Sitzung: 04.04.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-0171/23/20-006
Beschluss:
Der Bauvoranfrage zur Errichtung einer
Gärtnerei im Flur 3, Parzellen 5 und 3 wird zugestimmt, wenn die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen seitens der Kreisverwaltung Vulkaneifel
bestimmt sind.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinde liegt eine
Bauvoranfrage zur Errichtung einer Gärtnerei –Anzucht und Verkauf von
Gartenpflanzen-, in der Gemarkung Kerschenbach, Außenbereich, Flur 3, Parzellen
5 und 3 vor.
Es soll eine Gärtnerei aufgebaut
werden, in der die Aufzucht und der Verkauf von Gartenpflanzen erfolgt.
Hierzu sind verschiedene Anlagen
beigefügt.
Da die Gärtnerei noch nicht
gegründet ist, liegt momentan noch keine Privilegierung vor.
Zuständige Genehmigungsbehörde ist
die Kreisverwaltung Vulkaneifel. Ob die Zulässigkeit nach § 35 (Bauen im
Außenbereich) BauGB gegeben ist, wird somit von dort geprüft und beinhaltet
auch die erforderliche Beteiligung von Fachbehörden.