Sachverhalt:
Die vorläufigen
Rechtsversordnungen für die Unterschutzstellung der Brunnen „Ober der Hollpütz“
und „Im Poppental“ sowie „Im Suhr“, Gemarkung Birgel, wurden durch die
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord am 30.03.2020 erlassen und sind nach
der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 07.04.2020, in
Kraft getreten.
Die vorläufigen
Rechtsverordnungen haben eine Geltungsdauer von 3 Jahren und enden somit am
06.04.2023. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Frist um ein Jahr
verlängert werden.
Das Verfahren ist jedoch so
weit fortgeschritten, dass mit der endgültigen unbefristeten Festsetzung der
Wasserschutzgebiete zeitnah vor Ablauf der vorläufigen Rechtsverordnungen
auszugehen ist.
Der erforderliche
Erörterungstermin (Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und
Einwendungen der Betroffenen) mit den beteiligten Behörden und der
Landwirtschaft hat am 28.02.2023 im Rathaus Gerolstein stattgefunden.
Von der Werkleitung wird
ergänzt, dass die Festsetzung der Wasserschutzgebiete durch die
Veröffentlichung im Staatsanzeiger am 12.04.2023 erfolgt ist.