Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Dem für die Gemarkung Kerpen im Flur 8, Parzelle 68/5 vorliegendem Antrag auf bauordnungsrechtliche Abweichung, zur Errichtung eines Verbindungsbaues mit Flachdach, wird zugestimmt.

 

Anlagen:

Antragsunterlagen zur bauordnungsrechtlichen Abweichung, Flur 8, Parzelle 68/5


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinde liegt ein Bauantrag für die Gemarkung Kerpen, Flur 8, Parzelle 68/5 vor.

 

Der Bauantrag beinhaltet einen Antrag auf bauordnungsrechtliche Abweichung bezüglich der Dachform. Lt. Bebauungsplan sind nur geneigte Dächer in Form von Sattel- und Krüppelwalm zulässig. Der Verbindungsbau (beinhaltet Bad und HAR) soll mit einem Flachdach errichtet werden. Hierzu sind Pläne beigefügt.

 

Abweichungen von Dachform und Dachneigung wurden bereits mehrfach zugelassen und die Umsetzung im vorliegenden Fall fügt sich in der Örtlichkeit ein.