Sitzung: 05.04.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: G-0010/23/04-004
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis von
der Aufstellung des Flächennutzungsplanes und hat keine Bedenken.
Sachverhalt:
Frühzeitige Träger- und
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB | Teilfortschreibung
Windenergie des FNP der Verbandsgemeinde Gerolstein
Schreiben der VG Gerolstein vom
10.03.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 03.12.2021 hat
die VG Gerolstein einen Antrag auf Abgabe einer landesplanerischen
Stellungnahme zu dem damals vorliegenden Vorentwurf der Teilfortschreibung
Windenergie des Flächennutzungsplans beantragt. Der Antrag wurde mit Schreiben
vom 17.03.2022 mit verschiedenen Anregungen und Hinweisen für das weitere
FNP-Verfahren positiv beschieden.
Der VG-Rat hat in seiner Sitzung
am 26.10.2022 über die landesplanerische Stellungnahme beraten und beschlossen,
Anregungen und Hinweise im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. In derselben
Sitzung wurde auch über das Sondergutachten zur Umfassungswirkung von
Windenenergieanlagen (WEA) auf die Ortslage Schönfeld beraten und beschlossen,
dass ein Teil der potenziellen Eignungsflächen für die Windenergienutzung im
Umfeld von Schönfeld nicht weiter verfolgt werden sollen, um die Ortslage nicht
mit WEA zu umzingeln.
Die Anregungen aus der
landesplanerischen Stellungnahme und die Beschlusslage zum Schutz von Schönfeld
wurden in den Unterlagen berücksichtigt. In der öffentlichen Sitzung am
29.09.2022 hat der Verbandsgemeinderat die vorliegende Planung zur
Teilfortschreibung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die
Planungsunterlagen frühzeitig öffentlich auszulegen.
Neben dem Planentwurf liegen
folgende Unterlagen
·
Begründung mit Restriktionsanalyse
und Darstellung der potenziellen Eignungsflächen
·
Umweltbericht mit Aussagen zu den
Schutzgütern
o
Menschen, einschl. menschlichen
Gesundheit
o
Tiere, Pflanzen und biologische
Vielfalt
o
Boden,
o
Fläche,
o
Wasser,
o
Luft/Klima,
o
Landschaft (und
landschaftsbezogene Erholung),
o
Kultur- und sonstige Sachgüter
bezogen auf
neu auszuweisende „Sonderbauflächen für Windenergienutzung“. Die angenommenen
Umweltauswirkungen geht von einer Referenzanlage nach gegenwärtigem technischen
Stand aus (3 bis 5 MW-Klasse, 140 bis 160 m Nabenhöhe und ca. 150 m
Rotordurchmesser)
o
mit FFH Vorprüfungen Duppacher
Rücken, Obere Kyll und Kalkmulden der Vulkaneifel, Schneifel
o
Sondergutachten Umfassung
Schönfeld
In der Zeit vom 20.03.2023 bis
einschl. 24.04.2023 zu jedermanns Einsicht frühzeitig im Fachbereich 2 der
Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein
während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung, montags bis donnerstags
von 08.00 bis 16.30 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr öffentlich aus. Die
Bekanntmachung der frühzeitigen Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt der
Verbandsgemeinde Gerolstein „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ am
10.03.2023, Ausgabe 10/2023.
Wir beteiligen Sie hiermit als
zuständige Behörde bzw. Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB an der
Aufstellung der Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplanes der
Verbandsgemeinde Gerolstein und bitten Sie um Äußerung /
Stellungnahme, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB bis zum 24.04.2023.
Sollte uns bis zu diesem Termin
keine Stellungnahme / Rückmeldung von Ihnen vorliegen, gehen wir davon aus,
dass Ihre Belange durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes nicht berührt
werden.
Die Planunterlagen stehen im
Internet unter dem Link https://www.gerolstein.de/aktuelles/bekanntmachungen/bauleitplanung-der-verbandsgemeinde-gerolstein-teilfortschreibung-windenergie/ zum Download bereit. Die Offenlage ist auch unter
www.geoportal.rlp.de veröffentlicht.