Sitzung: 04.05.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 1-0171/23/01-051
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Unter Vorbehalt der weitergehenden Beratungen in den Fraktionen und in den
nächsten Sitzungen, soll dieser Entwurf mit der Stadt Hillesheim und der
Ortsgemeinde Stadtkyll abgestimmt werden, damit möglichst ein einheitliches
Satzungsrecht geschaffen wird.
Sachverhalt:
Das in 2022 für die
Ferienregion Gerolsteiner Land erstellte Tourismuskonzept wurde in den
Eckpunkten auch in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2022
vorgestellt. Wie im Rahmen dieser Sitzung beraten, findet aktuell die Umsetzungsplanung
zur Realisierung des Tourismuskonzeptes in den Gremien der Touristik GmbH mit
Unterstützung des Beratungsbüros Kohl & Partner statt. Ziel ist es, das
Konzept und die Umsetzung des Konzeptes noch vor der Sommerpause in den Gremien
der Verbandsgemeinde vorzustellen und zu beschließen.
Einen Baustein zur Umsetzung des
Tourismuskonzeptes stellt die Finanzierung der geplanten Maßnahmen durch die
Erträge aus dem Gästebeitrag dar. Aus diesem Grunde stellt die Verwaltung im
Rahmen der heutigen Sitzung die Möglichkeit der Finanzierung für die
Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der touristischen Zwecken
dienenden Einrichtungen vor. Dies kann durch die Erhebung eines Gästebeitrages
erfolgen.
Im Rahmen der Sitzung stellt
die Verwaltung folgende Eckpunkte einer teilweisen Finanzierung durch einen
Gästebeitrag der Verbandsgemeinde dar:
-
Heterogene Ausgangslage
-
Rechtliche
Grundlagen für die Erhebung eines Gästebeitrages durch die VG
-
Vorstellung eines
Entwurfes einer Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der
Verbandsgemeinde Gerolstein (liegt als Anlage bei)
-
Gestaltungsspielräume
bei dem Erlass der Gästebeitragssatzung
o
§ 3
Beitragspflichtige
o
§ 4
Beitragsbefreiung
o
§ 5 Höhe des
Gästebeitrags
o
§ 7
Erhebungsverfahren und
o
§ 8 Gästekarte
-
Ausblick auf die
nächsten Schritte
Der Entwurf der
Gästebeitragssatzung basiert auf einer Mustersatzung des Gemeinde- und
Städtebundes Rheinland-Pfalz. Änderungen an dieser Mustersatzung erläutert die
Verwaltung und stellt die Gestaltungsspielräume zur politischen Diskussion.
Seitens der Verwaltung wird
nicht angestrebt, im Rahmen der heutigen Sitzung eine Beschlussempfehlung für
den Verbandsgemeinderat zu erzielen. Vielmehr soll der Politik ausreichend Raum
gegeben werden, sich mit den Gestaltungsspielräumen in den Fraktionen
auszutauschen, um in der nächsten Sitzung eine Empfehlung auszusprechen.
Anhand einer ausführlichen
Präsentation wird von FBL Fasen der aktuelle Stand und die weitere Planung /
Vorgehensweise zur Einführung eines Gästebeitrages und einer Gästekarte
vorgestellt. Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt und den
Fraktionen für Ihre internen Beratungen zur Verfügung gestellt.