Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Die Ortsgemeinde Neroth beauftragt die Firma sbt Paul Simon Ingenieure und Partner aus Kenn unter den im Sachverhalt genannten Angebot.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt Herrn Pietsch von der Fa. Stratec das Wort. Dieser erläutert ausgiebig die erstellten Pläne. Die vorhandenen Leitungen liegen kreuz und quer. Gasleitungen hat man z.B. über den Wasserleitungen verlegt. Es ist kein herkömmlicher Endausbau möglich, da die momentane Straße sehr in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Die Anschlüsse werden bis zur Grundstücksgrenze verlegt. Für die Hofflächen sind die Eigentümer verantwortlich.

 

Am 01.08.2023 tritt die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Daraus ergibt sich ein erhöhter Leistungsumfang in Höhe von 2778,65€.

 

Ratsmitglied Klaus Dieter Peters bittet die Verwaltung bzw. den Fachbereich 2 um Prüfung und möglichst zeitnahe Beantwortung der nachstehenden Fragen.

 

Für den 1. Bauabschnitt im Baugebiet „In der Hohrheck“ sind von der Verwaltung folgende Fragen zu beantworten.

1.       Welche Grundstücksfläche wurde insgesamt von der Gemeinde verkauft?

2.       Gibt es darüber hinaus private Flächen (wieviel Quadratmeter) und wurden bzw. werden diese für den Ausbau veranlagt?

3.       Welche Summe wurde insgesamt als zweckgebundener Erschließungsbeitrag vereinnahmt?

4.       Was hat der Vorstufenausbau bis dato insgesamt gekostet?

5.       Ist das verbleibende Geld noch zweckgebunden vorhanden, wenn ja wie hoch ist die Summe?

6.       Welcher Betrag verbleibt, von den jetzt geplanten Endausbau (654 T €, nach Abzug des noch vorhandenen Erschließungsbeitrag?

7.       Wurde, oder wird noch geprüft, ob entgegen der geschlossenen Grundstücksverträgen die nicht gedeckten Erschließungsbeiträge (90%) von dem Grundstückseigentümer eingefordert werden können?

 

Zum 2. Bauabschnitt:

1.       Sind hier schon Baugrundstücke verkauft? Wenn ja, wie viele nach alten Verträgen / neuen Verträgen?

2.       Ist die Gemeinde schon im Besitz aller Baugrundstücke im 2. Bauabschnitt?

3.       Ist sichergestellt, dass mit den neuen Verträgen die Erschließungskosten in voller Höhe (90%) auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden? Bitte den entsprechenden Passus aus dem Vertag beifügen.