Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Es wird Bezug genommen auf den Beschluss des Verbandsgemeinderates Gerolstein vom 15.12.2022  (Wirtschaftsplan 2023 für die Betriebszweige Abwasserbeseitigung, Wasserwerk und Energie).

 

In den Betriebszweigen Wasser und Abwasser sind für die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Anlagen der Werke folgende Mittel im Wirtschaftsplan 2023 vorgesehen:

 

Wasser

238.000 € / brutto

Abwasser

240.000 € / brutto

 

Die Maßnahmen werden in den Folgejahren sukzessiv fortgeführt.

 

Mit Unterstützung von Mitarbeitern der Werke wurde über einen Zeitraum von mindestens einer Woche Stromkennlinien, bzw. Stromkurven unter Aufnahme aller Aggregate / Motoren in Wasser- bzw. Abwasseranlagen „parallel“ gemessen und dokumentiert.

 

Die Anbringung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bestehender Anlagen ist genehmigungsfrei. Es ist jedoch seitens der Werke auch vorgesehen, Freiflächenanlagen im Außenbereich zu errichten (an Pumpwerken und Tiefbrunnen).

 

Baurechtlich kann für die PV-Freiflächenanlagen § 35 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) angewendet werden, da diese Anlagen als Vorhaben in räumlichem und funktionalem Zusammenhang zur jeweiligen Hauptanlage stehen und der Stromversorgung der vorhandenen Pumpwerke bzw. Brunnen dienen sollen (BVerwG Urteil vom 07.05.1976 - 4 C 43.74). Diese Bauvorhaben unterliegen der Baugenehmigungspflicht. Voraussetzung zur Erteilung der Baugenehmigungen ist u.a. die Zustimmung der jeweiligen Ortsgemeinde und der im Verfahren zu beteiligenden Fachbehörden (Naturschutzbehörde, Wasserbehörde, Referat Bauleitplanung etc.). Die Vorgehensweise wurde mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel abgestimmt.

 

Ausgeschrieben wurde zunächst die Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Hochbehälter Schocken sowie auf dem Pumpwerk Wasser Rockeskyll (siehe nachfolgenden TOP. Ö 6.1 Vergaben Photovoltaikanlagen). An der Ausschreibung wurden 10 Firmen beteiligt. Es ist leider kein zu wertendes Angebot bis zum Ende der Einreichungsfrist am 21.03.2023 eingegangen. Vorgesehen war eine Ausführungsfrist bis zum 31.10.2023.

 

Aufgrund dessen wurden die Rahmenbedingungen dahingehend geändert, dass die Ausführungsfrist auf den 30.06.2024 verlängert wurde. Das vom Auftragnehmer zu beschaffende Material kann mit den Werken als Auftraggeber abgerechnet und im Bedarfsfall in Gebäuden der Werke zwischengelagert werden, sofern die Kapazitäten für eine zeitnahe Montage der Leistung nicht ausreichen. Aus Sicht der Werke wird aufgrund der frühzeitigen Anschaffung des Materials auch eine gewisse Preisstabilität erreicht. Auch kann der potenzielle Auftragnehmer die personellen Kapazitäten für die Umsetzung längerfristig planen.

 

In der Sitzung wird die Projektierung einer Freiflächenanlage am Beispiel des Pumpwerkes Wasser Birresborn durch den Ingenieur für „Automation and Power“ Sven Janser und Mitarbeitern der Werke vorgestellt.

 

Der beigefügten Tabelle kann der Sachstand hinsichtlich des Ablaufes der Umsetzung / Projektierung der Anlagen im Jahr 2023 entnommen werden.

 

Ausschussmitglied Juchems fragt nach, ob die Laufzeit der Pumpen selbst noch verbessert/automatisiert werden kann, sodass die Kapazitäten während der Sonneneinstrahlung voll ausgeschöpft werden. Ausschussmitglied Simon schlägt dazu vor, größere Wasserspeicher, statt Batterien anzulegen, da das Wasser hauptsächlich über Tag genutzt wird.

 

Die Unbedenklichkeit, Batterien in einem Wasserschutzgebiet aufzustellen, wird nochmals geprüft. Außerdem wird geprüft, ob Zuschüsse/Förderungen aus dem kommunalen Klimapakt möglich sind.