Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der in der heutigen Sitzung vorliegende und zur Diskussion stehende Entwurf zur 1. Änderungssatzung „Schulstraße“ in Form einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4, Nr. 3 BauGB einschließlich der Begründung und den Textfestsetzungen, wird vom Ortsgemeinderat gebilligt und soll der weiteren Planung (Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie der Behördenbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) zugrunde gelegt werden.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Planung öffentlich auszulegen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.


Sachverhalt:

 

Die Grundstückseigentümerin in der Gemarkung Densborn, Flur 28, Flurstück 19 (teilweise), beantragte im Jahr 2021 die Aufstockung eines seit 1964 genehmigten Jagdhauses mit rund 38 m² Grundfläche am Rand der Ortslage Densborn. Das Vorhaben wurde seitens der Kreisverwaltung Vulkaneifel seinerzeit mit dem Hinweis abgelehnt, da es von der seit 2008 geltenden Klarstellungssatzung der Ortsgemeinde Densborn nicht erfasst wird und somit planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB liegt. Eine Baugenehmigung wurde in Aussicht gestellt, sobald ein notwendiges Planungsrecht geschaffen ist. In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 20.07.2022 wurde bereits über die vorliegende Bauvoranfrage beraten. In seiner Sitzung am 15.12.2022 hat der Ortsgemeinderat den Aufstellungsbeschluss gefasst, die Erweiterung der Klarstellungssatzung der Ortsgemeinde Densborn in Form einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 für das Vorhaben in der „Schulstraße“ anzustoßen. Da nunmehr die Entwurfsplanung in Form der Planurkunde, der Begründung, den Textfestsetzungen und dem Fachbeitrag Naturschutz vorliegen, ist nachfolgend der Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Ortsgemeinde Densborn entstehen keine Kosten.