Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Sachverhalt:

 

Die vorläufigen Rechtsversordnungen für die Unterschutzstellung der Brunnen „Ober der Hollpütz“ und „Im Poppental“ sowie „Im Suhr“, Gemarkung Birgel, wurden durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord am 30.03.2020 erlassen und sind nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 07.04.2020, in Kraft getreten.

 

Die vorläufigen Rechtsverordnungen haben eine Geltungsdauer von 3 Jahren und enden somit am 06.04.2023. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Frist um ein Jahr verlängert werden.

 

Das Verfahren ist jedoch so weit fortgeschritten, dass mit der endgültigen unbefristeten Festsetzung der Wasserschutzgebiete zeitnah vor Ablauf der vorläufigen Rechtsverordnungen auszugehen ist.

 

Der erforderliche Erörterungstermin (Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Einwendungen der Betroffenen) mit den beteiligten Behörden und der Landwirtschaft hat am 28.02.2023 im Rathaus Gerolstein stattgefunden.

 

Von der Werkleitung wird ergänzt, dass die Festsetzung der Wasserschutzgebiete durch die Veröffentlichung im Staatsanzeiger am 12.04.2023 erfolgt ist.