Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Die Ortsgemeinde Nohn wird, mangels eigener Flächenbetroffenheit, zum jetzigen Zeitpunkt keine Äußerung/Stellungnahme abgeben, da ihre Belange durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes nicht unmittelbar berührt werden.


Sachverhalt:

 

Die Träger öffentlicher Belange, also auch die Ortsgemeinde Nohn, wird an der Aufstellung der Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein beteiligt (frühzeitige Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB) und die Verwaltung bittet die Ortsgemeinde um Äußerung/Stellungnahme, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis zum 24.04.2023.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass für PV-Anlagen (Freifläche) der nächstgelegene Antrag derzeit Dohm-Lammersdorf (Sportplatz) ist. Insgesamt sind derzeit 68 ha im Verfahren, weitere 101 ha sind in der Entwicklung und damit sind die 200 ha (sind insgesamt geplant) voraussichtlich mit mehr als der Hälfte belegt.

 

Die für Nohn nächstgelegenen Flächen für Windkraft sind demnach Berndorf, Kerpen, Üxheim (zusammen insgesamt 91 ha) und Hillesheim Stadtwald mit 32 ha.

 

In der Gemarkung Nohn sind keine Flächen für PV und/oder Windkraftanlagen in der Planung zum Flächennutzungsplan dargestellt.