Sitzung: 17.04.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-0187/23/22-016
Finanzielle
Auswirkungen:
Durch den
Aufstellungsbeschluss entstehen der Ortsgemeinde keine Kosten. Die
Kostentragung des weiteren Bauleitplanverfahren sollen mit dem Projektierer
anhand eines städtebaulichen Vertrages geregelt werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Lissendorf beschließt, die Aufstellung des
Bebauungsplans „FF-PVA Im Mühlenberg Lissendorf“ (Flur 10, Flurstücke 26, 27/1,
28 und 23/2).
1.
Planungsanlass
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans „FF-PVA Im Mühlenberg
Lissendorf“ ist die Erlangung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für die
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Das Plangebiet umfasst eine
Bruttofläche von ca. 9 ha mit einer geplanten Nennleistung von ca. 12,4 MWp.
2.
Abgrenzung und Beschreibung des Geltungsbereichs
Das Plangebiet liegt südlich der Gemeinde Lissendorf, innerhalb
der Gemarkung Lissendorf (Flur 10, Flurstücke 26, 27/1, 28 und 23/2) – siehe
grafische Darstellung im Sachverhalt.
3.
Verfahren
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird nach § 3 Abs.
1 BauGB durchgeführt.
Die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange wird nach § 4 Abs.1 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan ist aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln. Aus diesem Grund soll die Verbandsgemeinde
in ihrer nächsten Sitzung einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des
betroffenen Flächennutzungsplans fassen.
4. Bekanntmachung
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Sachverhalt:
Auf die Gemeinde ist ein Projektierer zur Realisierung einer
Freifläche-Photovoltaikanlage (FF-PVA) herangetreten. Der Projektierer hat das
Projekt im Rahmen eines Projektsteckbriefs vorgestellt und damit zugleich einen
Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans „FF-PVA Im Mühlenberg Lissendorf“
gestellt. Zugleich hat die Firma erklärt, dass sie alle Kosten des
Planungsverfahrens übernehmen und das Planungsbüro selbst beauftragen wird.
Nach Prüfung – auch der
Verwaltung – anhand des bestehenden Kriterienkataloges für FF-PVA der VG
Gerolstein scheint eine Realisierung von FF-PVA auf den Flächen in dem Bereich,
wie nachfolgend dargestellt, möglich, sodass die Gemeinde auf den Antrag hin beabsichtigt
diese Flächen mit einer entsprechenden Bauleitplanung zu überplanen.
In die Planung soll der Bereich mit einer Größe von ca. 9 ha, wie
oben dargestellt, einbezogen werden.
Diese Bauleitplanung ist
erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben
nach § 35 BauGB sind, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und
eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet
Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.
Es ist geplant, eine Betreibergesellschaft im Gemeindegebiet zu
errichten, um sicherzustellen, dass die Gemeinde neben der EEG-Beteiligung (0,2
Cent/kWh) auch die vollständigen Gewerbesteuereinnahmen erhält. Näheres ist in
einem städtebaulichen Vertrag zu regeln, der bis zum Abwägungsbeschluss zu
verhandeln ist.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans leistet die Gemeinde
Lissendorf in dem ihr möglichen Rahmen einen Beitrag, den Anteil erneuerbarer
Energieträger am Primärenergieverbrauch zu erhöhen und damit im Interesse des
Klima- und Umweltschutzes den Verbrauch fossiler Energieressourcen sowie
energiebedingter CO2-Emissionen zu reduzieren.
Anmerkungen
vom Ratsmitgliedern:
-
J.
Mommer: Landwirtschaftliche Fläche geht verloren
-
U.
Weber stellte die Frage, ob der in die Fläche liegende Wirtschaftsweg auch mit
Photovoltaik bebaut werden soll. Der Vorsitzende teilte mit, dass der
Wirtschaftsweg außerhalb der Planfläche liegt und somit nicht bebaut wird.