Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Flächennutzungsplanes und hat keine Bedenken.


Sachverhalt:

 

Frühzeitige Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB | Teilfortschreibung Windenergie des FNP der Verbandsgemeinde Gerolstein

 

Schreiben der VG Gerolstein vom 10.03.2023

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 03.12.2021 hat die VG Gerolstein einen Antrag auf Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme zu dem damals vorliegenden Vorentwurf der Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplans beantragt. Der Antrag wurde mit Schreiben vom 17.03.2022 mit verschiedenen Anregungen und Hinweisen für das weitere FNP-Verfahren positiv beschieden.

Der VG-Rat hat in seiner Sitzung am 26.10.2022 über die landesplanerische Stellungnahme beraten und beschlossen, Anregungen und Hinweise im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. In derselben Sitzung wurde auch über das Sondergutachten zur Umfassungswirkung von Windenenergieanlagen (WEA) auf die Ortslage Schönfeld beraten und beschlossen, dass ein Teil der potenziellen Eignungsflächen für die Windenergienutzung im Umfeld von Schönfeld nicht weiter verfolgt werden sollen, um die Ortslage nicht mit WEA zu umzingeln.

Die Anregungen aus der landesplanerischen Stellungnahme und die Beschlusslage zum Schutz von Schönfeld wurden in den Unterlagen berücksichtigt. In der öffentlichen Sitzung am 29.09.2022 hat der Verbandsgemeinderat die vorliegende Planung zur Teilfortschreibung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planungsunterlagen frühzeitig öffentlich auszulegen.

 

Neben dem Planentwurf liegen folgende Unterlagen

·         Begründung mit Restriktionsanalyse und Darstellung der potenziellen Eignungsflächen

·         Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern

o   Menschen, einschl. menschlichen Gesundheit

o   Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

o   Boden,

o   Fläche,

o   Wasser,

o   Luft/Klima,

o   Landschaft (und landschaftsbezogene Erholung),

o   Kultur- und sonstige Sachgüter

bezogen auf neu auszuweisende „Sonderbauflächen für Windenergienutzung“. Die angenommenen Umweltauswirkungen geht von einer Referenzanlage nach gegenwärtigem technischen Stand aus (3 bis 5 MW-Klasse, 140 bis 160 m Nabenhöhe und ca. 150 m Rotordurchmesser)

o   mit FFH Vorprüfungen Duppacher Rücken, Obere Kyll und Kalkmulden der Vulkaneifel, Schneifel

o   Sondergutachten Umfassung Schönfeld

 

In der Zeit vom 20.03.2023 bis einschl. 24.04.2023 zu jedermanns Einsicht frühzeitig im Fachbereich 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung, montags bis donnerstags von 08.00 bis 16.30 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr öffentlich aus. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ am 10.03.2023, Ausgabe 10/2023.

 

Wir beteiligen Sie hiermit als zuständige Behörde bzw. Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB an der Aufstellung der Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein und bitten Sie um Äußerung / Stellungnahme, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB bis zum 24.04.2023.

 

Sollte uns bis zu diesem Termin keine Stellungnahme / Rückmeldung von Ihnen vorliegen, gehen wir davon aus, dass Ihre Belange durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes nicht berührt werden.

Die Planunterlagen stehen im Internet unter dem Link https://www.gerolstein.de/aktuelles/bekanntmachungen/bauleitplanung-der-verbandsgemeinde-gerolstein-teilfortschreibung-windenergie/ zum Download bereit. Die Offenlage ist auch unter www.geoportal.rlp.de veröffentlicht.