Sitzung: 30.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-0057/23/07-005
Beschluss:
Der in der heutigen Sitzung
vorliegende und zur Diskussion stehende Entwurf zur 1. Änderungssatzung
„Schulstraße“ in Form einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4, Nr. 3 BauGB
einschließlich der Begründung und den Textfestsetzungen, wird vom Ortsgemeinderat
gebilligt und soll der weiteren Planung (Durchführung der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie der
Behördenbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) zugrunde gelegt werden.
Die
Verwaltung wird gebeten, die Planung öffentlich auszulegen und die betroffenen
Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Sachverhalt:
Die Grundstückseigentümerin in der
Gemarkung Densborn, Flur 28, Flurstück 19 (teilweise), beantragte im Jahr 2021
die Aufstockung eines seit 1964 genehmigten Jagdhauses mit rund 38 m²
Grundfläche am Rand der Ortslage Densborn. Das Vorhaben wurde seitens der
Kreisverwaltung Vulkaneifel seinerzeit mit dem Hinweis abgelehnt, da es von der
seit 2008 geltenden Klarstellungssatzung der Ortsgemeinde Densborn nicht
erfasst wird und somit planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB liegt.
Eine Baugenehmigung wurde in Aussicht gestellt, sobald ein notwendiges
Planungsrecht geschaffen ist. In der Sitzung des Ortsgemeinderates am
20.07.2022 wurde bereits über die vorliegende Bauvoranfrage beraten. In seiner
Sitzung am 15.12.2022 hat der Ortsgemeinderat den Aufstellungsbeschluss
gefasst, die Erweiterung der Klarstellungssatzung der Ortsgemeinde Densborn in
Form einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 für das Vorhaben in der
„Schulstraße“ anzustoßen. Da nunmehr die Entwurfsplanung in Form der Planurkunde,
der Begründung, den Textfestsetzungen und dem Fachbeitrag Naturschutz
vorliegen, ist nachfolgend der Beschluss zur öffentlichen Auslegung der
Planunterlagen, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zu beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Für die Ortsgemeinde Densborn
entstehen keine Kosten.