Sitzung: 18.04.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltung: 1
Vorlage: 2-0181/23/09-004
Beschluss:
Die Ortsgemeinde beschließt eine
Stellungnahme zur Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplanes der
Verbandsgemeinde Gerolstein abzugeben.
Folgende
Punkte sollen in die Stellungnahme aufgenommen werden:
Als
Ortsgemeinde stellen wir nach Prüfung ihrer Unterlagen zum Flächennutzungsplan Teilfortschreibung Windenergie fest,
dass für den Zubau Erneuerbarer Energie zugunsten der Energiewende und
Klimaschutz wir als Gemeinde auf kommunalem Eigentum nicht berücksichtigt
worden sind.
Konzentrationswirkung:
Das Bestreben des Plangebers, Windenergie zu
konzentrieren ist insgesamt verständlich. Der Plangeber ist dennoch
verpflichtet, der Windenergie ausreichend Raum zu geben. Wir müssen
konstatieren, das mit der Ausweisung der Eignungsfläche
F-Steffeln/Reuth/Duppach (Merscheid) es dem
Plangeber gelungen ist, in der Eignungsfläche F eine Fläche F-2 auf der Gemarkung Duppach beim „Langen
Stein“ auszuweisen. Diese Fläche befindet sich auf der
Gemarkung Duppach komplett im Staatsforst Duppacher Kammerwald. Da dem
Plangeber mit dieser Ausweisung es nicht gelungen ist, die Ortsgemeinde schon weit im Vorfeld mitzunehmen, stehen
wir dieser Teilfortschreibung sehr kritisch gegenüber.
Begründung
zu unserer kritischen Haltung: In der Karte 1 -Restriktionsanalyse-2023-01-18 „harte“ und „weiche“ Ausschlussflächen für Windenergienutzung ist „Auf
Heilert“ eine weiße Fläche ausgewiesen, die sich fast vollständig im kommunalen
Eigentum befindet. Hier entsteht für uns der Eindruck, dass nicht mit der
Gemeinde, sondern gegen die Gemeinde gearbeitet wird. Eine
gerechte Standortwahl und mit der Gemeinde gemeinsam festgelegte Regeln ist
entscheidend für die Akzeptanz von Windkraftanlagen.
Dementgegen
steht jedoch die Aussage unter 3.2.5.
Konzentrationswirkung im Teil 1
Städtebauliche Begründung zur Mindestflächengröße ein Ausschluss von Flächen
mit einer Größe unter 30 ha und ohne räumlichen Bezug zu benachbarten
Eignungsflächen (Abstand mehr als 500 m). Die weiße
Fläche „Auf Heilert“ hat eine
Flächengröße von ca. 27 ha und den Abstand zur Eignungsfläche
F-2 von ca. 1.000 m.
Mit
Inkrafttreten der 4. Änderung der LEP IV wurde das Ziel Z 163g
(Konzentrationsgebot: der Bau von mindestens drei WEA im Verbund muss
planungsrechtlich möglich sein) zu einem abwägungszugänglichen Grundsatz der
Raumordnung herabgestuft.
Antrag:
Die Ortsgemeinde stellt hiermit den Antrag an den
Planungsgeber, die weiße Fläche „Auf Heilert“ mit als Eignungsfläche in den
Flächennutzungsplan Teilfortschreibung Windenergie der Verbandsgemeinde
Gerolstein aufzunehmen.
Begründung
des Antrages:
- Die
Fläche ist fast vollständig im kommunalen Eigentum
- Der
Waldbestand auf der Eignungsfläche wurde Anfang der 90-iger Jahre durch
einen Sturm komplett zerstört. Die Aufforstung erfolgte damals zum größten
Teil mit Fichten, der aber im letzten Winter durch Schneebruch wieder
stark beschädigt worden ist und durchforstet werden musste. Auf dieser
möglichen Eignungsfläche kann man als kommunaler Waldbesitzer nicht mehr
von einem wertvollen Waldbestand sprechen.
- Drei
Windkraftanlagen könnten auch bei ca. 27 ha realisiert werden, sodass die
Begrenzung auf 30 ha nicht nachvollziehbar ist. Dies gilt insbesondere vor
dem Hintergrund der Anpassungen durch das Wind-an-Land-Gesetz, was auch
mit dem Inkrafttreten der 4. Änderung der LEP IV vereinbar wäre.
- Die
optische Beeinträchtigung des Gebietes auf dem Höhenzug Duppacher Rücken
ist aufgrund der Potentialfläche in ca. 1.000 m Entfernung, sodass es sich
nicht um eine zusammenhangslose Ausweisung handelt. Aus Sicht der
Ortsgemeinde erschließt sich nicht, warum bei Flächen in 500 m ein
Zusammenhang gesehen wird.
- Die
Errichtung von Windkraftanlagen ist überragendes politisches Ziel und
daher sollten vernünftige Möglichkeiten zum Ausbau ausgeschöpft werden.
- Wir
halten es für fraglich, ob der Flächennutzungsplan dieser Äußerungen zu
den weichen Ausschluss Kriterien anhand unserer Begründungen einer
verwaltungsrechtlichen Überprüfung standhalten kann.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 03.12.2021 hat
die VG Gerolstein einen Antrag auf Abgabe einer landesplanerischen
Stellungnahme zu dem damals vorliegenden Vorentwurf der Teilfortschreibung
Windenergie des Flächennutzungsplans beantragt. Der Antrag wurde mit Schreiben
vom 17.03.2022 mit verschiedenen Anregungen und Hinweisen für das weitere
FNP-Verfahren positiv beschieden.
Der VG-Rat hat in seiner Sitzung
am 26.10.2022 über die landesplanerische Stellungnahme beraten und beschlossen,
Anregungen und Hinweise im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. In derselben
Sitzung wurde auch über das Sondergutachten zur Umfassungswirkung von
Windenenergieanlagen (WEA) auf die Ortslage Schönfeld beraten und beschlossen,
dass ein Teil der potenziellen Eignungsflächen für die Windenergienutzung im
Umfeld von Schönfeld nicht weiter verfolgt werden sollen, um die Ortslage nicht
mit WEA zu umzingeln.
Die Anregungen aus der landesplanerischen
Stellungnahme und die Beschlusslage zum Schutz von Schönfeld wurden in den
Unterlagen berücksichtigt. In der öffentlichen Sitzung am 29.09.2022 hat der
Verbandsgemeinderat die vorliegende Planung zur Teilfortschreibung beschlossen
und die Verwaltung beauftragt, die Planungsunterlagen frühzeitig öffentlich
auszulegen.
Neben dem Planentwurf liegen
folgende Unterlagen
·
Begründung mit Restriktionsanalyse
und Darstellung der potenziellen Eignungsflächen
·
Umweltbericht mit Aussagen zu den
Schutzgütern
o
Menschen, einschl. menschlichen
Gesundheit
o
Tiere, Pflanzen und biologische
Vielfalt
o
Boden,
o
Fläche,
o
Wasser,
o
Luft/Klima,
o
Landschaft (und
landschaftsbezogene Erholung),
o
Kultur- und sonstige Sachgüter
bezogen auf
neu auszuweisende „Sonderbauflächen für Windenergienutzung“. Die angenommenen
Umweltauswirkungen geht von einer Referenzanlage nach gegenwärtigem technischem
Stand aus (3 bis 5 MW-Klasse, 140 bis 160 m Nabenhöhe und ca. 150 m
Rotordurchmesser)
o
mit FFH Vorprüfungen Duppacher
Rücken, Obere Kyll und Kalkmulden der Vulkaneifel, Schneifel
o
Sondergutachten Umfassung
Schönfeld
In der Zeit vom 20.03.2023 bis
einschl. 24.04.2023 frühzeitig
öffentlich aus. Die Planunterlagen stehen im Internet unter dem Link https://www.gerolstein.de/aktuelles/bekanntmachungen/bauleitplanung-der-verbandsgemeinde-gerolstein-teilfortschreibung-windenergie/
zum Download bereit.
Gleichzeitig
wurden durch die Verwaltung die Träger öffentlicher Belange – wie auch die
Ortsgemeinde – beteiligt und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.