Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Maßnahme vom Grundsatz her durchführen zu wollen. Im ersten Schritt wird Ortsbürgermeister Schüller ermächtigt eine Planungsauftrag gem. HOAI zu vergeben, damit die erforderlichen Unterlagen für den Förderantrag erarbeitet werden können.

 

Nach Eingang des Förderbescheides und nach Klärung der Finanzierung wird der Ortsbürgermeister weiterhin ermächtigt, die zur Umsetzung erforderlichen Planungsleistungen gemäß HOAI zu vergeben und ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Die Auftragsvergabe erfolgt dann wieder im Gemeinderat.

 

Hinweis: In Abhängigkeit der Baukosten kann es sein, dass für die Planung mehrere Büros anzufragen sind.


Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde beabsichtigt den o.g. Weg auf einer Länge von 530 m grundhaft zu erneuern und auf 4,0 m (Asphaltbreite) zu verbreitern. Der Weg befindet sich insgesamt in einem sehr schlechten Zustand. Zur Abklärung einer möglichen Förderung wurde der Weg dem DLR gemeldet. Die Besichtigung des Weges erfolgte am 15.11.2022. An der Besichtigung nahmen Vertreter des DLR Eifel, der Landwirtschaftskammer, der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde teil.

 

Es wurde vorgeschlagen, dass die Gemeinde eine Konzeptänderung bezüglich der Priorisierung des Weges von Priorität 3 auf 2 beantragt, was von Seiten des DLR aufgrund des desolaten Zustandes befürwortet wird.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsplan 2023 sind Haushaltsmittel für die Planung eingestellt.