Sitzung: 27.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2-0162/23/22-015
Beschluss:
Der Ortsgemeinde Lissendorf erteilt das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB.
Sachverhalt:
Es
liegt ein Bauantrag zum Umbau eines bestehenden Wohnhauses mit angrenzender
Werkstatt zu 5 Wohneinheiten in Lissendorf, „Bahnhofstraße 36“, Flur 6,
Flurstück 45/3 vor.
Das
Grundstück liegt im Bereich nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich). Das
Vorhaben muss sich einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.
Nach
§ 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und
der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf
nicht beeinträchtigt werden. Die wegemäßige Erschließung ist durch die
„Bahnhofstraße“ vorhanden und gesichert.
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als zuständige Genehmigungsbehörde
beteiligt alle Fachbehörden
(z. B. Untere Wasserbehörde, Brandschutz etc.).