Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Sachverhalt:

 

Als Antwort auf den Klimawandel ist der Waldumbau Ziel der kommunalen Waldwirtschaft. Seitens des Forstamtes Gerolstein wird seit geraumer Zeit nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass für die Zielerreichung die Beschäftigung von kommunalen Waldarbeitern (Forstwirten) notwendig ist. Gut qualifiziertes eigenes Personal sei unverzichtbar, damit die anstehenden Aufgaben beim Waldumbau, z. B. Waldbegründung, Waldpflege und Waldschutz, Unterstützung der Revierleitung, unabhängig von externen Forstunternehmen und dem jeweiligen Marktgeschehen, flexibel wahrgenommen werden können.

Die in der Vergangenheit erfolgte Waldarbeiterbeschäftigung in den Gemeinden ist angesichts der Veränderungen in der Waldwirtschaft und mit Blick auf die jeweilige Größe des gemeindlichen Forstbetriebes nicht mehr die Lösung. Vielmehr bietet sich die interkommunale Zusammenarbeit bei der Waldarbeiterbeschäftigung als Handlungsinstrument zur Gewährleistung der Beschäftigung von kommunalen Waldarbeitern an.

Konkret in Gestalt eines Zweckverbandes (Forstzweckverbandes), an dem alle Gemeinden eines oder mehrerer Forstreviere sich beteiligen und somit solidarisch kommunale Waldarbeiterbeschäftigung organisieren und sicherstellen. Seitens der VG-Verwaltung und des Forstamtes Gerolstein wird daher für die Gründung eines Forstzweckverbandes Gerolsteiner Land, an dem sich alle Gemeinden des

  • Forstrevieres Pelm (Berlingen, Hohenfels-Essingen, Rockeskyll, Neroth und Pelm),
  • Forstrevieres Birresborn (Densborn, Birresborn, Kopp und Mürlenbach)
  • Stadt Gerolstein (Forstrevier Gerolstein)

beteiligen, geworben.

 

Die der Niederschrift beigefügten Informationen beschreiben die aktuelle Situation der Waldarbeiterbeschäftigung im jeweiligen Forstrevier und im Gerolsteiner Land, zeigen die Handlungsmöglichkeiten zur Waldarbeiterbeschäftigung auf, sprechen die Empfehlung für die Gründung des Forstzweckverbandes mit weitergehenden Erläuterungen zum Zweckverband aus, informieren über die finanziellen Auswirkungen und legen die weiteren Schritte zur Gründung des Verbandes dar.

 

Bevor die weiteren Schritte zur Gründung des Verbandes in die Wege geleitet werden, ist es zielführend, dass der Ortsgemeinderat eine Grundsatzentscheidung trifft, ob die Ortsgemeinde sich an diesem Zweckverband beteiligen wird oder ob sie darauf verzichtet.

 

Der Ortsgemeinderat hat bereits Ende 2022 die Gründung eines Forstzweckverbandes „Forstrevier Birresborn“ grundsätzlich befürwortet.

 

Da für die Einrichtung eines großen Zweckverbandes noch Fragen offen sind, wird die Verwaltung gebeten, in der nächsten Sitzung hierzu Stellung zu beziehen.

 

Ein Beschluss wird auf eine der nächsten Sitzungen vertagt.