Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinde Lissendorf erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag zum Umbau eines bestehenden Wohnhauses mit angrenzender Werkstatt zu 5 Wohneinheiten in Lissendorf, „Bahnhofstraße 36“, Flur 6, Flurstück 45/3 vor.

 

Das Grundstück liegt im Bereich nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich). Das Vorhaben muss sich einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.

 

Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die wegemäßige Erschließung ist durch die „Bahnhofstraße“ vorhanden und gesichert.

 

Ein Bild, das Diagramm enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

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(z. B. Untere Wasserbehörde, Brandschutz etc.).