Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung schlägt der Ortsgemeinderat der Verbandsgemeinde folgende Maßnahmen vor:

 

1.)    Eigenanteil der Ortsgemeinde an der Ladeinfrastruktur

2.)    Umstellung Flutlicht Sportplatz auf LED


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der letzten Sitzung hat sich der Ortsgemeinderat mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP) beschäftigt. Neben den Beratungsleistungen im Rahmen des KKP befindet sich das Land in den Beratungen zum Erlass eines Kommunalen Investitionsprogramms Klima und Innovation (KIPKI), welches den Kommunen Fördermittel i. H. v. 240 Mio. € zur Verfügung stellen soll. Dieses Gesetz befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und soll im 2. Quartals 2023 rechtskräftig werden. Mit den Fördergeldern sollen Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an die Klimawandelfolgen unterstützt werden.

 

Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf werden die Fördermittel auf zwei Töpfe aufgeteilt. Es soll eine einwohnerbezogene Pauschalförderung (180 Mio. €) und einen Topf für ein wettbewerblichen Verfahren zur Entwicklung von Leuchtturmprojekten geben. Der letztgenannte Topf soll ein Volumen von 60 Mio. € haben. Aktuell ist noch nicht bekannt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um sich am Wettbewerb beteiligen zu können bzw. welche konkreten Projekte gefördert werden sollen.

 

Nach aktuellem Sachstand soll die Verbandsgemeinde Gerolstein insgesamt rd. 900 T€ als einwohnerbezogene Pauschalförderung erhalten (ca. 29 € je EW). Neben der Verbandsgemeinde erhält der Landkreis Vulkaneifel Fördergelder i. H. v. 889 T€ (ca. 14,60 € je EW). Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass die Verbandsgemeinden eine angemessene Berücksichtigung von Projekten in den Ortsgemeinden sicherstellen.

 

Die Landkreise können Investitionsmittel an Ortsgemeinden oder Verbandsgemeinden im Kreisgebiet weitergeben. Hierzu hat unsere Kreisverwaltung noch keine abschließende Entscheidung getroffen, wobei wir davon ausgehen, dass die Mittel für kreiseigene Projekte verwendet werden.

 

Die Fördergelder sollen ab dem 01.07.2023 zur Verfügung stehen. Die Projekte der Kommunen sind bis Ende Oktober 2023 zu melden und die Umsetzung soll am 31.07.2026 abgeschlossen sein.  In diesem Förderprogramm ist eine 100 % Finanzierung möglich, bzw. diese Mittel können auch zur Deckung eines Eigenanteils bei anderweitigen Finanzierungen verwendet werden.

 

Es gibt vom Land eine sogenannte Positivliste, aus der ersichtlich ist, welche Maßnahmen gefördert werden können. Diese Positivliste ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Dies sind u. a.:

 

Ø  Investitionen in kommunale Klimaschutzmaßnahmen

o   Investitionen in eine nachhaltige kommunale Energieversorgung (klimafreundliche Wärmenetze, Ausbau Erneuerbarer Energien, Steigerung Eigenverbrauch durch Speicher, ...)

o   Investitionen in Nutzung von Biomasse (Verarbeitung Baum- und Strauchschnitt sowie fehlerhaften / kranken Holz zu Hackschnitzeln, …)

o   Investitionen in energetische Sanierung, Ressourcenschonung, Effizienz

o   Investitionen in Schulen u. Kitas (einschl. Schulsportanlagen und Lehrschwimmbecken)

o   Investitionen in die klimafreundliche Mobilität

o   Investitionen in multimodale und Sharing-Mobilität

 

Ø  Investitionen in kommunale Maßnahmen zur Klimawandelanpassung

o   Investitionen in Maßnahmen zur Klimaresilienz, Entsiegelung- und Begrünungsmaßnahmen

o   Klimawandelanpassung für Schulen und Kindertagesstätten

 

Nach dieser Positivliste ist die Installation einer PV-Anlage auf einem kommunalen Gebäude aktuell nicht förderfähig.

 

VG-Gremien und Verwaltung beraten, wie die Pauschalförderung verwendet und die Städte/ Ortsgemeinden beteiligt werden können. Geplant ist eine erste Beratung im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 24.04.2023. Aktuell sind hierfür folgende Eckpunkte vorgesehen: 

 

1.)      Die Verbandsgemeinde wird 50 % der voraussichtlichen Fördergelder = 450.000 € in Maßnahmen und Projekte in Schulen, Schwimmbäder, Zentrale Sportanlagen und Rathäuser investieren. Von diesen Investitionen der VG in ihre Einrichtungen profitieren mittelbar auch die Städte und Ortsgemeinden.

 

2.)      50 % der Fördergelder = 450.000 € stellt die Verbandsgemeinde den Städten und Ortsgemeinden für eigene Maßnahmen und Projekte in den Kommunen zur Verfügung. Es können hierbei nur Maßnahmen berücksichtigt werden, die nach der Positivliste des Landes förderfähig sind.

 

Darüber hinaus sollen für die Verteilung der Mittel auf die Städte u. Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Gerolstein folgende Kriterien angewendet werden:

 

Ø  Es soll nicht jeder Ortsgemeinde „ihr“ Einwohnerbetrag (= Einwohnerzahl x 14,50 €) zur Verfügung gestellt, sondern gezielt Klimaschutzprojekte unterstützt / finanziert werden:

 

Ø  Sachlich soll die Priorisierung vorgeschlagener Projekte wie folgt vorgenommen werden:

o      CO² Einsparung durch die Maßnahme im Verhältnis zur Investitionssumme

o      Amortisationszeit ohne Förderung

o      Anteil Eigenverbrauch / Entlastung der Stromnetze

 

Unter Berücksichtigung dieser Priorisierung kommen vor allem Maßnahmen in Einrichtungen, die regelmäßig genutzt werden (z. B. Kindergärten, Sportplätze/Flutlicht, Markt-/Veranstaltungshallen, Anstrahlung von (Natur)Denkmälern) mit hohem Einsparpotenzial in Betracht. Maßnahmen an/in Gebäuden und Objekten, welche nur sehr unregelmäßig genutzt/geheizt werden (Dorfgemeinschaftshäuser, Friedhofshallen, Grillhütten etc.) dürften eher keine Berücksichtigung finden.

 

Die Entscheidung, welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt und gefördert werden (können), soll im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 26. Juni 2023 vorberaten und im Verbandsgemeinderat am 13.07.2023 getroffen werden. Abhängig vom Volumen der beantragten Maßnahmen wird man sich in den Gremien der Verbandsgemeinde bei Bedarf auch noch darauf verständigen müssen, mit welcher Fördersatz eine finanzielle Unterstützung erfolgen kann.

 

Seitens der Ortsgemeinde ist nun zu beraten, ob sie der Verbandsgemeinde Maßnahmen vorschlagen möchte, welche die v. g. Kriterien erfüllen.