Sitzung: 27.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-0089/23/36-009
Beschluss:
Nach
Beratung beschließt der Ortsgemeinderat den im Sachverhalt dargestellten
Kriterienkatalog und beauftragt die Verwaltung anhand dieses Kriterienkataloges
gemeinsam mit den Landesforsten Rheinland-Pfalz Angebote für die
gemeindeeigenen Flächen im Bereich des Windparks „Rammelsberg/Weitersberg“
anzufragen.
Sachverhalt:
Auf der
Grundlage des Vorschlages von Landesforsten Rheinland-Pfalz wurde in der
Rahmenvereinbarung „Duppacher Rücken“ über einen Kriterienkatalog beraten,
welcher Grundlage für die Durchführung des IBV werden soll.
Dieser
Kriterienkatalog gibt den Anbietern vor, welche Angaben im Angebot zwingend zu
erfüllen sind und welche Angaben zusätzlich im Rahmen des Angebotes geliefert
werden soll.
Im Konsens
wurde nachfolgender Kriterienkatalog beschlossen, welcher nun durch die
Ortsgemeinderäte beraten und beschlossen werden soll:
Allgemein:
•
Zuschlag vorbehalten
•
keine Ausschreibung lediglich Aufforderung
zur Angebotsabgabe
·
keine Gewährleistung für Eignung der Flächen,
erforderliche Genehmigungen sind durch den Betreiber einzuholen
Im Angebot
zu unterstellende Konditionen:
•
Eintragung einer beschränkt persönlichen
Dienstbarkeit
•
Keine Baumhöhenbegrenzung im Umfeld der
Windenergieanlagen
•
Entschädigung für Wegebenutzung und
Arbeitsflächen sowie dauerhafte Jagdwertminderung ist im Gestattungsentgelt
enthalten.
•
Wegebau zur Errichtung der WEA beschränkt auf
technisches Mindestmaß, ordnungsgemäße Wegewiederherstellung, zukünftige
Unterhaltung durch Waldeigentümer in forstüblichen Umfang
•
Gesonderte Entschädigung der zu rodenden
Waldbestände
•
Gesonderte Entschädigung außerhalb der
Wegeflächen verlegter Leitungen
•
Gesonderte Entschädigung von Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
•
Rückbauverpflichtung nach Vertragsende /
Betriebsende (incl. Rekultivierung)
•
Nachbarrechtliche Genehmigungen (und Entschädigungen)
durch Betreiber
•
Nachweis einer Haftpflichtversicherung über
mind. 5 Mio. Euro
•
Ggfls. fällige MwSt. geht zulasten des
Betreibers
Erbetene
Angaben im Angebot:
•
Geplanter und spätester
Realisierungszeitpunkt
•
Anzahl, Lage und Flächenbedarf der geplanten
Windenergieanlagen, Wegenutzung und Leitungen
•
Typ, Leistung, Höhe und Rotordurchmesser der
geplanten Windenergieanlagen
•
Ertragsprognose (kWh) je WEA
•
Vertragsdauer?
•
Zukünftiger Betreiber/Eigentümer des
Windparks?
•
Bestehende Vereinbarung zur räumlichen
Fälligkeit der Gewerbesteuer?
•
Höhe der Einmal Entschädigung?
•
Höhe der jährlichen Entschädigung in % des
Einspeiseerlöses? (Keine Staffelung des Angebotes nach Zuschlagshöhe
EEG-Vergütung)
•
Höhe der garantierten jährlichen
Mindestentschädigung ab Baubeginn?
•
Fälligkeiten der jährlichen Zahlungen?
•
Art und Konditionen einer
Wertanpassungsklausel (Inflationsausgleich) sofern keine zeitlich gestaffelten
Pachthöhen angeboten werden
•
Höhe der einmaligen Entschädigung der
Jagdwertminderung während der Bauphase?
•
Höhe der selbstschuldnerischen Bankbürgschaft
für Rückbau?
•
Höhe der selbstschuldnerischen Bankbürgschaft
zur Forderungssicherung?
•
Anpassung der Bürgschaftshöhen während der
Vertragslaufzeit?
•
Möglichkeit von (Bürger-)
Beteiligungsmodellen
•
Möglichkeit von Bürgerstrommodellen
Eine
Bewertung der Angebote erfolgt dann anhand der angebotenen Konditionen. Für
eine weitergehende Bewertung bedarf es an dieser Stelle keiner komplexen
Bewertungsmatrix, da die Vorgaben bereits durch die Ortsgemeinden formuliert
wurden.