Sachverhalt:
Die Thematik wurde in Sitzung
des Werkausschusses am 07.02.2023 vorgestellt und diskutiert. Hinsichtlich der Gründe
für die Anpassung oder Vereinheitlichung der Entgelte für die Wasserversorgung
wird - um Wiederholungen zu vermeiden - auf die Sitzungsvorlage dieser Sitzung
verwiesen:
- Informationen zur Kalkulation von Entgelten für
die öffentliche Wasserversorgung III4-0004/23/01-005
Aus den bisherigen Diskussionen
(Bürgermeister/Beigeordnete, Ältestenrat, Werkausschuss, Fraktionen) wurde
abgeleitet, dass die Vereinheitlichung / Zusammenführung der Wasserentgelte
präferiert wird. Die Präsentation vom 07.02.2023 hinsichtlich der
Preisentwicklungen sowie der Auswirkungen auf die Haushalte ist in der Anlage
beigefügt.
In diesem Zusammenhang wurde aus der CDU-Fraktion
angeregt, neben der vorgesehen Staffelung der Grundgebühr nach Zählergröße /
Nennweite (weit überwiegend: Qn 2,5/Q3 = 4m³/h = 90,00 € / Grundgebühr) eine
Staffelung der Grundgebühr nach Wohneinheiten zu prüfen und zur Diskussion zu
stellen.
Hierzu wird die Werkleitung in der Ausschusssitzung
eine Präsentation mit den Diskussionsgrundlagen vorstellen.
Eine Erhöhung
des Wasserpreises ist unumgänglich, um immense Jahresverluste aufgrund der
gestiegenen Kosten zu vermeiden.
Kein
Beschluss erforderlich. Es handelt sich um eine Information / Diskussion über
die weitere Vorgehensweise. Eine Beschlussfassung hierzu ist für die Sitzung
des Werkausschusses am 29.06.2023 vorgesehen.