Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Bauvoranfrage zur Errichtung einer Gärtnerei im Flur 3, Parzellen 5 und 3 wird zugestimmt, wenn die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen seitens der Kreisverwaltung Vulkaneifel bestimmt sind.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinde liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Gärtnerei –Anzucht und Verkauf von Gartenpflanzen-, in der Gemarkung Kerschenbach, Außenbereich, Flur 3, Parzellen 5 und 3 vor.

 

Es soll eine Gärtnerei aufgebaut werden, in der die Aufzucht und der Verkauf von Gartenpflanzen erfolgt.

Hierzu sind verschiedene Anlagen beigefügt.

 

Da die Gärtnerei noch nicht gegründet ist, liegt momentan noch keine Privilegierung vor.

 

Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Kreisverwaltung Vulkaneifel. Ob die Zulässigkeit nach § 35 (Bauen im Außenbereich) BauGB gegeben ist, wird somit von dort geprüft und beinhaltet auch die erforderliche Beteiligung von Fachbehörden.