Sitzung: 19.04.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Über folgende Themen wurde der
Ortsgemeinderat informiert:
Ø
Die
Sirene auf dem Dach des Gemeindegebäudes, Hauptstraße 2, soll zeitnah abgebaut
werden, da diese nicht mehr benötigt wird.
Ø
Die
Burgbeleuchtung der Vertrag ist ausgelaufen am 31.12.21. Bisher zahlte Fam.
Schmitz 150,00 € Fam. Gluthausen 150,00 € Rest die Gemeinde über dessen
Stromzähler.Frage von Fam Gluthausen, die Beleuchtung soll von Gluthausen
gesteuert werden, bei besonderen Anlässen. Soll die Beleuchtung ganz in
Gluthausens Hand gegeben werden, dann hat die Gemeinde hier keine Kosten und
Verpflichtungen, wollten wir ein Mitspracherecht haben, so die Frage von Udo
Platten an den Rat. Vorschlag: Hans Peter Böffgen wird klären,
wie sich die Situation darstellt und dann soll nochmal beratschlagt werden.
Ø
Helmut
Bell informiert:
o
Er
hat sich mit Frau Windscheif von DLR zusammengesetzt, nach Prüfung und
Ortstermin, sollen nun statt bisher 10 Baugrundstücke, nun 15 Baustellen in
Pelm zur Verfügung stehen.
o
Grundacker:
10 Baustellen mit einem Preis von 89 € m³ vorläufiger Preisansatz.
o
Walsweiler:
15 Baustellen mit 70,00 m ³ vorläufiger Preisansatz, dort soll favorisiert
werden.
o
Dieses
Thema soll in der nächsten Sitzung als TOP aufgenommen werden. Frau Windscheif
soll zur Sitzung eingeladen werden.
Ø
Ordnungsamt
soll angeschrieben werden: sollten sich darum kümmern in Sachen Hecken über den
Gehweg zwischen Kirchweilerstraße (Häuser Physio Praxis Keutgen) und Fam. Bach
an der Bürgersteigfläche. Nach Informationen vom Ortsbürgermeister hat er vor
längerer Zeit schon das Ordnungsamt hierüber informiert.
Ø
Bauamt
soll die Haus Eigentümer Im Grundacker 2 anschreiben, ob dort der
Bürgersteig für Fußgänger ordnungsgemäß angelegt ist.
Ø
„Am
Berlinger Bach“ Haus Zinn worden die Grenzpunkte abgesteckt vom
Ortsbürgermeister Udo Platten, dem 1 Beig. Helmut Britz, dem 2 Beig. Klaus
Müller und Ratsmitglied Helmut Bell
o
die
Mauer kann stehen bleiben und die Parkfläche muss verändert werden.
Ø
Der
Ortsbürgermeister ist schriftlich informiert worden, dass eine Ortsbrückenüberprüfung
stattfinden wird