Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 1

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es ist kein Ansatz für die Maßnahme im Wirtschaftsplan 2023 vorgesehen. Die Maßnahme muss daher zwingend über einen Nachtragshaushalt finanziert werden, da eingesparte Mittel aus anderen, in diesem Jahr nicht durchzuführenden Maßnahmen, in dieser Höhe nicht zur Verfügung stehen (werden). Mit der Baumaßnahme kann voraussichtlich frühestens Ende 2023 begonnen werden.

 

Ausschussmitglied Eltze weist darauf hin, dass bei dieser Maßnahme kein Problem beseitigt, sondern lediglich eine Lösung für diesen einen Fall gefunden wird. Die Pflichten zur Rückhaltung und Versickerung sollten auf Grundstücken geprüft und gegebenenfalls nachtäglich gefordert werden. Da eine nachträgliche Forderung von Rückhalte- und Versickerungspflichten auf bebauten Grundstücken nicht umsetzbar ist, sollte dies besonders für aktuelle Neubaugebiete überprüft werden.

 

Beigeordneter Peters stellt nochmals klar, dass die Problematik in Kerpen aufgrund von Fehlentscheidungen in der Vergangenheit besteht. Um solche Auswirkungen in Zukunft zu vermeiden, sollte grundsätzlich immer auf Fehlentscheidungen in der Erstellung der Bebauungspläne geachtet werden. Mit dem heutigen Wissen sollten solche Vergehen nicht mehr geschehen, die dezentrale Rückhaltung und Versickerung sollte in Bebauungsplänen nach Möglichkeit festgeschrieben werden. Außerdem sollte ein Kontrollmechanismus eingeführt werden, ob Rückhalte- und Versickerungspflichten tatsächlich eingehalten werden.

 

Seitens der Werke erfolgt in der nächsten Sitzung die Darstellung der Beschlusslage im Fall Kerpen.

 

Beschluss:

 

Der Werkausschuss beschließt, die Variante 4 – Verlegung neuer Mischwasserkanal durch die Grünfläche nördlich der Niedereher Straße (hinter der Bebauung östlich der Bachstraße) umzusetzen und den erforderlichen Wasserrechtsantrag auf den Weg zu bringen (stellt die Baugenehmigung dar).


Sachverhalt:

 

Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Werkausschusses am 07.02.2023 (Vorlage Vorstellung Hydraulische Leistungsfähigkeit Kanalisation Kerpen durch das Ing Büro igr GmbH, Rockenhausen)

 

In der Sitzung hat das Ing. Büro igr, Rockenhausen, die Defizite im Abwassersystem der Gemeinde Kerpen vorgestellt.

 

Das Ingenieurbüro wurde durch die Verwaltung beauftragt, Lösungsmöglichkeiten / -vorschläge zu erarbeiten, die in der Sitzung durch das Ingenieurbüro zur weiteren Diskussion und eventuellen Beschlussfassung vorgestellt werden.

 

Als nächster Schritt ist die wasserrechtliche Genehmigung bei der SGD Nord, Regionalstelle Trier, zu beantragen.