Beschluss:
Die Ortsgemeinde Neroth beauftragt die
Firma sbt Paul Simon Ingenieure und Partner aus Kenn unter den im Sachverhalt
genannten Angebot.
Sachverhalt:
Der Vorsitzende erteilt Herrn Pietsch
von der Fa. Stratec das Wort. Dieser erläutert ausgiebig die erstellten Pläne.
Die vorhandenen Leitungen liegen kreuz und quer. Gasleitungen hat man z.B. über
den Wasserleitungen verlegt. Es ist kein herkömmlicher Endausbau möglich, da
die momentane Straße sehr in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Die Anschlüsse
werden bis zur Grundstücksgrenze verlegt. Für die Hofflächen sind die
Eigentümer verantwortlich.
Am 01.08.2023 tritt die Verordnung zur
Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes- Bodenschutz-
und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der
Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Daraus ergibt sich ein erhöhter
Leistungsumfang in Höhe von 2778,65€.
Ratsmitglied Klaus Dieter Peters
bittet die Verwaltung bzw. den Fachbereich 2 um Prüfung und möglichst zeitnahe
Beantwortung der nachstehenden Fragen.
Für den 1. Bauabschnitt
im Baugebiet „In der Hohrheck“ sind von der Verwaltung folgende Fragen zu
beantworten.
1.
Welche Grundstücksfläche
wurde insgesamt von der Gemeinde verkauft?
2.
Gibt es darüber hinaus
private Flächen (wieviel Quadratmeter) und wurden bzw. werden diese für den
Ausbau veranlagt?
3.
Welche Summe wurde
insgesamt als zweckgebundener Erschließungsbeitrag vereinnahmt?
4.
Was hat der
Vorstufenausbau bis dato insgesamt gekostet?
5.
Ist das verbleibende
Geld noch zweckgebunden vorhanden, wenn ja wie hoch ist die Summe?
6.
Welcher Betrag
verbleibt, von den jetzt geplanten Endausbau (654 T €, nach Abzug des noch
vorhandenen Erschließungsbeitrag?
7.
Wurde, oder wird noch
geprüft, ob entgegen der geschlossenen Grundstücksverträgen die nicht gedeckten
Erschließungsbeiträge (90%) von dem Grundstückseigentümer eingefordert werden
können?
Zum 2. Bauabschnitt:
1.
Sind hier schon
Baugrundstücke verkauft? Wenn ja, wie viele nach alten Verträgen / neuen Verträgen?
2.
Ist die Gemeinde schon
im Besitz aller Baugrundstücke im 2. Bauabschnitt?
3.
Ist sichergestellt, dass
mit den neuen Verträgen die Erschließungskosten in voller Höhe (90%) auf die
Grundstückseigentümer umgelegt werden? Bitte den entsprechenden Passus aus dem
Vertag beifügen.