Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch den Aufstellungsbeschluss entstehen der Ortsgemeinde keine Kosten. Die Kostentragung des weiteren Bauleitplanverfahren sollen mit dem Projektierer anhand eines städtebaulichen Vertrages geregelt werden.

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Lissendorf beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplans „FF-PVA Im Mühlenberg Lissendorf“ (Flur 10, Flurstücke 26, 27/1, 28 und 23/2).

 

1.       Planungsanlass

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans „FF-PVA Im Mühlenberg Lissendorf“ ist die Erlangung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Das Plangebiet umfasst eine Bruttofläche von ca. 9 ha mit einer geplanten Nennleistung von ca. 12,4 MWp.

 

2.       Abgrenzung und Beschreibung des Geltungsbereichs

Das Plangebiet liegt südlich der Gemeinde Lissendorf, innerhalb der Gemarkung Lissendorf (Flur 10, Flurstücke 26, 27/1, 28 und 23/2) – siehe grafische Darstellung im Sachverhalt.

 

3.       Verfahren

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 4 Abs.1 BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Aus diesem Grund soll die Verbandsgemeinde in ihrer nächsten Sitzung einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des betroffenen Flächennutzungsplans fassen.

 

4.    Bekanntmachung

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Sachverhalt:

 

Auf die Gemeinde ist ein Projektierer zur Realisierung einer Freifläche-Photovoltaikanlage (FF-PVA) herangetreten. Der Projektierer hat das Projekt im Rahmen eines Projektsteckbriefs vorgestellt und damit zugleich einen Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplans „FF-PVA Im Mühlenberg Lissendorf“ gestellt. Zugleich hat die Firma erklärt, dass sie alle Kosten des Planungsverfahrens übernehmen und das Planungsbüro selbst beauftragen wird.

 

Nach Prüfung – auch der Verwaltung – anhand des bestehenden Kriterienkataloges für FF-PVA der VG Gerolstein scheint eine Realisierung von FF-PVA auf den Flächen in dem Bereich, wie nachfolgend dargestellt, möglich, sodass die Gemeinde auf den Antrag hin beabsichtigt diese Flächen mit einer entsprechenden Bauleitplanung zu überplanen.

 

Ein Bild, das Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

In die Planung soll der Bereich mit einer Größe von ca. 9 ha, wie oben dargestellt, einbezogen werden.

 

Diese Bauleitplanung ist erforderlich, da Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB sind, sodass die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ erforderlich ist.

 

Es ist geplant, eine Betreibergesellschaft im Gemeindegebiet zu errichten, um sicherzustellen, dass die Gemeinde neben der EEG-Beteiligung (0,2 Cent/kWh) auch die vollständigen Gewerbesteuereinnahmen erhält. Näheres ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln, der bis zum Abwägungsbeschluss zu verhandeln ist.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans leistet die Gemeinde Lissendorf in dem ihr möglichen Rahmen einen Beitrag, den Anteil erneuerbarer Energieträger am Primärenergieverbrauch zu erhöhen und damit im Interesse des Klima- und Umweltschutzes den Verbrauch fossiler Energieressourcen sowie energiebedingter CO2-Emissionen zu reduzieren.

 

 

Anmerkungen vom Ratsmitgliedern:

 

-          J. Mommer: Landwirtschaftliche Fläche geht verloren

 

-          U. Weber stellte die Frage, ob der in die Fläche liegende Wirtschaftsweg auch mit Photovoltaik bebaut werden soll. Der Vorsitzende teilte mit, dass der Wirtschaftsweg außerhalb der Planfläche liegt und somit nicht bebaut wird.