Sitzung: 27.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: 2-0025/23/36-004
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem
Vorhaben unter der Bedingung der Aufstellung einer Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung für den Bereich „Lehnerath“ zu. Die Kosten für die Satzung
sind durch den Vorhabenträger zu übernehmen. Die Kostenübernahme wird in Form eines
städtebaulichen Vertrages geregelt.
Laut Baulaststräger sollen 2
Einfamilienhäuser und 1 Doppeleinfamilienhaus errichtet werden. Die zulässige
Größe der Gebäude wird noch in der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
festgelegt. Für den Hausanschluss wurde zwischen Baulastträger und den
VG-Werken ein Ablösevertrag geschlossen. Die ausführende Firma bereitet die
Hausanschlüsse vor. Die Verlegung erfolgt im nicht ausgebauten Bereich. Ein
Aufbruch der neuen Straße ist nicht erforderlich.
Der Ortsgemeinderat wird von RM
Grasediek darauf hingewiesen, dass die Fläche ein hohes Gefährdungspotential
durch Sturzflutereignisse aufweist (siehe Starkregenkarte RLP).
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
Gemeindeordnung hingewiesen.
Sachverhalt:
Es liegt eine
Bauvoranfrage zum Neubau von vier Wohnhäusern als Erweiterung zur Bauvoranfrage
vom 18.11.2021 auf dem Grundstück Flur 11, Flurstück 23, an der L25, vor. Das
Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Nach § 35 BauGB ist ein Vorhaben im
Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die
ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder
forstwirtschaftlichen Betrieb dient oder einem Betrieb der gartenbaulichen
Erzeugung dient. (sogen. Privilegierung). Die wegemäßige Erschließung über die
L25 ist genauer zu prüfen. Zuständig für die Baugenehmigung ist die
Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde. Die Kreisverwaltung prüft, ob
eine Privilegierung des Vorhabens vorliegt.
Einer Bauvoranfrage zum Neubau von
drei Wohngebäuden auf dem gleichen Grundstück wurde bereits in der Sitzung vom
06.04.2021 einstimmig zugestimmt.
Flächennutzungsplan: