Sitzung: 26.04.2023 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 2-0116/23/01-059
Beschluss:
Nach
Beratung empfiehlt der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss dem
Verbandsgemeinderat die Kriterien im Kriterienkatalog zur Ausweisung von
Flächen für Freiflächen-Photovoltaik, wie im Sachverhalt dargestellt, zu
konkretisieren und anzuwenden.
Sachverhalt:
Am 16.09.2021 hat der Verbandsgemeinderat einen
Kriterienkatalog zur Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA)
beschlossen. Auf der Grundlage dieses Kriterienkataloges wurden seitdem diverse
Bauleitplanungen im Bereich FF-PVA angestoßen.
In der täglichen Arbeit mit dem Kriterienkatalog hat es
allerdings auch immer wieder Fragen zur Auslegung einzelner Kriterien gegeben.
Diese Fragen haben dazu geführt, dass die Verwaltung vorschlägt, die Punkte des
Kriterienkataloges, die hinterfragt werden, wie folgt zu definieren, um eine
einheitliche Vorgehensweise festzulegen:
Kriterium |
Vorschlag der Verwaltung zur Definition |
2 km Entfernung |
Der
freizuhaltende Korridor von 2 km ist jeweils von Außengrenze des räumlichen 2
km Entfernung Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zu ermitteln |
Berücksichtigung für die |
Im
Bereich der VG Gerolstein sollen nach derzeitiger Beschlusslage 200 ha für
FF‐PVA zur Verfügung gestellt werden. berücksichtigt,
für die ein Aufstellungsbeschluss des VGR vorliegt. Änderungen im Verfahrensverlauf
sind nachzuhalten. |
Maximalfläche von 15 ha |
in
Park darf eine max. Fläche von 15 ha besitzen. Hier wird auf die Flächen
abgestellt, die mit
FF‐PVA Elementen bebaut werden. Ausgleichsflächen und Erschließungswege
werden bei
der Ermittlung nicht berücksichtig |
Was ist ein Park? |
Ein
Park ist eine räumlich, zusammenhängende Fläche, die durch eine gemeinsame Zaunanlage
geschützt ist. Sofern dies auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht
möglich ist,
müssen die Parkteile einen gemeinsamen Netzanschluss haben und dürfen nicht
weiter wie
50 m auseinanderliegen. |