Sitzung: 04.04.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 1-0166/23/20-004
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat genehmigt die
nachfolgende Spende/Zuwendung:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Eingang
der Zuwendung |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Geldspende |
Bürgerdienst
Lepper e.V. Julius-Saxler-Straße
3 54550 Daun |
06.03.2023 |
1.000,00 € |
Bau einer XXXL-Bank am Wanderweg K1 u.
Aussichtspunkt |
Sachverhalt:
Die Annahme und Einwerbung von
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf
nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die
genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im
Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.
Zur Wahrung des
Transparenzangebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher
Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber
aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten
hat.