Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Zu folgenden Stellungnahmen müssen seitens des Ortsgemeinderats einzelne Beschlüsse gefasst werden, die wie folgt ausfallen:

 

Nr.

Behörde/Träger öffentlicher Belange

Beschluss

Abstimmungsergebnis

8

Landesverband Rheinland-Pfalz der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V., c/o Eifelverein e.V., Düren

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. An der Planung wird festgehalten.

einstimmig

16

Kreisverwaltung Vulkaneifel, Untere Landesplanungsbehörde, Daun

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. An der Planung wird festgehalten.

einstimmig

20

Landesamt für Geologie und Bergbau, Mainz

Der bestehende Hinweis zum Baugrund wird um Aussagen der Stellungnahme ergänzt.

einstimmig

35

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Trier

Es werden Hinweise zur Berücksichtigung der WSG Zone IIIa (Entwurf) in den Bebauungsplan aufgenommen.

einstimmig

37

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Koblenz

Die Hinweise der GDKE werden als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen.

einstimmig

01

Bürger*in 1

Die Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zur Kenntnis genommen. An der Planung wird festgehalten.

einstimmig

02

Bürger*in 2

Die Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zur Kenntnis genommen. An der Planung wird festgehalten.

einstimmig

03

Bürger*in 3 über RA Thorsten Amsel, Gerolstein

Die Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zur Kenntnis genommen. An der Planung wird festgehalten.

einstimmig

 

Der Ortsgemeinderat Üxheim nimmt die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Bedenken zur Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages vollumfänglich übernommen, teilweise auch begründet zurückgewiesen. Durch die Stellungnahmen wird eine Planänderung nicht erforderlich. Der Ortsgemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Im obersten Gierten“ gem. § 10 BauGB als Satzung.

 

Die Verwaltung wird gebeten den Satzungsbeschluss nach Ausfertigung der Planurkunde durch den Ortsbürgermeister zu veröffentlichen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Ortsgemeinde entstehen keine Kosten.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat Üxheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.01.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst, in der Gemarkung Üxheim-Niederehe, Flur 9, Parzelle 2/1 (teilweise), einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Das Verfahren wurde nach § 13 b BauGB gewählt, unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren. Im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Hillesheim (alt) ist die Fläche nicht als Bauerwartungsland ausgewiesen und befindet sich nach § 35 BauGB im Außenbereich. Da die Planung nach § 13 b BauGB durchgeführt wurde, kann der FNP für das Plangebiet nach erfolgtem Bebauungsplanverfahren im Zuge der Berichtigung angepasst werden.

 

Mit Sitzungsdatum vom 19.12.2022 hat der Rat die seinerzeit vorliegende Entwurfsplanung zur Kenntnis genommen. Da gegen die Planung keine Einwände erhoben wurden, hat der Rat in gleicher Sitzung den Beschluss zur Offenlage gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt den Bebauungsplanentwurf zusammen mit den Textfestsetzungen, Begründung, den Umweltaspekten und der artenschutzrechtlichen Einschätzung öffentlich nach § 3 (2) BauGB auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB am Verfahren zu beteiligen. Der Bebauungsplanentwurf „Am obersten Gierten“ hat in der Zeit vom 23.01.2022 bis einschl. 27.02.2023 gem. § 3 (2) BauGB im Rathaus der Verbandsgemeinde Gerolstein öffentlich ausgelegen. Die Bekanntmachung hierüber erfolgte am 13.01.2023 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“.

 

Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 20.01.2023 am Verfahren beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Für die Fortführung des Verfahrens ist nunmehr die Abwägung zu den während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen erforderlich. Die Stellungnahmen sind aus der beigefügten Aufstellung mit jeweiligen Abwägungsvorschlag beigefügt.

 

Diplom-Ingenieur Daniel Heßer stellt dem Ortsgemeinderat die Stellungnahmen vor und erläutert im Anschluss, wie diese zu bewerten sind. 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.