Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat stimmt der Errichtung der Hochfrequenzanlage in der Gemarkung Ahütte, Flurstück 13/ 65 zu.
Der nächste Mast soll in der Gemarkung Ahütte, Flurstück Üxheim - Ahütte Flur 6 Nr.
7/1 errichtet werden. Das Flurstück gehört der Ortsgemeinde Üxheim und ist das
große Waldgebiet oberhalb der Hammermühle. Hier schlägt man 3 mögliche
Standorte vor (Loc1, Loc2, Loc3). Für die Sendeanlage wird ein Vertrag, analog
zum Vertrag Mordhügel abgeschlossen.
Loc. 1: Loc. 2:
Loc. 3:
Der Nutzungsvertrag ist mit dem Deutschen Städtetag und
Gemeindebund abgestimmt. An Vergütung werden 600,- €/a ab Vertragsbeginn bis
zum Baubeginn 50,- €/ Monat und nach Baubeginn 250,-€/Monat (3000,- €/a)
gezahlt. Vertragsdauer läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit 2jähriger Frist
erstmals nach 30 Jahren gekündigt werden.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Errichtung der Hochfrequenzanlage am Standort Loc. 1 zu. Er beauftragt den OB mit der Unterzeichnung des
Nutzungsvertrags.
Sachverhalt:
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass in der Einladung und
Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der VG Gerolstein irrtümlich 2 mal die
Parzelle Gemarkung Üxheim-Ahütte Flur 13 Nr. 65 benannt wurde, hierbei handelt
es sich aber um die Parzellen: Gemarkung Üxheim-Ahütte Flur 13 Nr. 65 und
Gemarkung Üxheim-Ahütte Flur 6 Nr. 7/1. Der Rat nimmt das zur Kenntnis.
Die Vodafone GmbH plant auf dem Gebiet der OG Üxheim die
Errichtung zwei neuer Mobilfunksendeanlagen. Für die Übertragung im 5G Netz
sind mehr Masten in kürzeren Entfernungen nötig, dafür werden aber mehr Daten
schneller übertragen. Anderen Netzbetreibern wird ein „mit auf den Mast gehen“
erlaubt.
Der Standort des 1. Mastes befindet sich oberhalb des
Erzberges Flurstück 13/ 65, in Ahütte. Hierbei
handelt es sich um den alten „SWR Sendemast“. Der Mast steht auf Privatgelände
und wurde bisher nicht mehr genutzt. Es ist beabsichtigt, an dem vorhandenen
SWR-Mast auf dem Grundstück in 54579 Üxheim, Gemarkung Ahütte,
Flurstück 13/ 65, ein 2G/4G- bzw. 5G Funksystem der Vodafone zu errichten.