Sitzung: 31.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-0166/23/14-011
Beschluss:
1.)
Zusätzlich zum Beschluss vom 07.03.2023 wird
die Anregung der UNB zur Kenntnis genommen. Das Grünland auf dem die Hecke
gepflanzt werden soll liegt außerhalb des Geltungsbereichs des BP. Die OGH wird
die naturnahe extensive Entwicklung dieses Bereiches im Zusammenwirken mit der
UNB prüfen.
2.)
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Planentwurf nebst Begründung und umweltbezogener Angaben gemäß § 3 Abs. 2 und §
4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange zu veranlassen.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Hallschlag hat
in seiner Sitzung am 07.07.2022 den Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplanes „Campingplatz Kronenburger See – 1. Erweiterung“ gefasst.
Der Betreiber des Campingplatzes
beabsichtigt, auf der Parzelle 28/4 im Flur 8 eine Einrichtung für Kurzurlauber
(Zelt- und Standplätze) anzubieten.
Der geplante Geltungsbereich ist
aus nachfolgender Übersichtskarte ersichtlich:
In gleicher Sitzung hatte der Rat
die Entwurfsunterlagen für die frühzeitige Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
gebilligt.
Der Planentwurf mit Begründung hat
in der Zeit vom 25.07.2022 bis 25.08.2022 zu jedermanns Einsicht während der
Dienststunden im Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der
Auslegung wurden am 15.07.2022 mit dem Hinweis ortsüblich gekannt gemacht, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben müssen.
Gleichzeitig sind die von der
Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 15.07.2022 zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert worden.
Die jeweiligen Stellungnahmen sind
in der als Anlage beigefügten Übersicht ersichtlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Planungskosten werden aufgrund
eines städtebaulichen Vertrages vom Investor übernommen.