Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Ortsgemeinde beschließt eine Stellungnahme zur Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein abzugeben.

 

Folgende Punkte sollen in die Stellungnahme aufgenommen werden:

 

Als Ortsgemeinde stellen wir nach Prüfung ihrer Unterlagen zum Flächennutzungsplan Teilfortschreibung Windenergie fest, dass für den Zubau Erneuerbarer Energie zugunsten der Energiewende und Klimaschutz wir als Gemeinde auf kommunalem Eigentum nicht berücksichtigt worden sind.

 

Konzentrationswirkung: Das Bestreben des Plangebers, Windenergie zu konzentrieren ist insgesamt verständlich. Der Plangeber ist dennoch verpflichtet, der Windenergie ausreichend Raum zu geben. Wir müssen konstatieren, das mit der Ausweisung der Eignungsfläche F-Steffeln/Reuth/Duppach (Merscheid) es dem Plangeber gelungen ist, in der Eignungsfläche F eine Fläche F-2 auf der Gemarkung Duppach beim „Langen Stein“ auszuweisen. Diese Fläche befindet sich auf der Gemarkung Duppach komplett im Staatsforst Duppacher Kammerwald. Da dem Plangeber mit dieser Ausweisung es nicht gelungen ist, die Ortsgemeinde schon weit im Vorfeld mitzunehmen, stehen wir dieser Teilfortschreibung sehr kritisch gegenüber.

 

Begründung zu unserer kritischen Haltung: In der Karte 1 -Restriktionsanalyse-2023-01-18 „harte“ und „weiche“ Ausschlussflächen für Windenergienutzung ist „Auf Heilert“ eine weiße Fläche ausgewiesen, die sich fast vollständig im kommunalen Eigentum befindet. Hier entsteht für uns der Eindruck, dass nicht mit der Gemeinde, sondern gegen die Gemeinde gearbeitet wird. Eine gerechte Standortwahl und mit der Gemeinde gemeinsam festgelegte Regeln ist entscheidend für die Akzeptanz von Windkraftanlagen.

Dementgegen steht jedoch die Aussage unter 3.2.5. Konzentrationswirkung im Teil 1 Städtebauliche Begründung zur Mindestflächengröße ein Ausschluss von Flächen mit einer Größe unter 30 ha und ohne räumlichen Bezug zu benachbarten Eignungsflächen (Abstand mehr als 500 m). Die weiße Fläche „Auf Heilert“ hat eine Flächengröße von ca. 27 ha und den Abstand zur Eignungsfläche F-2 von ca. 1.000 m.

Mit Inkrafttreten der 4. Änderung der LEP IV wurde das Ziel Z 163g (Konzentrationsgebot: der Bau von mindestens drei WEA im Verbund muss planungsrechtlich möglich sein) zu einem abwägungszugänglichen Grundsatz der Raumordnung herabgestuft.

 

Antrag: Die Ortsgemeinde stellt hiermit den Antrag an den Planungsgeber, die weiße Fläche „Auf Heilert“ mit als Eignungsfläche in den Flächennutzungsplan Teilfortschreibung Windenergie der Verbandsgemeinde Gerolstein aufzunehmen.

 

Begründung des Antrages:

  • Die Fläche ist fast vollständig im kommunalen Eigentum
  • Der Waldbestand auf der Eignungsfläche wurde Anfang der 90-iger Jahre durch einen Sturm komplett zerstört. Die Aufforstung erfolgte damals zum größten Teil mit Fichten, der aber im letzten Winter durch Schneebruch wieder stark beschädigt worden ist und durchforstet werden musste. Auf dieser möglichen Eignungsfläche kann man als kommunaler Waldbesitzer nicht mehr von einem wertvollen Waldbestand sprechen.
  • Drei Windkraftanlagen könnten auch bei ca. 27 ha realisiert werden, sodass die Begrenzung auf 30 ha nicht nachvollziehbar ist. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Anpassungen durch das Wind-an-Land-Gesetz, was auch mit dem Inkrafttreten der 4. Änderung der LEP IV vereinbar wäre.
  • Die optische Beeinträchtigung des Gebietes auf dem Höhenzug Duppacher Rücken ist aufgrund der Potentialfläche in ca. 1.000 m Entfernung, sodass es sich nicht um eine zusammenhangslose Ausweisung handelt. Aus Sicht der Ortsgemeinde erschließt sich nicht, warum bei Flächen in 500 m ein Zusammenhang gesehen wird.
  • Die Errichtung von Windkraftanlagen ist überragendes politisches Ziel und daher sollten vernünftige Möglichkeiten zum Ausbau ausgeschöpft werden.
  • Wir halten es für fraglich, ob der Flächennutzungsplan dieser Äußerungen zu den weichen Ausschluss Kriterien anhand unserer Begründungen einer verwaltungsrechtlichen Überprüfung standhalten kann.

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 03.12.2021 hat die VG Gerolstein einen Antrag auf Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme zu dem damals vorliegenden Vorentwurf der Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplans beantragt. Der Antrag wurde mit Schreiben vom 17.03.2022 mit verschiedenen Anregungen und Hinweisen für das weitere FNP-Verfahren positiv beschieden.

Der VG-Rat hat in seiner Sitzung am 26.10.2022 über die landesplanerische Stellungnahme beraten und beschlossen, Anregungen und Hinweise im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. In derselben Sitzung wurde auch über das Sondergutachten zur Umfassungswirkung von Windenenergieanlagen (WEA) auf die Ortslage Schönfeld beraten und beschlossen, dass ein Teil der potenziellen Eignungsflächen für die Windenergienutzung im Umfeld von Schönfeld nicht weiter verfolgt werden sollen, um die Ortslage nicht mit WEA zu umzingeln.

 Die Anregungen aus der landesplanerischen Stellungnahme und die Beschlusslage zum Schutz von Schönfeld wurden in den Unterlagen berücksichtigt. In der öffentlichen Sitzung am 29.09.2022 hat der Verbandsgemeinderat die vorliegende Planung zur Teilfortschreibung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planungsunterlagen frühzeitig öffentlich auszulegen.

 

Neben dem Planentwurf liegen folgende Unterlagen

·         Begründung mit Restriktionsanalyse und Darstellung der potenziellen Eignungsflächen

·         Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern

o   Menschen, einschl. menschlichen Gesundheit

o   Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

o   Boden,

o   Fläche,

o   Wasser,

o   Luft/Klima,

o   Landschaft (und landschaftsbezogene Erholung),

o   Kultur- und sonstige Sachgüter

bezogen auf neu auszuweisende „Sonderbauflächen für Windenergienutzung“. Die angenommenen Umweltauswirkungen geht von einer Referenzanlage nach gegenwärtigem technischem Stand aus (3 bis 5 MW-Klasse, 140 bis 160 m Nabenhöhe und ca. 150 m Rotordurchmesser)

o   mit FFH Vorprüfungen Duppacher Rücken, Obere Kyll und Kalkmulden der Vulkaneifel, Schneifel

o   Sondergutachten Umfassung Schönfeld

 

In der Zeit vom 20.03.2023 bis einschl. 24.04.2023 frühzeitig öffentlich aus. Die Planunterlagen stehen im Internet unter dem Link https://www.gerolstein.de/aktuelles/bekanntmachungen/bauleitplanung-der-verbandsgemeinde-gerolstein-teilfortschreibung-windenergie/ zum Download bereit.

 

Gleichzeitig wurden durch die Verwaltung die Träger öffentlicher Belange – wie auch die Ortsgemeinde – beteiligt und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.