Sitzung: 29.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 2-0163/23/33-009
Beschluss:
Die Ortsgemeinde beschließt eine
Stellungnahme zur Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplanes der
Verbandsgemeinde Gerolstein abzugeben.
Folgende Punkte sollen in die
Stellungnahme aufgenommen werden:
Der Ortsgemeinderat hält an seinem
Beschluss vom 20.10.2020 fest und erneuert seinen Antrag auf Festsetzung der
Windgeschwindigkeit auf 6,3 m/s, sodass hieraus eine Ausweisung einer
Sonderfläche für Windkraft von ca. 31 ha resultiert.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 03.12.2021 hat
die VG Gerolstein einen Antrag auf Abgabe einer landesplanerischen
Stellungnahme zu dem damals vorliegenden Vorentwurf der Teilfortschreibung
Windenergie des Flächennutzungsplans beantragt. Der Antrag wurde mit Schreiben vom
17.03.2022 mit verschiedenen Anregungen und Hinweisen für das weitere
FNP-Verfahren positiv beschieden.
Der VG-Rat hat in seiner Sitzung
am 26.10.2022 über die landesplanerische Stellungnahme beraten und beschlossen,
Anregungen und Hinweise im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. In derselben
Sitzung wurde auch über das Sondergutachten zur Umfassungswirkung von
Windenenergieanlagen (WEA) auf die Ortslage Schönfeld beraten und beschlossen,
dass ein Teil der potenziellen Eignungsflächen für die Windenergienutzung im
Umfeld von Schönfeld nicht weiterverfolgt werden sollen, um die Ortslage nicht
mit WEA zu umzingeln.
Die Anregungen aus der landesplanerischen
Stellungnahme und die Beschlusslage zum Schutz von Schönfeld wurden in den
Unterlagen berücksichtigt. In der öffentlichen Sitzung am 29.09.2022 hat der
Verbandsgemeinderat die vorliegende Planung zur Teilfortschreibung beschlossen
und die Verwaltung beauftragt, die Planungsunterlagen frühzeitig öffentlich
auszulegen.
Neben dem Planentwurf liegen folgende
Unterlagen
- Begründung mit Restriktionsanalyse und
Darstellung der potenziellen Eignungsflächen
- Umweltbericht mit Aussagen zu den
Schutzgütern
- Menschen,
einschl. menschlichen Gesundheit
- Tiere,
Pflanzen und biologische Vielfalt
- Boden,
- Fläche,
- Wasser,
- Luft/Klima,
- Landschaft
(und landschaftsbezogene Erholung),
- Kultur- und
sonstige Sachgüter
bezogen auf
neu auszuweisende „Sonderbauflächen für Windenergienutzung“.
Die angenommenen Umweltauswirkungen geht von einer Referenzanlage nach gegenwärtigem
technischem Stand aus (3 bis 5 MW-Klasse, 140 bis 160 m Nabenhöhe und ca. 150 m
Rotordurchmesser)
- mit FFH
Vorprüfungen Duppacher Rücken, Obere Kyll und Kalkmulden der Vulkaneifel,
Schneifel
-
Sondergutachten Umfassung Schönfeld
in der Zeit vom 20.03.2023 bis
einschl. 24.04.2023 frühzeitig
öffentlich aus. Die Planunterlagen stehen im Internet unter dem Link https://www.gerolstein.de/aktuelles/bekanntmachungen/bauleitplanung-der-verbandsgemeinde-gerolstein-teilfortschreibung-windenergie/
zum Download bereit.
Gleichzeitig
wurden durch die Verwaltung die Träger öffentlicher Belange – wie auch die
Ortsgemeinde – beteiligt und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.