Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat genehmigt die nachfolgende Spende/Zuwendung:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Eingang der Zuwendung

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Geldspende

Förderverein Kultur-

und Brauchtumspflege

Oberehe-Stroheich

Vorsitzender:

Paul Heinz

Gartenstr 13

54578 Stroheich

12.12.2022

500,00 €

kulturelle

Zwecke

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzangebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.