Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der in der heutigen Sitzung vorliegende und zur Diskussion stehende Entwurf zur 2. Änderungssatzung „Meisburger Straße“ in Form einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4, Nr. 3 BauGB einschließlich der Begründung und den Textfestsetzungen, wird vom Ortsgemeinderat gebilligt und soll der weiteren Planung (Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie der Behördenbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) zugrunde gelegt werden.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Planung öffentlich auszulegen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen. Weiter beantragt die Ortsgemeinde bei der Verbandsgemeinde Gerolstein die Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes.


Sachverhalt:

 

Der Eigentümer der Fläche Gemarkung Densborn, Flur 29, Flurstück 134 (teilweise), erwägt im Sinne einer touristischen Weiterentwicklung seines Grundstücks die Aufstellung von zwei Schäferwagen mit jeweils zugehörigem Stellplatz für Fahrzeuge im östlichen Abschnitt der Fläche. Egal ob hier von mobilen Freizeitunterkünften bzw. jederzeit ortsveränderlichen Anlagen die Rede ist, gelten diese nach den Regelungen der Landesbauordnung als baugenehmigungspflichtig. Derzeit befindet sich die Fläche nach § 35 BauGB im Außenbereich, sodass aktuell keine planungsrechtliche Grundlage für die Maßnahme besteht. Da lt. Klarstellungssatzung der Ortsgemeinde Densborn aus dem Jahr 2008 die Qualität von baureifem Land für den entsprechenden Bereich des Wohngrundstücks nicht gegeben ist, soll mit einer sogenannten Ergänzungssatzung das notwendige Planungsrecht geschaffen werden. Eine Wohnbebauung bzw. deren Erweiterung ist nicht vorgesehen.

 

 

Bereits in seiner Sitzung am 15.12.2022 hat der Ortsgemeinderat Densborn nach eingehender Beratung die Erweiterung der Klarstellungssatzung in Form einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 für das Vorhaben „Meisburger Straße“ beschlossen. Es handelt sich hier um die 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.

Die zwischenzeitlich vorliegende Entwurfsplanung (Planurkunde, Begründung und die Textfestsetzungen) steht in heutiger Sitzung zur Diskussion. Für den weiteren Verfahrensablauf ist der Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Ortsgemeinde Densborn entstehen keine Kosten.