Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat den im Sachverhalt dargestellten Kriterienkatalog und beauftragt die Verwaltung anhand dieses Kriterienkataloges gemeinsam mit den Landesforsten Rheinland-Pfalz Angebote für die gemeindeeigenen Flächen im Bereich des Windparks „Rammelsberg/Weitersberg“ anzufragen.


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des Vorschlages von Landesforsten Rheinland-Pfalz wurde in der Rahmenvereinbarung „Duppacher Rücken“ über einen Kriterienkatalog beraten, welcher Grundlage für die Durchführung des IBV werden soll.

 

Dieser Kriterienkatalog gibt den Anbietern vor, welche Angaben im Angebot zwingend zu erfüllen sind und welche Angaben zusätzlich im Rahmen des Angebotes geliefert werden soll.

 

Im Konsens wurde nachfolgender Kriterienkatalog beschlossen, welcher nun durch die Ortsgemeinderäte beraten und beschlossen werden soll:

 

Allgemein:

         Zuschlag vorbehalten

         keine Ausschreibung lediglich Aufforderung zur Angebotsabgabe

·         keine Gewährleistung für Eignung der Flächen, erforderliche Genehmigungen sind durch den Betreiber einzuholen

 

Im Angebot zu unterstellende Konditionen:

         Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

         Keine Baumhöhenbegrenzung im Umfeld der Windenergieanlagen

         Entschädigung für Wegebenutzung und Arbeitsflächen sowie dauerhafte Jagdwertminderung ist im Gestattungsentgelt enthalten.

         Wegebau zur Errichtung der WEA beschränkt auf technisches Mindestmaß, ordnungsgemäße Wegewiederherstellung, zukünftige Unterhaltung durch Waldeigentümer in forstüblichen Umfang

         Gesonderte Entschädigung der zu rodenden Waldbestände

         Gesonderte Entschädigung außerhalb der Wegeflächen verlegter Leitungen

         Gesonderte Entschädigung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

         Rückbauverpflichtung nach Vertragsende / Betriebsende (incl. Rekultivierung)

         Nachbarrechtliche Genehmigungen (und Entschädigungen) durch Betreiber

         Nachweis einer Haftpflichtversicherung über mind. 5 Mio. Euro

         Ggfls. fällige MwSt. geht zulasten des Betreibers

 

Erbetene Angaben im Angebot:

         Geplanter und spätester Realisierungszeitpunkt

         Anzahl, Lage und Flächenbedarf der geplanten Windenergieanlagen, Wegenutzung und Leitungen

         Typ, Leistung, Höhe und Rotordurchmesser der geplanten Windenergieanlagen

         Ertragsprognose (kWh) je WEA

         Vertragsdauer?

         Zukünftiger Betreiber/Eigentümer des Windparks?

         Bestehende Vereinbarung zur räumlichen Fälligkeit der Gewerbesteuer?

         Höhe der Einmal Entschädigung?

         Höhe der jährlichen Entschädigung in % des Einspeiseerlöses? (Keine Staffelung des Angebotes nach Zuschlagshöhe EEG-Vergütung)

         Höhe der garantierten jährlichen Mindestentschädigung ab Baubeginn?

         Fälligkeiten der jährlichen Zahlungen?

         Art und Konditionen einer Wertanpassungsklausel (Inflationsausgleich) sofern keine zeitlich gestaffelten Pachthöhen angeboten werden

         Höhe der einmaligen Entschädigung der Jagdwertminderung während der Bauphase?

         Höhe der selbstschuldnerischen Bankbürgschaft für Rückbau?

         Höhe der selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zur Forderungssicherung?

         Anpassung der Bürgschaftshöhen während der Vertragslaufzeit?

         Möglichkeit von (Bürger-) Beteiligungsmodellen

         Möglichkeit von Bürgerstrommodellen

 

Eine Bewertung der Angebote erfolgt dann anhand der angebotenen Konditionen. Für eine weitergehende Bewertung bedarf es an dieser Stelle keiner komplexen Bewertungsmatrix, da die Vorgaben bereits durch die Ortsgemeinden formuliert wurden.