Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionsnummer / Bezeichnung

Vergabesumme

Ansatz Maßnahme Wirtschaftsplan

Noch verfügbar

81-0000-12 Regenbauwerke - Investitionen

102.851,70 € brutto

90.000,00 € brutto

107.102,37 € brutto

(Rest aus Vorjahren von 17.102,37 € brutto)

 

Im Wirtschaftsplan sind für diese Maßnahme 90.000,00 € brutto eingestellt. Die jetzige Kostensteigerung um 14,3 % ist auf die allgemeinen Preissteigerungen von Energie und Rohstoffen zurückzuführen. Gegenüber dem Vorjahr waren die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Februar 2023 um 15,8 % höher als im Februar 2022 (Quelle: Statistisches Bundesamt).

 

Beschluss:

 

Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag über die Lieferung und Montage von Drosseleinrichtungen an die Firma bgu-Umweltschutzanlagen GmbH, Bretzfeld zum Angebotspreis von 102.851,70 € brutto zu vergeben.


Sachverhalt:

 

Ein Regenüberlaufbauwerk (RÜB) ist ein Entlastungsbauwerk für Mischwasserkanalisationen und besteht aus einem Ablauf zur Kläranlage und einem Überlauf zu einem Gewässer. Ist die Kapazität der Kanalisation infolge von starken Niederschlagsabflüssen ausgelastet, erfolgt zur Vermeidung von Schäden durch Überflutungen und Rückstau ein Überlauf in den Vorfluter (Gewässer). Um den Zulauf auf die in der Wasserrechtlichen Erlaubnis genehmigten Menge zur Kläranlage Gerolstein-Lissingen zu beschränken, wurden seinerzeit zwei Regenbauwerke im Kyllweg und der Raiffeisenstraße gebaut, die der vorgenannten Entlastung dienen.

 


(schematische Darstellung Kanalverlauf)

 

Beide Bauwerke verfügen derzeit über händisch bedienbare Drosseln in Form von Absperrklappen, die sich nicht mehr einstellen und regeln lassen sowie mechanisch verschlissen sind. Die Drosselorgane dienen der Durchflussregelung des Abwassers zur Kläranlage und wurden bereits bei der erstmaligen Herstellung der Bauwerke eingebaut. Sind diese falsch eingestellt, bzw. nicht mehr funktionsfähig, kann dies negative Auswirkungen haben. Diese Form der stromlosen und nicht fernsteuerbaren Regelung war seinerzeit (Baujahre 1991 und 1996) Stand der Technik.

 

Lassen die Drosselorgane mehr Abwasser durch als vorgesehen, werden nachgeschaltete Kanäle, Bauwerke und Kläranlagen negativ belastet, sodass es z.B. zu Rückstau und Überflutungen führt. Lassen die Klappen zu wenig Abwasser durch, staut es sich häufiger zurück und entlastet früher in den Vorfluter. Diese Belastungen für das Gewässer sind nach den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie möglichst auf ein Minimum zu reduzieren.

 

Gemäß DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.) Arbeitsblatt A 166 „Bauwerke der zentralen Regenwasserbehandlung und -rückhaltung – Konstruktive Gestaltung und Ausrüstung“ wird von einem Drosselorgan eine Nutzungsdauer von 15 Jahren erwartet. Heutzutage gelten gemäß o.g. DWA-Regelwerk entsprechende Anforderungen an die Steuerung und Regelung zum Betrieb von Drosselorganen.

 

Aus diesen Gründen ist es vorgesehen, beide Bauwerke mit neuen Drosseleinrichtungen einschließlich der erforderlichen Regelung und Steuerung sowie Datenübertragung auf das Prozessleitsystem der Kläranlage Gerolstein-Lissingen auszurüsten. Es besteht dann die Möglichkeit, eine Abwasserbewirtschaftung im Kanalnetz durchzuführen, um bei Regenereignissen optimal zwischen dem Zufluss zur Kläranlage und der Entlastung in den Vorfluter reagieren zu können. Drosseleinrichtungen in dieser Form werden bereits in den Entsorgungsbereichen der Alt-Verbandsgemeinden Hillesheim und Obere Kyll eingesetzt.

 

Im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zum Submissionstermin am 28.03.2023 lagen zwei Angebote mit nachfolgenden Ergebnissen vor:

 

bgu-Umweltschutzanlagen GmbH, Bretzfeld                                        102.851,70 € brutto
Bieter 2                                                                                                                 138.221,83 € brutto