Sachverhalt:
Es wird Bezug genommen auf den
Beschluss des Verbandsgemeinderates Gerolstein vom 15.12.2022 (Wirtschaftsplan 2023 für die Betriebszweige
Abwasserbeseitigung, Wasserwerk und Energie).
In den Betriebszweigen Wasser
und Abwasser sind für die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Anlagen
der Werke folgende Mittel im Wirtschaftsplan 2023 vorgesehen:
Wasser |
238.000 € / brutto |
Abwasser |
240.000 € / brutto |
Die
Maßnahmen werden in den Folgejahren sukzessiv fortgeführt.
Mit
Unterstützung von Mitarbeitern der Werke wurde über einen
Zeitraum von mindestens einer Woche Stromkennlinien, bzw. Stromkurven unter
Aufnahme aller Aggregate / Motoren in Wasser- bzw. Abwasseranlagen „parallel“ gemessen
und dokumentiert.
Die
Anbringung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen bestehender Anlagen ist
genehmigungsfrei. Es ist jedoch seitens der Werke auch vorgesehen,
Freiflächenanlagen im Außenbereich zu errichten (an Pumpwerken und
Tiefbrunnen).
Baurechtlich kann für die
PV-Freiflächenanlagen § 35 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) angewendet
werden, da diese Anlagen als Vorhaben in räumlichem und funktionalem
Zusammenhang zur jeweiligen Hauptanlage stehen und der Stromversorgung der
vorhandenen Pumpwerke bzw. Brunnen dienen sollen (BVerwG Urteil vom 07.05.1976
- 4 C 43.74). Diese Bauvorhaben unterliegen der Baugenehmigungspflicht.
Voraussetzung zur Erteilung der Baugenehmigungen ist u.a. die Zustimmung der
jeweiligen Ortsgemeinde und der im Verfahren zu beteiligenden Fachbehörden (Naturschutzbehörde,
Wasserbehörde, Referat Bauleitplanung etc.). Die Vorgehensweise wurde mit der
Kreisverwaltung Vulkaneifel abgestimmt.
Ausgeschrieben
wurde zunächst die Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Hochbehälter
Schocken sowie auf dem Pumpwerk Wasser Rockeskyll (siehe nachfolgenden TOP. Ö 6.1 Vergaben Photovoltaikanlagen). An der Ausschreibung wurden 10
Firmen beteiligt. Es ist leider kein zu wertendes Angebot bis zum Ende der
Einreichungsfrist am 21.03.2023 eingegangen. Vorgesehen war eine
Ausführungsfrist bis zum 31.10.2023.
Aufgrund dessen wurden die Rahmenbedingungen
dahingehend geändert, dass die Ausführungsfrist auf den 30.06.2024 verlängert
wurde. Das vom Auftragnehmer zu beschaffende Material kann mit den Werken als
Auftraggeber abgerechnet und im Bedarfsfall in Gebäuden der Werke
zwischengelagert werden, sofern die Kapazitäten für eine zeitnahe Montage der
Leistung nicht ausreichen. Aus Sicht der Werke wird aufgrund der frühzeitigen
Anschaffung des Materials auch eine gewisse Preisstabilität erreicht. Auch kann
der potenzielle Auftragnehmer die personellen Kapazitäten für die Umsetzung längerfristig
planen.
In der Sitzung wird die
Projektierung einer Freiflächenanlage am Beispiel des Pumpwerkes Wasser
Birresborn durch den Ingenieur für „Automation and Power“ Sven Janser und
Mitarbeitern der Werke vorgestellt.
Der beigefügten
Tabelle kann der Sachstand hinsichtlich des Ablaufes der Umsetzung /
Projektierung der Anlagen im Jahr 2023 entnommen werden.
Ausschussmitglied
Juchems fragt nach, ob die Laufzeit der Pumpen selbst noch
verbessert/automatisiert werden kann, sodass die Kapazitäten während der
Sonneneinstrahlung voll ausgeschöpft werden. Ausschussmitglied Simon schlägt
dazu vor, größere Wasserspeicher, statt Batterien anzulegen, da das Wasser
hauptsächlich über Tag genutzt wird.
Die
Unbedenklichkeit, Batterien in einem Wasserschutzgebiet aufzustellen, wird
nochmals geprüft. Außerdem wird geprüft, ob Zuschüsse/Förderungen aus dem
kommunalen Klimapakt möglich sind.