Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Beschluss:

 

Der Stadtrat Gerolstein sieht die Ersatzbeschaffung eines Dreiseitenkippers als unbedingt erforderlich und unabweisbar an und stimmt der Anschaffung des Kippers sowie der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 16.405,57 € zu.

 

Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Beschaffung eines neuen Dreiseitenkipperfahrzeugs in Ausführung mit einer Stahlbordwand und einem 8-Gang-Wandler-Automatikgetriebe für den Bauhof der Stadt Gerolstein an die Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH aus Wittlich zum Auftragswert von 66.405,57 € (brutto) zu erteilen.


Sachverhalt:

 

Das Fahrzeug DAU-902 ist Baujahr 2011 und hat eine Kilometerleistung von aktuell rd. 190.000 km absolviert. Durch den regelmäßigen Einsatz im Winterdienst ist das Fahrzeug korrodiert, insbesondere auch die tragenden Teile (Rahmen) sind hiervon stark betroffen. Im Frühjahr 2021 hatte das Fahrzeug einen Motorschaden, der durch eine Fachfirma nur soweit behoben wurde, dass das Fahrzeug wieder bedingt einsatzfähig ist. Die gesamte Reparatur hätte Kosten von rd. 9.000 Euro (Ersatzmotor u. Reparaturkosten) verursacht. Aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes wurde auf die vollständige Reparatur verzichtet.

 

Das Fahrzeug ist seitdem nur noch bedingt einsatzfähig, da der Motor nur noch eine Leistung von ca. 50 % hat. Dieses Fahrzeug ist für den Bauhof aber sehr wichtig, da nur mit diesem Fahrzeug aufgrund der Anhängelast der Baggeranhänger gezogen werden darf und der Bagger bei Sterbefällen sehr oft auf den Waldfriedhof und die Friedhöhe der Stadt verbracht werden muss. Auch bei allen anderen Arbeiten, wo der Bagger erforderlich ist, kommt das Fahrzeug zum Einsatz.

 

Seit Januar 2022 war das Fahrzeug wiederum mehrmals in der Werkstatt, wodurch Kosten in Höhe von rd. 5.000 Euro entstanden sind. Da ein solches Fahrzeug für den Bauhof unentbehrlich ist, wurde bereits für den Haushalt 2022 ein Betrag in Höhe von 50.000 Euro in den Haushalt eingestellt.

 

Auf das Fahrzeug kann daher nicht verzichtet werden. Daher ist eine Ersatzbeschaffung unbedingt erforderlich und unabweisbar. Im Zuge der Ersatzbeschaffung eines neuen Dreiseitenkipperfahrzeugs erfolgte im Februar 2023 eine beschränkte Ausschreibung.

 

Die Submission am 28.02.2023 führte zu folgendem Ergebnis:

 

Bieter: Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH                                          62.475,00 € (brutto)

Das Angebot der Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH stellt somit das einzige Angebot dar. Zusätzlich können folgende Optionen erworben werden:

 

Stahlbordwand                                                                                                                   1.639,82 € (brutto)

8-Gang Wandler-Automatik Getriebe                                                                        2.290,75 € (brutto)

Klimaanlage manuell                                                                                                        1.731,45 € (brutto)

2 Rundumleuchten LED                                                                                                      595,00 € (brutto)

Schwingsitz für Fahrer                                                                                                         366,52 € (brutto)

Sitzheizung Fahrer u. Beifahrer                                                                                       292,74 € (brutto)

Werkzeugkiste Kunststoff                                                                                                 321,30 € (brutto)

 

Der Bauhofleiter hatte im Vorfeld bereits mitgeteilt, dass einzig die Stahlbordwand (gegenüber Aluminium in der Standardversion) sehr nützlich erscheint und die Langlebigkeit des Fahrzeugs erhöhe. Er hatte daher vorgeschlagen, diese Option zusätzlich zu beauftragen.

 

Somit ergeben sich folgende Kosten:

 

Grundpreis des Fahrzeugs:                                                                                                            62.475,00 € (brutto)

zzgl. Stahlbordwand                                                                                                                      + 1.639,82 € (brutto)

Gesamtsumme:                                                                                                                                 64.114,82 € (brutto)

 

Die Vergabestelle hat bei Fa. MAN die Verlängerung der Bindefrist beantragt. Die Firma MAN hat der Verlängerung bis zum 12.05.2023 zugestimmt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Haushaltsmittel sind im Haushaltjahr 2022 in Höhe von 50.000,00 veranschlagt und wurden kraft Gesetzes nach § 17 GemHVO übertragen. Die restlichen knapp 16.500,00 € werden als überplanmäßige Auszahlungen nach § 100 Abs. 1 GemO als unabweisbar entsprechend den im Sachverhalt dargelegten Gründen erkannt.