Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Nach ausführlicher Beratung empfiehlt der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat den Antrag der Ortsgemeinde Feusdorf auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG zur Realisierung eines Freiflächen PV Projektes in Feusdorf mit folgenden Begründungen abzulehnen: 

 

-        das Freiflächen PV Projekt „Hirzberg-Birgel“ befindet sich bereits im formalen Verfahren; 

-        mit dem in Feusdorf geplanten Freiflächen PV Projekt würde das Kriterium „Mindestabstand von 2 km“ zur Anlage „Hirzberg-Birgel“ unterschritten;

-        mit dem Projekt in Feusdorf würde das Merkmal „Maximalgröße 15 ha je Anlage“ überschritten.


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 01.03.2023 hat der Ortsgemeinderat Feusdorf den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Ausweisung einer FF-PVA für die in der Anlage 1 dargestellten Fläche gefasst. Gleichzeit die Ortsgemeinde Feusdorf einen Antrag auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bei der Verbandsgemeinde gestellt.

 

Über die mögliche Ausweisung der Fläche sowie dem Konflikt mit dem Kriterienkatalog zur Ausweisung von Flächen für FF-PVA aufgrund des bereits gefassten Aufstellungsbeschlusses für die Fläche „Hirzberg – Birgel“ wurde bereits im Rahmen der Sitzung des Ausschusses am 18.07.2022 informiert und beraten.

 

Auf Anregung des Ausschusses haben Gespräche zwischen den Ortsgemeinden Birgel und Feusdorf sowie einzelne Gespräche mit den Ortsbürgermeistern stattgefunden. Diese Gespräche haben nicht zu einer einvernehmlichen Lösung geführt.

 

Die Flächen wurden auch durch die Verwaltung zur Vorprüfung bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht, um abzuklären, ob Planungshindernisse bestehen, die eine Umgestaltung der Planungen und damit neue Verhandlungen über den Flächenzuschnitt ermöglichen.  Die Untere Naturschutzbehörde konnte dabei „keine naturschutzfachlichen Ausschlussgründe erkennen, die von vornherein gegen FF-PVA sprechen.  Es handelt sich nicht flächendeckend um Naturschutz-Vorranggebiet. Partiell wären aus der Naturschutz-Kartierung des Grünlandes 2020 auf §15-Flächen kleinere Bereiche (schwarz gepunktet) randlich betroffen. Hierauf müsste die Planung und Umsetzung geringfügig angepasst werden. Landschaftsplanerische Zielaussagen stehen dem Vorhaben in Birgel damit nicht entgegen.

 

Entsprechend des Kriterienkataloges ist eine Fortschreibung des FNP für den Radius von 2 km um die Ausweisung „Hirzberg-Birgel“, wie in der Anlage 2 dargestellt, nicht vorgesehen.

 

Der Ausschuss hat nun darüber zu beraten, wie mit dem Antrag der Ortsgemeinde Feusdorf umgegangen werden soll.

 

Lösungsansätze:

 

Als vorrangiges Ziel der Verbandsgemeinde haben Gremien, Bürgermeister und Verwaltung eine einvernehmliche Lösung und die Realisierung eines Gemeinschaftsprojektes der Ortsgemeinden Feusdorf und Birgel formuliert. Leider ist ein solches Gemeinschaftsprojekt trotz intensiver Bemühungen und zahlreicher Gespräche mit allen Beteiligten nicht realisierbar.

 

Beide Ortsgemeinden haben die Verbandsgemeinde um Prüfung gebeten, ob die beiden Kriterien

 

-          2 km Mindestabstand zwischen zwei Freiflächen PV Anlagen

-          oder max. 15 ha je Freiflächen PV Anlage

 

durch eine Reduzierung des Mindestabstandes oder eine Vergrößerung der Maximalfläche so angepasst werden können, dass beide Projekte zu realisieren wären. Eine individuelle Anpassung von Kriterien auf die konkrete Situation in Birgel/Feusdorf ist rechtlich nicht möglich. Eine grundsätzliche Überarbeitung der Kriterien wird vom Planungsbüro und der Verwaltung nicht empfohlen und wurde von den Gremien bisher auch nicht gewünscht.

 

Aufgrund den von der VG beschlossenen Kriterien und des „Windhundverfahrens“ müsste der Antrag der Ortsgemeinde Feusdorf auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG abgelehnt werden, weil

-          sich das Freiflächen PV Projekt „Hirzberg-Birgel“ bereits im Verfahren befindet,

-          das Kriterium „Mindestabstand von 2 km“ zu diesem Projekt unter-

-          und das Kriterium „Maximalgröße 15 ha“ mit dem zweiten Projekt überschritten würde.

 

Alternativ könnte die Verbandsgemeinde ohne Änderung der Kriterien den beiden Ortsgemeinden lediglich eine Fläche von jeweils 7,5 ha zur Realisierung eines eigenen Freiflächen PV-Anlagenprojektes zugestehen. Formal müsste hierfür im bereits laufenden Verfahren eine Reduzierung der Fläche „Hirzberg-Birgel“ von derzeit 15 ha auf 7,5 ha erfolgen. Die Ortsgemeinde Feusdorf müsste in ihrem Verfahren die beantragte Fläche ebenfalls von derzeit 15 ha auf 7,5 ha reduzieren. Die Ortsgemeinde Birgel hat deutlich angekündigt, dass sie mit einer Reduzierung ihrer Fläche nicht einverstanden ist.