Sitzung: 29.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2-0176/23/19-008
Beschluss:
Dem für die Gemarkung Kerpen im Flur
8, Parzelle 68/5 vorliegendem Antrag auf bauordnungsrechtliche Abweichung, zur
Errichtung eines Verbindungsbaues mit Flachdach, wird zugestimmt.
Anlagen:
Antragsunterlagen zur bauordnungsrechtlichen Abweichung, Flur 8,
Parzelle 68/5
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinde liegt ein
Bauantrag für die Gemarkung Kerpen, Flur 8, Parzelle 68/5 vor.
Der Bauantrag beinhaltet einen
Antrag auf bauordnungsrechtliche Abweichung bezüglich der Dachform. Lt.
Bebauungsplan sind nur geneigte Dächer in Form von Sattel- und Krüppelwalm
zulässig. Der Verbindungsbau (beinhaltet Bad und HAR) soll mit einem Flachdach
errichtet werden. Hierzu sind Pläne beigefügt.
Abweichungen von Dachform und
Dachneigung wurden bereits mehrfach zugelassen und die Umsetzung im vorliegenden
Fall fügt sich in der Örtlichkeit ein.