Sitzung: 26.04.2023 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Befangen: 1
Vorlage: 2-0120/23/01-064
Beschluss:
Nach
sehr eingehender Diskussion erkennt der Ausschuss die Notwendigkeit, die
Planungen nochmals zu überprüfen und Einsparpotentiale zu generieren. Der
Ausschuss empfiehlt die Sanierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel von 2 Mio. € auf Basis der Forderungen des Brand- und
Unfallschutzes umzusetzen.
Eine
Weiterführung der Planung mit den derzeit tätigen Büros ist aus den
beschriebenen Gründen als freihändige Vergabe nicht möglich. Der Ausschuss
beauftragt die Verwaltung, ein wettbewerbsoffenes Verfahren für die Planungen
(Leistungsphasen 5-9) der Kostengruppen 300 und 400 durchzuführen.
Die
Bewertungsmatrix soll vorab mit den Beigeordneten abgestimmt werden. Besonderer
Wert wird dabei auf den Nachweis, wie die Baukosten
auf ca. 2 Mio. € begrenzt werden können und die Verfügbarkeit der
erforderlichen Kapazitäten zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme in 2024
gelegt.
Die
Vorstellung einer angepassten Planung und die Vergabe der Planungsleistungen
(Leistungsphasen 5-9) erfolgen in einer der nächsten Ausschusssitzungen.
Sachverhalt:
Die Sanierung der Sporthalle an
der Grund- und Realschule Plus in Gerolstein wurde 2016 vom VG-Rat der VG
Gerolstein (alt) beschlossen. Grundlage dieses Beschlusses war eine
Kostenschätzung des Büros Planquadrat aus 2016 welche mit 850.000 € schloss und
in 2017 auf 1.310.000 € korrigiert wurde.
Im Februar 2017 wurden das
Architekturbüro Planquadrat und der TGA Planer Krämer mit den Leistungsphasen
1-4 beauftragt. Bei den ursprünglich kalkulierten Kosten war diese freihändige
Vergabe ohne gesondertes Verfahren zulässig. Die Leistungsphasen 1-4 sind von
den Planern inzwischen vollständig erbracht, berechnet und von der VG bezahlt
worden.
In der weiteren Entwurfs- und
Genehmigungsplanung stiegen die von den Planern ermittelten Kosten zuletzt auf
3,8 Mio. € (incl. Nebenkosten & Anschluss an das Nahwärmenetz). Im Haushalt
stehen hingegen lediglich Mittel von rd. 2 Mio. € + Anschluss an das
Nahwärmenetz) zur Verfügung. Im September 2022 wurde ein Antrag auf eine 50
%-tige Förderung aus Bundesmitteln gestellt, der im Februar 2023 abgelehnt
wurde.
Basierend auf den aktuell
kalkulierten Sanierungskosten ist eine freihändige Vergabe der weiteren
Planungsleistungen (Ausführungsplanung, Vergabe, Bauüberwachung p.p.) ohne
formales Vergabeverfahren nicht zulässig. Die ADD hat als zuständige
Fachbehörde bereits signalisiert, dass eine freihändige Vergabe förderschädlich
wäre. Damit würde die VG die erwartete Förderung für Brand- und
Unfallschutzmaßnahmen in Höhe von rd. 500.000 € bei einer freihändigen Vergabe
verlieren.
Darüber hinaus wäre die
Sanierungsmaßnahme mit kalkulierten Kosten von 3,8 Mio. € mit den zur Verfügung
stehenden Haushaltsmitteln von 2 Mio. € derzeit nicht finanziert. Die
Finanzierung der Deckungslücke von 1,8 Mio. € müsste durch eine zusätzliche
Kreditaufnahme erfolgen. Hierfür wäre eine Kreditgenehmigung durch die
Kommunalaufsicht erforderlich. Die Kommunalaufsicht sieht eine zusätzliche
Verschuldung der VG in dieser Größenordnung sehr kritisch.
Hinzu käme, dass bei
kalkulierten Gesamtkosten von 3,8 Mio. € für die Sanierung einer bestehenden
Sporthalle zunächst eine Vergleichsberechnung zur Wirtschaftlichkeit Sanierung
– Neubau durchgeführt werden müsste. Das würde uns auf den Planungsstand von
2016 zurückwerfen und zu einer weiteren Verzögerung der dringend notwendigen
Sanierung führen.
Lösungsansätze:
Ziel der VG müsste sein, die
notwendige und seit 2016 geplante Sanierungsmaßnahme mit den zur Verfügung
stehenden Haushaltsmitteln von rd. 2 Mio. €, im Rahmen der bereits vorliegenden
Baugenehmigung und der in Aussicht gestellten Förderung aus Schulbaumitteln
schnellstmöglich anzugehen.
Nach einer weitergehenden
Recherche der VG Ingenieure ist eine Sanierung der Sporthalle auf Basis der
Forderungen des Brand- und Unfallschutzes mit vertretbaren Plananpassungen und
einer Reduzierung von Standards für reine Baukosten von ca. 2.0 Mio. € (zzgl.
Nebenkosten & Anschluss ans Nahwärmenetz) möglich. Daher soll von der
aktuelle Planung Abstand genommen werden.
Die Planung kann aus den
geschilderten Gründen auch bei kalkulierten Baukosten von 2 Mio. € nicht
freihändig an die aktuellen Planungsbüros vergeben werden. Formal ist
mindestens ein wettbewerbsoffenes Verfahren mit einer qualifizierten Anfrage
bei 3-4 leistungsfähigen Büros erforderlich. Details hierzu wird die Verwaltung
noch mit dem Fördergeber / der ADD abstimmen.
Leistungsfähigkeit,
Qualifikation und Kapazitäten der Büros sind dabei im Vorfeld zu prüfen. Basis
für die Anfrage wäre die genehmigte Planung vom August 2020, wobei die Büros
vor allem glaubhaft darstellen müssen, wie die Baukosten auf ca. 2 Mio. €
begrenzt werden und dass sie kurzfristig über die erforderlichen Kapazitäten
zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme verfügen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zur
Umsetzung der Sanierungsmaßnahme stehen Haushaltsmittel in Höhe von 2 Mio. €
zur Verfügung.