Beschluss:
Der Ortsgemeinderat genehmigt
die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Eingang der Zuwendung |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Geldspende |
Bürgerdienst Lepper
e.V. Julius-Saxler-Straße 3 54550 Daun |
02.03.2023 |
1.700,00 € |
Erstellung einer
Ortschronik "Pelmer
Geschichten" Band 6 |
Geldspende |
Kreissparkasse
Vulkaneifel Leopoldstraße 13 54550 Daun |
10.03.2023 |
1.000,00 € |
Erstellung einer
Ortschronik "Pelmer
Geschichten" Band 6 |
Sachverhalt:
Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der
Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann
Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100,00 €
übersteigt.
Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die
Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei
denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung
seines Namens gebeten hat.