Sitzung: 27.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-0087/23/36-007
Beschluss:
Ratsmitglied
Juchems stellt vor der Abstimmung zu diesem TOP den Antrag zu § 9 der
Geschäftsordnung, wonach darüber abzustimmen sei, ob die Ratsmitglieder
Schlösser, Grasediek und Schäfer wegen Befangenheit nach § 22 GemO
auszuschließen seien.
Die
Abstimmung hat in nichtöffentlicher Sitzung zu erfolgen. Die Zuschauer
verlassen den Sitzungsraum. Die drei betroffenen Ratsmitglieder müssen angehört
werden.
Ø RM-Schlösser: Es gibt keine Gründe, die den
Ausschluss rechtfertigen.
Ø RM Grasediek: Den ihn betreffenden Anteil der
Fläche habe er geerbt. Für ihn war klar, dass es nicht relevant im Zusammenhang
mit dem IBV ist.
Ø RM Schäfer: Er nimmt Bezug auf das Protokoll vom
15.02.2023.
Das
jeweilige Ratsmitglied, über das beschlossen wird, verlässt den Sitzungsraum.
Abstimmungsergebnisse:
Ist
Roland Schlösser auszuschließen? Ja: 6 Nein: 6
Ist
Werner Grasediek auszuschließen? Ja: 6 Nein: 6
Ist Siegfried
Schäfer auszuschließen? Ja: 6 Nein: 6
Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat
das IBV gemeinsam mit Landesforsten Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das
Verfahrensgebiet wird damit um die Flächen von Landesforsten im Bereich
Steffeln/Duppach erweitert.
Landesforsten Rheinland-Pfalz soll die
Verwaltung bei der Durchführung des IBV beratend unterstützen.
Sachverhalt:
In der Sitzung am 15.02.2023 hat
der Ortsgemeinderat beschlossen, dass ein Interessen-bekundungsverfahren (IBV)
für die gemeindeeigenen Flächen im Bereich Windpark
„Rammelsberg / Weitersberg“ durchgeführt werden soll.
In diesem Zusammenhang sind
Landesforsten Rheinland-Pfalz auf die Verwaltung sowie die beteiligten
Ortsgemeinden mit der Anfrage einer gemeinsamen Durchführung des IBV
zugegangen.
Landesforsten Rheinland-Pfalz hat
dabei ihre Vorgehensweise zur Durchführung eines IBV der Verwaltung und den
Ortsbürgermeister:innen präsentiert.
Im Rahmen der Solidargemeinschaft
„Duppacher Rücken“ wurde sich im Nachgang dafür ausgesprochen, dass man das IBV
gerne gemeinsam mit Landesforsten Rheinland-Pfalz durchführen möchte, auch um
dort von den Erfahrungen, zu profitieren. Landesforsten Rheinland-Pfalz wird
die Verwaltung im Rahmen der Durchführung des IBV beraten, sodass die
Verwaltung das Verfahren durchführen kann.
Durch diese gemeinsame
Durchführung würde sich ergänzend das Verfahrensgebiet um die Flächen im
Staatsforst Steffeln/Duppach (südlich der K52) erweitern.