Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Über folgende Themen wurde der Ortsgemeinderat informiert:

 

Ø  Die Sirene auf dem Dach des Gemeindegebäudes, Hauptstraße 2, soll zeitnah abgebaut werden, da diese nicht mehr benötigt wird.

 

Ø  Die Burgbeleuchtung der Vertrag ist ausgelaufen am 31.12.21. Bisher zahlte Fam. Schmitz 150,00 € Fam. Gluthausen 150,00 € Rest die Gemeinde über dessen Stromzähler.Frage von Fam Gluthausen, die Beleuchtung soll von Gluthausen gesteuert werden, bei besonderen Anlässen. Soll die Beleuchtung ganz in Gluthausens Hand gegeben werden, dann hat die Gemeinde hier keine Kosten und Verpflichtungen, wollten wir ein Mitspracherecht haben, so die Frage von Udo Platten an den Rat. Vorschlag: Hans Peter Böffgen wird klären, wie sich die Situation darstellt und dann soll nochmal beratschlagt werden.

 

Ø  Helmut Bell informiert:

o   Er hat sich mit Frau Windscheif von DLR zusammengesetzt, nach Prüfung und Ortstermin, sollen nun statt bisher 10 Baugrundstücke, nun 15 Baustellen in Pelm zur Verfügung stehen.

o   Grundacker: 10 Baustellen mit einem Preis von 89 € m³ vorläufiger Preisansatz.

o   Walsweiler: 15 Baustellen mit 70,00 m ³ vorläufiger Preisansatz, dort soll favorisiert werden.

o   Dieses Thema soll in der nächsten Sitzung als TOP aufgenommen werden. Frau Windscheif soll zur Sitzung eingeladen werden.

Ø  Ordnungsamt soll angeschrieben werden: sollten sich darum kümmern in Sachen Hecken über den Gehweg zwischen Kirchweilerstraße (Häuser Physio Praxis Keutgen) und Fam. Bach an der Bürgersteigfläche. Nach Informationen vom Ortsbürgermeister hat er vor längerer Zeit schon das Ordnungsamt hierüber informiert.

 

Ø  Bauamt soll die Haus Eigentümer Im Grundacker 2 anschreiben, ob dort der Bürgersteig für Fußgänger ordnungsgemäß angelegt ist.

 

Ø  Am Berlinger Bach“ Haus Zinn worden die Grenzpunkte abgesteckt vom Ortsbürgermeister Udo Platten, dem 1 Beig. Helmut Britz, dem 2 Beig. Klaus Müller und Ratsmitglied Helmut Bell

o   die Mauer kann stehen bleiben und die Parkfläche muss verändert werden.

 

Ø  Der Ortsbürgermeister ist schriftlich informiert worden, dass eine Ortsbrückenüberprüfung stattfinden wird