Sitzung: 04.04.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2-0119/23/27-003
Finanzielle
Auswirkungen:
Der
Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich entstehen keine Kosten für die private
Baumaßnahme.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich
stimmt der Anlegung der dauerhaften Zufahrt und der Absenkung der Bordanlage
und des Gehweges unter Beachtung der Auflagen des LBM Gerolstein auf Kosten des
Antragstellers zu.
Sachverhalt:
Zur Herstellung einer dauerhaften
Zufahrt zur Anlegung eines weiteren Stellplatzes auf dem Anwesen „Hauptstraße
13“ in Oberehe hat ein Immobilienservice beim Landesbetrieb Mobilität (LBM)
Gerolstein die Absenkung des Bordsteines und des Gehweges beantragt.
Mit Stellungnahme vom 07.03.2023
hat der LBM Gerolstein der Herstellung einer neuen Zufahrt zur B 421 –
Hauptstraße – in Oberehe unter folgenden Vorgaben zugestimmt:
Die geplante Zufahrt befindet sich
innerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrtsgrenze in Oberehe. Falls
erforderlich ist die Bordanlage abzusenken und der Gehweg wieder ordnungsgemäß
herzustellen. Die Arbeiten haben durch eine Fachfirma zu erfolgen. Dem
Straßeneigentum und den straßeneigenen Entwässerungsanlagen darf durch die
Anlegung der Zufahrt kein gesammeltes Oberflächenwasser zugeführt werden. Die
Versickerung des Oberflächenwassers der Zufahrt hat ausschließlich auf
Privateigentum zu erfolgen.
Da sich sowohl die Bordanlage als
auch der Gehweg im Eigentum der Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich befinden, ist
für die Herstellung der weiteren Zufahrt und der Absenkung der Bordanlage und
des Gehweges auf Kosten des Antragstellers die Zustimmung der Gemeinde
erforderlich.