Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschluss:

 

Nach Beratung empfiehlt der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss dem Verbandsgemeinderat die Kriterien im Kriterienkatalog zur Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaik, wie im Sachverhalt dargestellt, zu konkretisieren und anzuwenden.

 


Sachverhalt:

 

Am 16.09.2021 hat der Verbandsgemeinderat einen Kriterienkatalog zur Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) beschlossen. Auf der Grundlage dieses Kriterienkataloges wurden seitdem diverse Bauleitplanungen im Bereich FF-PVA angestoßen.

 

In der täglichen Arbeit mit dem Kriterienkatalog hat es allerdings auch immer wieder Fragen zur Auslegung einzelner Kriterien gegeben. Diese Fragen haben dazu geführt, dass die Verwaltung vorschlägt, die Punkte des Kriterienkataloges, die hinterfragt werden, wie folgt zu definieren, um eine einheitliche Vorgehensweise festzulegen:

 

Kriterium

Vorschlag der Verwaltung zur Definition

2 km Entfernung

Der freizuhaltende Korridor von 2 km ist jeweils von Außengrenze des räumlichen 2 km Entfernung Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zu ermitteln

Berücksichtigung für die
Gesamtfläche der VG

Im Bereich der VG Gerolstein sollen nach derzeitiger Beschlusslage 200 ha für FF‐PVA zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Ermittlung der Gesamtfläche wird die Fläche

berücksichtigt, für die ein Aufstellungsbeschluss des VGR vorliegt. Änderungen im

Verfahrensverlauf sind nachzuhalten.

Maximalfläche von 15 ha

in Park darf eine max. Fläche von 15 ha besitzen. Hier wird auf die Flächen abgestellt, die

mit FF‐PVA Elementen bebaut werden. Ausgleichsflächen und Erschließungswege werden

bei der Ermittlung nicht berücksichtig

Was ist ein Park?

Ein Park ist eine räumlich, zusammenhängende Fläche, die durch eine gemeinsame

Zaunanlage geschützt ist. Sofern dies auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich

ist, müssen die Parkteile einen gemeinsamen Netzanschluss haben und dürfen nicht weiter

wie 50 m auseinanderliegen.