Sitzung: 27.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 1-0181/23/25-005
Beschluss:
Nach
eingehender Beratung schlägt der Ortsgemeinderat der Verbandsgemeinde folgende
Maßnahmen vor:
1.)
Eigenanteil der Ortsgemeinde an der
Ladeinfrastruktur
2.)
Umstellung Flutlicht Sportplatz auf LED
Sachverhalt:
Im Rahmen der letzten Sitzung hat sich der
Ortsgemeinderat mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP)
beschäftigt. Neben
den Beratungsleistungen im Rahmen des KKP befindet sich das Land in den
Beratungen zum Erlass eines Kommunalen Investitionsprogramms Klima und
Innovation (KIPKI), welches den Kommunen Fördermittel i. H. v. 240 Mio. € zur
Verfügung stellen soll. Dieses Gesetz befindet sich im Gesetzgebungsverfahren
und soll im 2. Quartals 2023 rechtskräftig werden. Mit den Fördergeldern sollen
Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an die Klimawandelfolgen
unterstützt werden.
Nach
dem aktuellen Gesetzesentwurf werden die Fördermittel auf zwei Töpfe aufgeteilt.
Es soll eine einwohnerbezogene Pauschalförderung (180 Mio. €) und einen Topf
für ein wettbewerblichen Verfahren zur Entwicklung von Leuchtturmprojekten geben.
Der letztgenannte Topf soll ein Volumen von 60 Mio. € haben. Aktuell ist noch
nicht bekannt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um sich am
Wettbewerb beteiligen zu können bzw. welche konkreten Projekte gefördert werden
sollen.
Nach
aktuellem Sachstand soll die Verbandsgemeinde Gerolstein insgesamt rd. 900 T€ als
einwohnerbezogene Pauschalförderung erhalten (ca. 29 € je EW). Neben der
Verbandsgemeinde erhält der Landkreis Vulkaneifel Fördergelder i. H. v. 889 T€
(ca. 14,60 € je EW). Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass die
Verbandsgemeinden eine angemessene Berücksichtigung von Projekten in den
Ortsgemeinden sicherstellen.
Die
Landkreise können Investitionsmittel an Ortsgemeinden oder Verbandsgemeinden im
Kreisgebiet weitergeben. Hierzu hat unsere Kreisverwaltung noch keine
abschließende Entscheidung getroffen, wobei wir davon ausgehen, dass die Mittel
für kreiseigene Projekte verwendet werden.
Die
Fördergelder sollen ab dem 01.07.2023 zur Verfügung stehen. Die Projekte der
Kommunen sind bis Ende Oktober 2023 zu melden und die Umsetzung soll am
31.07.2026 abgeschlossen sein. In diesem
Förderprogramm ist eine 100 % Finanzierung möglich, bzw. diese Mittel können
auch zur Deckung eines Eigenanteils bei anderweitigen Finanzierungen verwendet
werden.
Es
gibt vom Land eine sogenannte Positivliste, aus der ersichtlich ist, welche
Maßnahmen gefördert werden können. Diese Positivliste ist der Sitzungsvorlage
als Anlage beigefügt. Dies sind u. a.:
Ø Investitionen
in kommunale Klimaschutzmaßnahmen
o
Investitionen in eine nachhaltige kommunale
Energieversorgung (klimafreundliche Wärmenetze, Ausbau Erneuerbarer Energien,
Steigerung Eigenverbrauch durch Speicher, ...)
o
Investitionen in Nutzung von Biomasse
(Verarbeitung Baum- und Strauchschnitt sowie fehlerhaften / kranken Holz zu
Hackschnitzeln, …)
o
Investitionen in energetische Sanierung,
Ressourcenschonung, Effizienz
o
Investitionen in Schulen u. Kitas (einschl.
Schulsportanlagen und Lehrschwimmbecken)
o
Investitionen in die klimafreundliche
Mobilität
o
Investitionen in multimodale und
Sharing-Mobilität
Ø Investitionen
in kommunale Maßnahmen zur Klimawandelanpassung
o
Investitionen in Maßnahmen zur
Klimaresilienz, Entsiegelung- und Begrünungsmaßnahmen
o
Klimawandelanpassung für Schulen und
Kindertagesstätten
Nach
dieser Positivliste ist die Installation einer PV-Anlage auf einem kommunalen
Gebäude aktuell nicht förderfähig.
VG-Gremien
und Verwaltung beraten, wie die Pauschalförderung verwendet und die Städte/
Ortsgemeinden beteiligt werden können. Geplant ist eine erste Beratung im Bau-,
Planungs- und Umweltausschuss am 24.04.2023. Aktuell sind hierfür folgende
Eckpunkte vorgesehen:
1.)
Die Verbandsgemeinde wird 50 % der
voraussichtlichen Fördergelder = 450.000 € in Maßnahmen und Projekte in
Schulen, Schwimmbäder, Zentrale Sportanlagen und Rathäuser investieren. Von
diesen Investitionen der VG in ihre Einrichtungen profitieren mittelbar auch
die Städte und Ortsgemeinden.
2.)
50 % der Fördergelder = 450.000 € stellt die
Verbandsgemeinde den Städten und Ortsgemeinden für eigene Maßnahmen und
Projekte in den Kommunen zur Verfügung. Es können hierbei nur Maßnahmen
berücksichtigt werden, die nach der Positivliste des Landes förderfähig sind.
Darüber
hinaus sollen für die Verteilung der Mittel auf die Städte u. Ortsgemeinden in
der Verbandsgemeinde Gerolstein folgende Kriterien angewendet werden:
Ø Es soll nicht
jeder Ortsgemeinde „ihr“ Einwohnerbetrag (= Einwohnerzahl x 14,50 €) zur
Verfügung gestellt, sondern gezielt Klimaschutzprojekte unterstützt /
finanziert werden:
Ø Sachlich
soll die Priorisierung vorgeschlagener Projekte wie folgt vorgenommen werden:
o
CO² Einsparung durch die Maßnahme im
Verhältnis zur Investitionssumme
o
Amortisationszeit ohne Förderung
o
Anteil Eigenverbrauch / Entlastung der
Stromnetze
Unter
Berücksichtigung dieser Priorisierung kommen vor allem Maßnahmen in
Einrichtungen, die regelmäßig genutzt werden (z. B. Kindergärten,
Sportplätze/Flutlicht, Markt-/Veranstaltungshallen, Anstrahlung von
(Natur)Denkmälern) mit hohem Einsparpotenzial in Betracht. Maßnahmen an/in
Gebäuden und Objekten, welche nur sehr unregelmäßig genutzt/geheizt werden
(Dorfgemeinschaftshäuser, Friedhofshallen, Grillhütten etc.) dürften eher keine
Berücksichtigung finden.
Die
Entscheidung, welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt und gefördert werden
(können), soll im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 26. Juni 2023
vorberaten und im Verbandsgemeinderat am 13.07.2023 getroffen werden. Abhängig
vom Volumen der beantragten Maßnahmen wird man sich in den Gremien der Verbandsgemeinde
bei Bedarf auch noch darauf verständigen müssen, mit welcher Fördersatz eine
finanzielle Unterstützung erfolgen kann.
Seitens der Ortsgemeinde ist nun zu beraten, ob sie
der Verbandsgemeinde Maßnahmen vorschlagen möchte, welche die v. g. Kriterien
erfüllen.