Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Neroth nimmt die Hinweise der Verwaltung zur Kenntnis. TOP 7 wird zurückgestellt, es stehen noch andere Möglichkeiten an. Diese sollen in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen vorgestellt werden.


Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde ist an die Verwaltung herangetreten mit der Bitte um Prüfung, ob in Verlängerung der Erschließungsanlage „In der Hohrheck, 2. BA“ eine wegemäßige Verbindung zur Hunzenbachstraße hergestellt werden kann, welche dann für Rettungsfahrzeuge während der Straßenbauarbeiten genutzt werden kann.

 

Ein Bild, das Wohngebäude enthält.

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Dieser Weg ist zwar in der Katasterkarte als solcher vorhanden, aber im Bebauungsplan nicht (mehr) vorgesehen.


 

 

 

Die wegemäßige Erschließung der drei betroffenen Baugrundstücke ist nach dem Bebauungsplan wie nachstehend markiert vorgesehen:

 

Ein Bild, das Karte enthält.

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Laut den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden die Wegeteilflächen auf die beiden Grundstücke Hunzenbachstraße 13a und In der Hohrheck 26 aufgeteilt und den Baugrundstücken zugeschlagen.

 

Eine vorübergehende Herstellung des Verbindungsweges als notdürftige Zufahrt für Rettungsfahrzeuge wird seitens der Verwaltung für den Zeitraum der Straßenbauarbeiten als möglich erachtet, diese ist aber nach Abschluss der Straßenbaumaßnahmen im Baugebiet rückzubauen.

 

Eine dauerhafte Herstellung dieses Verbindungsweges ist nach dem aktuellen Bebauungsplan nicht vorgesehen. Nachstehend ist der Hinweis aus der Begründung des Bebauungsplanes aufgeführt:

 

Da die Hunzenbachstraße zu schmal für die Aufnahme weiteren Verkehrs ist und das Plangebiet von dort nur über steile schmale Anrampungen erreicht werden könnte, erfolgt die verkehrliche Erschließung über den „Umweg“ der Straße „Zum Sportplatz“ sowie mittels einer inneren ringartigen Erschließung ohne Durchstich zur Hunzenbachstraße. Ein einzelnes Grundstück wird separat an die Hunzenbachstraße angebunden um die Entsorgung im freien Gefälle zu gewährleisten. Eine erforderliche Wegekurzverbindung wird nur für den fußläufigen Verkehr sichergestellt. Die endgültige Dimensionierung wie Führung der Straßen ist einer in der Gemeinde vorgestellten Fachplanung (Vorplanung) entnommen.

 

Sollte die Ortsgemeinde eine dauerhafte Wegeverbindung zwischen den beiden Erschließungsanlagen „Hunzenbachstraße“ und „In der Hohrheck“ beabsichtigen, ist der Bebauungsplan entsprechend zu ändern.

 

Die provisorische Herstellung der Rettungszufahrt für die Dauer der Straßenbauarbeiten ist nicht beitragsfähig, dh die Ortsgemeinde hat diese Kosten zu 100 % selbst zu tragen und kann diese nicht auf die Baugrundstücke als Erschließungsbeitrag umlegen.