Sitzung: 18.04.2023 Werkausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 1
Vorlage: 4-0010/23/01-034
Finanzielle Auswirkungen:
Es ist
kein Ansatz für die Maßnahme im Wirtschaftsplan 2023 vorgesehen. Die Maßnahme
muss daher zwingend über einen Nachtragshaushalt finanziert werden, da
eingesparte Mittel aus anderen, in diesem Jahr nicht durchzuführenden Maßnahmen,
in dieser Höhe nicht zur Verfügung stehen (werden). Mit der Baumaßnahme kann
voraussichtlich frühestens Ende 2023 begonnen werden.
Ausschussmitglied
Eltze weist darauf hin, dass bei dieser Maßnahme kein Problem beseitigt,
sondern lediglich eine Lösung für diesen einen Fall gefunden wird. Die
Pflichten zur Rückhaltung und Versickerung sollten auf Grundstücken geprüft und
gegebenenfalls nachtäglich gefordert werden. Da eine nachträgliche Forderung
von Rückhalte- und Versickerungspflichten auf bebauten Grundstücken nicht
umsetzbar ist, sollte dies besonders für aktuelle Neubaugebiete überprüft
werden.
Beigeordneter
Peters stellt nochmals klar, dass die Problematik in Kerpen aufgrund von
Fehlentscheidungen in der Vergangenheit besteht. Um solche Auswirkungen in
Zukunft zu vermeiden, sollte grundsätzlich immer auf Fehlentscheidungen in der
Erstellung der Bebauungspläne geachtet werden. Mit dem heutigen Wissen sollten
solche Vergehen nicht mehr geschehen, die dezentrale Rückhaltung und
Versickerung sollte in Bebauungsplänen nach Möglichkeit festgeschrieben werden.
Außerdem sollte ein Kontrollmechanismus eingeführt werden, ob Rückhalte- und
Versickerungspflichten tatsächlich eingehalten werden.
Seitens
der Werke erfolgt in der nächsten Sitzung die Darstellung der Beschlusslage im
Fall Kerpen.
Beschluss:
Der
Werkausschuss beschließt, die Variante 4 – Verlegung neuer Mischwasserkanal
durch die Grünfläche nördlich der Niedereher Straße (hinter der Bebauung
östlich der Bachstraße) umzusetzen und den erforderlichen Wasserrechtsantrag
auf den Weg zu bringen (stellt die Baugenehmigung dar).
Sachverhalt:
Es wird Bezug genommen auf die
Sitzung des Werkausschusses am 07.02.2023 (Vorlage Vorstellung Hydraulische Leistungsfähigkeit Kanalisation Kerpen durch das
Ing Büro igr GmbH, Rockenhausen)
In der Sitzung hat das Ing.
Büro igr, Rockenhausen, die Defizite im Abwassersystem der Gemeinde Kerpen
vorgestellt.
Das Ingenieurbüro wurde durch
die Verwaltung beauftragt, Lösungsmöglichkeiten / -vorschläge zu erarbeiten,
die in der Sitzung durch das Ingenieurbüro zur weiteren Diskussion und eventuellen
Beschlussfassung vorgestellt werden.
Als nächster Schritt ist die
wasserrechtliche Genehmigung bei der SGD Nord, Regionalstelle Trier, zu
beantragen.