Sitzung: 10.05.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: 1-0187/23/12-044
Beschluss:
Der
Stadtrat Gerolstein sieht die Ersatzbeschaffung eines Dreiseitenkippers als
unbedingt erforderlich und unabweisbar an und stimmt der Anschaffung des
Kippers sowie der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 16.405,57 € zu.
Der
Stadtbürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Beschaffung eines neuen
Dreiseitenkipperfahrzeugs in Ausführung mit einer Stahlbordwand und einem
8-Gang-Wandler-Automatikgetriebe für den Bauhof der Stadt Gerolstein an die Fa.
MAN Truck & Bus Deutschland GmbH aus Wittlich zum Auftragswert von
66.405,57 € (brutto) zu erteilen.
Sachverhalt:
Das Fahrzeug DAU-902 ist Baujahr 2011 und hat eine
Kilometerleistung von aktuell rd. 190.000 km absolviert. Durch den regelmäßigen
Einsatz im Winterdienst ist das Fahrzeug korrodiert, insbesondere auch die
tragenden Teile (Rahmen) sind hiervon stark betroffen. Im Frühjahr 2021 hatte
das Fahrzeug einen Motorschaden, der durch eine Fachfirma nur soweit behoben
wurde, dass das Fahrzeug wieder bedingt einsatzfähig ist. Die gesamte Reparatur
hätte Kosten von rd. 9.000 Euro (Ersatzmotor u. Reparaturkosten) verursacht.
Aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes wurde auf die vollständige Reparatur
verzichtet.
Das Fahrzeug ist seitdem nur noch bedingt einsatzfähig, da der
Motor nur noch eine Leistung von ca. 50 % hat. Dieses Fahrzeug ist für den
Bauhof aber sehr wichtig, da nur mit diesem Fahrzeug aufgrund der Anhängelast
der Baggeranhänger gezogen werden darf und der Bagger bei Sterbefällen sehr oft
auf den Waldfriedhof und die Friedhöhe der Stadt verbracht werden muss. Auch
bei allen anderen Arbeiten, wo der Bagger erforderlich ist, kommt das Fahrzeug
zum Einsatz.
Seit Januar 2022 war das Fahrzeug wiederum mehrmals in der
Werkstatt, wodurch Kosten in Höhe von rd. 5.000 Euro entstanden sind. Da ein
solches Fahrzeug für den Bauhof unentbehrlich ist, wurde bereits für den
Haushalt 2022 ein Betrag in Höhe von 50.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Auf das Fahrzeug kann daher nicht verzichtet werden. Daher ist
eine Ersatzbeschaffung unbedingt erforderlich und unabweisbar. Im Zuge der
Ersatzbeschaffung eines neuen Dreiseitenkipperfahrzeugs erfolgte im Februar
2023 eine beschränkte Ausschreibung.
Die Submission am 28.02.2023 führte zu folgendem Ergebnis:
Bieter: Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH 62.475,00
€ (brutto)
Das Angebot der Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH stellt
somit das einzige Angebot dar. Zusätzlich können folgende Optionen erworben
werden:
Stahlbordwand 1.639,82 € (brutto)
8-Gang Wandler-Automatik Getriebe 2.290,75 € (brutto)
Klimaanlage manuell 1.731,45 € (brutto)
2 Rundumleuchten LED 595,00 € (brutto)
Schwingsitz für Fahrer 366,52 € (brutto)
Sitzheizung Fahrer u. Beifahrer 292,74 € (brutto)
Werkzeugkiste Kunststoff 321,30 € (brutto)
Der Bauhofleiter hatte im Vorfeld bereits mitgeteilt, dass einzig
die Stahlbordwand (gegenüber Aluminium in der Standardversion) sehr nützlich
erscheint und die Langlebigkeit des Fahrzeugs erhöhe. Er hatte daher
vorgeschlagen, diese Option zusätzlich zu beauftragen.
Somit ergeben sich folgende Kosten:
Grundpreis
des Fahrzeugs: 62.475,00
€ (brutto)
zzgl.
Stahlbordwand + 1.639,82 € (brutto)
Gesamtsumme: 64.114,82
€ (brutto)
Die Vergabestelle hat bei Fa. MAN die Verlängerung der Bindefrist
beantragt. Die Firma MAN hat der Verlängerung bis zum 12.05.2023 zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Haushaltsmittel sind im Haushaltjahr 2022 in Höhe von
50.000,00 veranschlagt und wurden kraft Gesetzes nach § 17 GemHVO übertragen.
Die restlichen knapp 16.500,00 € werden als überplanmäßige Auszahlungen nach §
100 Abs. 1 GemO als unabweisbar entsprechend den im Sachverhalt dargelegten
Gründen erkannt.