Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich entstehen keine Kosten für die private Baumaßnahme.

 

Beschluss:

 

Die Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich stimmt der Anlegung der dauerhaften Zufahrt und der Absenkung der Bordanlage und des Gehweges unter Beachtung der Auflagen des LBM Gerolstein auf Kosten des Antragstellers zu.


Sachverhalt:

 

Zur Herstellung einer dauerhaften Zufahrt zur Anlegung eines weiteren Stellplatzes auf dem Anwesen „Hauptstraße 13“ in Oberehe hat ein Immobilienservice beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) Gerolstein die Absenkung des Bordsteines und des Gehweges beantragt.

 

Mit Stellungnahme vom 07.03.2023 hat der LBM Gerolstein der Herstellung einer neuen Zufahrt zur B 421 – Hauptstraße – in Oberehe unter folgenden Vorgaben zugestimmt:

Die geplante Zufahrt befindet sich innerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrtsgrenze in Oberehe. Falls erforderlich ist die Bordanlage abzusenken und der Gehweg wieder ordnungsgemäß herzustellen. Die Arbeiten haben durch eine Fachfirma zu erfolgen. Dem Straßeneigentum und den straßeneigenen Entwässerungsanlagen darf durch die Anlegung der Zufahrt kein gesammeltes Oberflächenwasser zugeführt werden. Die Versickerung des Oberflächenwassers der Zufahrt hat ausschließlich auf Privateigentum zu erfolgen.

 

 

 

 

 

Da sich sowohl die Bordanlage als auch der Gehweg im Eigentum der Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich befinden, ist für die Herstellung der weiteren Zufahrt und der Absenkung der Bordanlage und des Gehweges auf Kosten des Antragstellers die Zustimmung der Gemeinde erforderlich.