Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Thematik wurde in Sitzung des Werkausschusses am 07.02.2023 vorgestellt und diskutiert. Hinsichtlich der Gründe für die Anpassung oder Vereinheitlichung der Entgelte für die Wasserversorgung wird - um Wiederholungen zu vermeiden - auf die Sitzungsvorlage dieser Sitzung verwiesen:

 

  • Informationen zur Kalkulation von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung III4-0004/23/01-005 

 

Aus den bisherigen Diskussionen (Bürgermeister/Beigeordnete, Ältestenrat, Werkausschuss, Fraktionen) wurde abgeleitet, dass die Vereinheitlichung / Zusammenführung der Wasserentgelte präferiert wird. Die Präsentation vom 07.02.2023 hinsichtlich der Preisentwicklungen sowie der Auswirkungen auf die Haushalte ist in der Anlage beigefügt.

               

In diesem Zusammenhang wurde aus der CDU-Fraktion angeregt, neben der vorgesehen Staffelung der Grundgebühr nach Zählergröße / Nennweite (weit überwiegend: Qn 2,5/Q3 = 4m³/h = 90,00 € / Grundgebühr) eine Staffelung der Grundgebühr nach Wohneinheiten zu prüfen und zur Diskussion zu stellen.

 

Hierzu wird die Werkleitung in der Ausschusssitzung eine Präsentation mit den Diskussionsgrundlagen vorstellen.

 

Eine Erhöhung des Wasserpreises ist unumgänglich, um immense Jahresverluste aufgrund der gestiegenen Kosten zu vermeiden.

 

Kein Beschluss erforderlich. Es handelt sich um eine Information / Diskussion über die weitere Vorgehensweise. Eine Beschlussfassung hierzu ist für die Sitzung des Werkausschusses am 29.06.2023 vorgesehen.