Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Ratsmitglied Juchems stellt vor der Abstimmung zu diesem TOP den Antrag zu § 9 der Geschäftsordnung, wonach darüber abzustimmen sei, ob die Ratsmitglieder Schlösser, Grasediek und Schäfer wegen Befangenheit nach § 22 GemO auszuschließen seien.

Die Abstimmung hat in nichtöffentlicher Sitzung zu erfolgen. Die Zuschauer verlassen den Sitzungsraum. Die drei betroffenen Ratsmitglieder müssen angehört werden.

Ø  RM-Schlösser: Es gibt keine Gründe, die den Ausschluss rechtfertigen.

Ø  RM Grasediek: Den ihn betreffenden Anteil der Fläche habe er geerbt. Für ihn war klar, dass es nicht relevant im Zusammenhang mit dem IBV ist.

Ø  RM Schäfer: Er nimmt Bezug auf das Protokoll vom 15.02.2023.

 

Das jeweilige Ratsmitglied, über das beschlossen wird, verlässt den Sitzungsraum.

 

Abstimmungsergebnisse:

Ist Roland Schlösser auszuschließen? Ja: 6 Nein: 6

Ist Werner Grasediek auszuschließen? Ja: 6 Nein: 6

Ist Siegfried Schäfer auszuschließen? Ja: 6 Nein: 6

 

 

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das IBV gemeinsam mit Landesforsten Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das Verfahrensgebiet wird damit um die Flächen von Landesforsten im Bereich Steffeln/Duppach erweitert.

Landesforsten Rheinland-Pfalz soll die Verwaltung bei der Durchführung des IBV beratend unterstützen.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 15.02.2023 hat der Ortsgemeinderat beschlossen, dass ein Interessen-bekundungsverfahren (IBV) für die gemeindeeigenen Flächen im Bereich Windpark „Rammelsberg / Weitersberg“ durchgeführt werden soll.

 

In diesem Zusammenhang sind Landesforsten Rheinland-Pfalz auf die Verwaltung sowie die beteiligten Ortsgemeinden mit der Anfrage einer gemeinsamen Durchführung des IBV zugegangen.

 

Landesforsten Rheinland-Pfalz hat dabei ihre Vorgehensweise zur Durchführung eines IBV der Verwaltung und den Ortsbürgermeister:innen präsentiert.

 

Im Rahmen der Solidargemeinschaft „Duppacher Rücken“ wurde sich im Nachgang dafür ausgesprochen, dass man das IBV gerne gemeinsam mit Landesforsten Rheinland-Pfalz durchführen möchte, auch um dort von den Erfahrungen, zu profitieren. Landesforsten Rheinland-Pfalz wird die Verwaltung im Rahmen der Durchführung des IBV beraten, sodass die Verwaltung das Verfahren durchführen kann.

 

Durch diese gemeinsame Durchführung würde sich ergänzend das Verfahrensgebiet um die Flächen im Staatsforst Steffeln/Duppach (südlich der K52) erweitern.

 

Ein Bild, das Karte enthält.

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