Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Unter Vorbehalt der weitergehenden Beratungen in den Fraktionen und in den nächsten Sitzungen, soll dieser Entwurf mit der Stadt Hillesheim und der Ortsgemeinde Stadtkyll abgestimmt werden, damit möglichst ein einheitliches Satzungsrecht geschaffen wird.


Sachverhalt:

 

Das in 2022 für die Ferienregion Gerolsteiner Land erstellte Tourismuskonzept wurde in den Eckpunkten auch in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2022 vorgestellt. Wie im Rahmen dieser Sitzung beraten, findet aktuell die Umsetzungsplanung zur Realisierung des Tourismuskonzeptes in den Gremien der Touristik GmbH mit Unterstützung des Beratungsbüros Kohl & Partner statt. Ziel ist es, das Konzept und die Umsetzung des Konzeptes noch vor der Sommerpause in den Gremien der Verbandsgemeinde vorzustellen und zu beschließen.

 

Einen Baustein zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes stellt die Finanzierung der geplanten Maßnahmen durch die Erträge aus dem Gästebeitrag dar. Aus diesem Grunde stellt die Verwaltung im Rahmen der heutigen Sitzung die Möglichkeit der Finanzierung für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen vor. Dies kann durch die Erhebung eines Gästebeitrages erfolgen.

 

Im Rahmen der Sitzung stellt die Verwaltung folgende Eckpunkte einer teilweisen Finanzierung durch einen Gästebeitrag der Verbandsgemeinde dar:

-          Heterogene Ausgangslage

-          Rechtliche Grundlagen für die Erhebung eines Gästebeitrages durch die VG

-          Vorstellung eines Entwurfes einer Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Gerolstein (liegt als Anlage bei)

-          Gestaltungsspielräume bei dem Erlass der Gästebeitragssatzung

o   § 3 Beitragspflichtige

o   § 4 Beitragsbefreiung

o   § 5 Höhe des Gästebeitrags

o   § 7 Erhebungsverfahren und

o   § 8 Gästekarte

-          Ausblick auf die nächsten Schritte

 

Der Entwurf der Gästebeitragssatzung basiert auf einer Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Änderungen an dieser Mustersatzung erläutert die Verwaltung und stellt die Gestaltungsspielräume zur politischen Diskussion.

 

Seitens der Verwaltung wird nicht angestrebt, im Rahmen der heutigen Sitzung eine Beschlussempfehlung für den Verbandsgemeinderat zu erzielen. Vielmehr soll der Politik ausreichend Raum gegeben werden, sich mit den Gestaltungsspielräumen in den Fraktionen auszutauschen, um in der nächsten Sitzung eine Empfehlung auszusprechen.

 

Anhand einer ausführlichen Präsentation wird von FBL Fasen der aktuelle Stand und die weitere Planung / Vorgehensweise zur Einführung eines Gästebeitrages und einer Gästekarte vorgestellt. Die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt und den Fraktionen für Ihre internen Beratungen zur Verfügung gestellt.