Beschluss:
Die Ortsgemeinde Nohn wird, mangels
eigener Flächenbetroffenheit, zum jetzigen Zeitpunkt keine
Äußerung/Stellungnahme abgeben, da ihre Belange durch die Aufstellung des
Flächennutzungsplanes nicht unmittelbar berührt werden.
Sachverhalt:
Die Träger öffentlicher Belange, also
auch die Ortsgemeinde Nohn, wird an der Aufstellung der Teilfortschreibung
Windenergie des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein beteiligt
(frühzeitige Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB) und
die Verwaltung bittet die Ortsgemeinde um Äußerung/Stellungnahme, insbesondere
im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis zum 24.04.2023.
Der Vorsitzende erklärt, dass für
PV-Anlagen (Freifläche) der nächstgelegene Antrag derzeit Dohm-Lammersdorf
(Sportplatz) ist. Insgesamt sind derzeit 68 ha im Verfahren, weitere 101 ha
sind in der Entwicklung und damit sind die 200 ha (sind insgesamt geplant)
voraussichtlich mit mehr als der Hälfte belegt.
Die für Nohn nächstgelegenen Flächen
für Windkraft sind demnach Berndorf, Kerpen, Üxheim (zusammen insgesamt 91 ha)
und Hillesheim Stadtwald mit 32 ha.
In der Gemarkung Nohn sind keine
Flächen für PV und/oder Windkraftanlagen in der Planung zum Flächennutzungsplan
dargestellt.