Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat folgt der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und beschließt, Herrn Axel Manderfeld dem Amtsgericht Prüm zur Bestellung als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 3 / Jünkerath der Verbandsgemeinde Gerolstein vorzuschlagen.


Sachverhalt:

 

Nach § 1 der Schiedsamtsordnung Rheinland-Pfalz bildet jede Verbandsgemeinde einen Schiedsamtsbezirk. Es können mehrere Schiedsamtsbezirke eingerichtet werden, wenn dies im Hinblick auf die Einwohnerzahlen oder die Gebietsgröße erforderlich ist. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 28. März 2019 wurden nach § 1 Abs. 2 der Schiedsamtsordnung Rheinland-Pfalz nachfolgende drei Schiedsamtsbezirke gebildet:

 

Schiedsbereich:

Schiedsamtsbezirk 1 / Gerolstein (ehemalig Gerolsteiner Land)

Stadt Gerolstein und die Ortsgemeinden Berlingen, Birresborn, Densborn, Duppach, Hohenfels-Essingen, Kalenborn-Scheuern, Kopp, Mürlenbach, Neroth, Pelm, Rockeskyll und Salm

Schiedsperson:

Klaus Sohns

Amtsgericht:

Daun

 

Schiedsbereich:

Schiedsamtsbezirk 2 / Hillesheim (ehemalig Hillesheimer Land)

Stadt Hillesheim und die Ortsgemeinden Basberg, Berndorf, Dohm-Lammersdorf, Kerpen, Nohn, Oberbettingen, Oberehe-Stroheich, Üxheim, Walsdorf, Wiesbaum

Schiedsperson:

Wolfgang Schüssler

Amtsgericht:

Daun

 

Schiedsbereich:

Schiedsamtsbezirk 3 / Jünkerath (ehemalig Obere Kyll)

Ortsgemeinden Birgel, Esch, Feusdorf, Gönnerdorf, Hallschlag, Jünkerath, Kerschenbach, Lissendorf, Ormont, Reuth, Scheid, Schüller, Stadtkyll, Steffeln.

Schiedsperson:

Lothar Peter Schun (bis 31.12.2023)

Amtsgericht:

Prüm

 

Mit Schreiben vom 11. Januar 2023 hat uns Herr Lothar Peter Schun mitgeteilt, sein Amt als Schiedsmann zum 31.12.2023 niederzulegen. Mit Hinweis auf die §§ 3 - 5 Schiedsamtsordnung (SchO) hat uns das Amtsgericht Prüm zur Einreichung eines Vorschlages aufgefordert.

 

Das Vorschlagsrecht für die Wahrnehmung dieses Ehrenamtes obliegt dem Verbandsgemeinderat. Die Bestellung erfolgt durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes, dem auch die Dienstaufsicht über die bestellten Schiedspersonen obliegt.

 

Aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung haben sich drei Bewerber:innen gemeldet. Nach einer ersten Prüfung der Bewerbungen durch die Verwaltung und einer gemeinsamen Erörterung im Ältestenraten wurde der Bewerber, Herr Axel Manderfeld aus Birgel, zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eingeladen. Herr Manderfeld hat sich in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.05.2023 persönlich vorgestellt.

 

Herr Manderfeld ist 53 Jahre alt und lebt mit seiner Familie (1 Kind) in Birgel. Beruflich ist Herr Manderfeld als Personaleinsatzplaner bei der DB Regio Region NRW tätig und hat sich in seiner Freizeit u. a. als Wirtschaftsmediator, NLP-Practitioner und Burn-Out Coach weitergebildet.

 

Nach der persönlichen Vorstellung des Bewerbers hat der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat einstimmig empfohlen, Herrn Axel Manderfeld dem Amtsgericht Prüm zur Bestellung als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 3 / Jünkerath der Verbandsgemeinde Gerolstein vorzuschlagen.