Sitzung: 27.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-0168/23/03-004
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Maßnahme vom Grundsatz her durchführen zu wollen. Im ersten Schritt wird
Ortsbürgermeister Schüller ermächtigt eine Planungsauftrag gem. HOAI zu
vergeben, damit die erforderlichen Unterlagen für den Förderantrag
erarbeitet werden können.
Nach Eingang des Förderbescheides und
nach Klärung der Finanzierung wird der Ortsbürgermeister weiterhin ermächtigt,
die zur Umsetzung erforderlichen Planungsleistungen gemäß HOAI zu vergeben und
ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Die Auftragsvergabe erfolgt dann
wieder im Gemeinderat.
Hinweis: In Abhängigkeit der Baukosten
kann es sein, dass für die Planung mehrere Büros anzufragen sind.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde beabsichtigt den o.g. Weg auf einer
Länge von 530 m grundhaft zu erneuern und auf 4,0 m (Asphaltbreite) zu
verbreitern. Der Weg befindet sich insgesamt in einem sehr schlechten Zustand.
Zur Abklärung einer möglichen Förderung wurde der Weg dem DLR gemeldet. Die
Besichtigung des Weges erfolgte am 15.11.2022. An der Besichtigung nahmen
Vertreter des DLR Eifel, der Landwirtschaftskammer, der Verbandsgemeinde und
der Ortsgemeinde teil.
Es wurde vorgeschlagen, dass die Gemeinde eine
Konzeptänderung bezüglich der Priorisierung des Weges von Priorität 3 auf 2
beantragt, was von Seiten des DLR aufgrund des desolaten Zustandes befürwortet
wird.
Finanzielle
Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2023 sind
Haushaltsmittel für die Planung eingestellt.