Sitzung: 12.04.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2-0197/23/24-011
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Neroth nimmt die
Hinweise der Verwaltung zur Kenntnis. TOP
7 wird zurückgestellt, es stehen noch andere Möglichkeiten an. Diese sollen in
einer der nächsten Gemeinderatssitzungen vorgestellt werden.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde ist an die
Verwaltung herangetreten mit der Bitte um Prüfung, ob in Verlängerung der
Erschließungsanlage „In der Hohrheck, 2. BA“ eine wegemäßige Verbindung zur
Hunzenbachstraße hergestellt werden kann, welche dann für Rettungsfahrzeuge
während der Straßenbauarbeiten genutzt werden kann.
Dieser Weg ist zwar in der Katasterkarte als solcher vorhanden,
aber im Bebauungsplan nicht (mehr) vorgesehen.
Die wegemäßige Erschließung der drei betroffenen Baugrundstücke
ist nach dem Bebauungsplan wie nachstehend markiert vorgesehen:
Laut den Festsetzungen des
Bebauungsplanes werden die Wegeteilflächen auf die beiden Grundstücke
Hunzenbachstraße 13a und In der Hohrheck 26 aufgeteilt und den Baugrundstücken
zugeschlagen.
Eine vorübergehende Herstellung
des Verbindungsweges als notdürftige Zufahrt für Rettungsfahrzeuge wird seitens
der Verwaltung für den Zeitraum der Straßenbauarbeiten als möglich erachtet,
diese ist aber nach Abschluss der Straßenbaumaßnahmen im Baugebiet rückzubauen.
Eine dauerhafte Herstellung dieses
Verbindungsweges ist nach dem aktuellen Bebauungsplan nicht vorgesehen.
Nachstehend ist der Hinweis aus der Begründung des Bebauungsplanes aufgeführt:
Da die
Hunzenbachstraße zu schmal für die Aufnahme weiteren Verkehrs ist und das
Plangebiet von dort nur über steile schmale Anrampungen erreicht werden könnte,
erfolgt die verkehrliche Erschließung über den „Umweg“ der Straße „Zum
Sportplatz“ sowie mittels einer inneren ringartigen Erschließung ohne
Durchstich zur Hunzenbachstraße. Ein einzelnes Grundstück wird separat an die
Hunzenbachstraße angebunden um die Entsorgung im freien Gefälle zu
gewährleisten. Eine erforderliche Wegekurzverbindung wird nur für den
fußläufigen Verkehr sichergestellt. Die endgültige Dimensionierung wie Führung
der Straßen ist einer in der Gemeinde vorgestellten Fachplanung (Vorplanung)
entnommen.
Sollte die Ortsgemeinde eine
dauerhafte Wegeverbindung zwischen den beiden Erschließungsanlagen
„Hunzenbachstraße“ und „In der Hohrheck“ beabsichtigen, ist der Bebauungsplan
entsprechend zu ändern.
Die provisorische Herstellung der
Rettungszufahrt für die Dauer der Straßenbauarbeiten ist nicht beitragsfähig,
dh die Ortsgemeinde hat diese Kosten zu 100 % selbst zu tragen und kann diese
nicht auf die Baugrundstücke als Erschließungsbeitrag umlegen.