Sitzung: 27.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Vorlage: 2-0077/23/22-010
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der
Ortsgemeinderat das IBV gemeinsam mit Landesforsten Rheinland-Pfalz
durchzuführen. Das Verfahrensgebiet wird damit um die Flächen von Landesforsten
im Bereich Steffeln/Duppach erweitert.
Landesforsten
Rheinland-Pfalz soll die Verwaltung bei der Durchführung des IBV beratend
unterstützen.
Sachverhalt:
In der Sitzung am 07.11.2022 hat
der Ortsgemeinderat beschlossen, dass ein Interessenbekundungsverfahren (IBV)
für die gemeindeeigenen Flächen im Bereich Windpark
„Rammelsberg / Weitersberg“ durchgeführt werden soll.
In diesem Zusammenhang sind
Landesforsten Rheinland-Pfalz auf die Verwaltung sowie die beteiligten
Ortsgemeinden mit der Anfrage einer gemeinsamen Durchführung des IBV
zugegangen. Landesforsten Rheinland-Pfalz hat dabei ihre Vorgehensweise zur
Durchführung eines IBV der Verwaltung und den Ortsbürgermeister:innen
präsentiert.
Im Rahmen der Solidargemeinschaft
„Duppacher Rücken“ wurde sich im Nachgang dafür ausgesprochen, dass man das IBV
gerne gemeinsam mit Landesforsten Rheinland-Pfalz durchführen möchte, auch um
dort von den Erfahrungen, zu profitieren. Landesforsten Rheinland-Pfalz wird
die Verwaltung im Rahmen der Durchführung des IBV beraten, sodass die
Verwaltung das Verfahren durchführen kann.
Durch diese gemeinsame
Durchführung würde sich ergänzend das Verfahrensgebiet um die Flächen im
Staatsforst Steffeln/Duppach (südlich der K52) erweitern.