Sitzung: 18.04.2023 Werkausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: 4-0019/23/01-043
Finanzielle Auswirkungen:
Investitionsnummer / Bezeichnung |
Vergabesumme |
Ansatz Maßnahme Wirtschaftsplan |
Noch verfügbar |
81-0000-12 Regenbauwerke - Investitionen |
102.851,70 € brutto |
90.000,00 € brutto |
107.102,37 € brutto (Rest aus Vorjahren von 17.102,37 € brutto) |
Im Wirtschaftsplan sind für diese
Maßnahme 90.000,00 € brutto eingestellt. Die jetzige Kostensteigerung um 14,3 %
ist auf die allgemeinen Preissteigerungen von Energie und Rohstoffen
zurückzuführen. Gegenüber dem Vorjahr waren die
Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Februar 2023 um 15,8 % höher als
im Februar 2022 (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Beschluss:
Der Werkausschuss beschließt, den
Auftrag über die Lieferung und Montage von Drosseleinrichtungen an die Firma bgu-Umweltschutzanlagen
GmbH, Bretzfeld zum
Angebotspreis von 102.851,70 € brutto zu vergeben.
Sachverhalt:
Ein Regenüberlaufbauwerk (RÜB) ist ein Entlastungsbauwerk
für Mischwasserkanalisationen und besteht aus einem Ablauf zur Kläranlage und
einem Überlauf zu einem Gewässer. Ist die Kapazität der Kanalisation infolge
von starken Niederschlagsabflüssen ausgelastet, erfolgt zur Vermeidung von
Schäden durch Überflutungen und Rückstau ein Überlauf in den Vorfluter
(Gewässer). Um den Zulauf auf die in der Wasserrechtlichen Erlaubnis
genehmigten Menge zur Kläranlage Gerolstein-Lissingen zu beschränken, wurden
seinerzeit zwei Regenbauwerke im Kyllweg und der Raiffeisenstraße gebaut, die
der vorgenannten Entlastung dienen.
(schematische
Darstellung Kanalverlauf)
Beide Bauwerke verfügen derzeit über händisch bedienbare Drosseln
in Form von Absperrklappen, die sich nicht mehr
einstellen und regeln lassen sowie mechanisch verschlissen sind. Die Drosselorgane
dienen der Durchflussregelung des Abwassers zur Kläranlage und wurden bereits
bei der erstmaligen Herstellung der Bauwerke eingebaut. Sind diese falsch
eingestellt, bzw. nicht mehr funktionsfähig, kann dies negative Auswirkungen
haben. Diese Form der stromlosen und nicht fernsteuerbaren Regelung war
seinerzeit (Baujahre 1991 und 1996) Stand der Technik.
Lassen die Drosselorgane mehr Abwasser durch als
vorgesehen, werden nachgeschaltete Kanäle, Bauwerke und Kläranlagen negativ
belastet, sodass es z.B. zu Rückstau und Überflutungen führt. Lassen die
Klappen zu wenig Abwasser durch, staut es sich häufiger zurück und entlastet
früher in den Vorfluter. Diese Belastungen für das Gewässer sind nach den
Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie möglichst auf ein Minimum zu reduzieren.
Gemäß
DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.)
Arbeitsblatt A 166 „Bauwerke der zentralen Regenwasserbehandlung und -rückhaltung
– Konstruktive Gestaltung und Ausrüstung“ wird von einem Drosselorgan eine
Nutzungsdauer von 15 Jahren erwartet. Heutzutage gelten gemäß o.g.
DWA-Regelwerk entsprechende Anforderungen an die Steuerung und Regelung zum
Betrieb von Drosselorganen.
Aus diesen Gründen ist es vorgesehen, beide Bauwerke mit
neuen Drosseleinrichtungen einschließlich der erforderlichen Regelung und Steuerung
sowie Datenübertragung auf das Prozessleitsystem der Kläranlage Gerolstein-Lissingen
auszurüsten. Es besteht dann die Möglichkeit, eine Abwasserbewirtschaftung im
Kanalnetz durchzuführen, um bei Regenereignissen optimal zwischen dem Zufluss
zur Kläranlage und der Entlastung in den Vorfluter reagieren zu können.
Drosseleinrichtungen in dieser Form werden bereits in den Entsorgungsbereichen
der Alt-Verbandsgemeinden Hillesheim und Obere Kyll eingesetzt.
Im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung wurden
vier Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zum Submissionstermin am
28.03.2023 lagen zwei Angebote mit nachfolgenden Ergebnissen vor:
bgu-Umweltschutzanlagen GmbH, Bretzfeld 102.851,70
€ brutto
Bieter 2 138.221,83
€ brutto