Sitzung: 20.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2-0103/23/37-002
Beschluss:
Zu folgenden Stellungnahmen müssen
seitens des Ortsgemeinderats einzelne Beschlüsse gefasst werden, die wie folgt
ausfallen:
Nr. |
Behörde/Träger
öffentlicher Belange |
Beschluss |
Abstimmungsergebnis |
8 |
Landesverband
Rheinland-Pfalz der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V., c/o
Eifelverein e.V., Düren |
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen. An der Planung wird festgehalten. |
einstimmig |
16 |
Kreisverwaltung
Vulkaneifel, Untere Landesplanungsbehörde, Daun |
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen. An der Planung wird festgehalten. |
einstimmig |
20 |
Landesamt
für Geologie und Bergbau, Mainz |
Der
bestehende Hinweis zum Baugrund wird um Aussagen der Stellungnahme ergänzt. |
einstimmig |
35 |
Struktur-
und Genehmigungsdirektion Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft,
Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Trier |
Es werden
Hinweise zur Berücksichtigung der WSG Zone IIIa (Entwurf) in den
Bebauungsplan aufgenommen. |
einstimmig |
37 |
Generaldirektion
Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Koblenz |
Die
Hinweise der GDKE werden als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen. |
einstimmig |
01 |
Bürger*in 1 |
Die
Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zur Kenntnis genommen. An der
Planung wird festgehalten. |
einstimmig |
02 |
Bürger*in 2 |
Die
Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zur Kenntnis genommen. An der
Planung wird festgehalten. |
einstimmig |
03 |
Bürger*in 3
über RA Thorsten Amsel, Gerolstein |
Die
Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zur Kenntnis genommen. An der
Planung wird festgehalten. |
einstimmig |
Der Ortsgemeinderat Üxheim nimmt die
während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Bedenken zur
Kenntnis. Sie werden im Sinne des jeweiligen Abwägungsvorschlages
vollumfänglich übernommen, teilweise auch begründet zurückgewiesen. Durch die
Stellungnahmen wird eine Planänderung nicht erforderlich. Der Ortsgemeinderat
beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Im obersten Gierten“ gem. § 10
BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird gebeten den
Satzungsbeschluss nach Ausfertigung der Planurkunde durch den Ortsbürgermeister
zu veröffentlichen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Für
die Ortsgemeinde entstehen keine Kosten.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Üxheim hat in
seiner öffentlichen Sitzung am 24.01.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst, in
der Gemarkung Üxheim-Niederehe, Flur 9, Parzelle 2/1 (teilweise), einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Das Verfahren wurde nach § 13 b
BauGB gewählt, unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte
Verfahren. Im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde
Hillesheim (alt) ist die Fläche nicht als Bauerwartungsland ausgewiesen und befindet
sich nach § 35 BauGB im Außenbereich. Da die Planung nach § 13 b BauGB
durchgeführt wurde, kann der FNP für das Plangebiet nach erfolgtem
Bebauungsplanverfahren im Zuge der Berichtigung angepasst werden.
Mit Sitzungsdatum vom 19.12.2022
hat der Rat die seinerzeit vorliegende Entwurfsplanung zur Kenntnis genommen.
Da gegen die Planung keine Einwände erhoben wurden, hat der Rat in gleicher
Sitzung den Beschluss zur Offenlage gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt
den Bebauungsplanentwurf zusammen mit den Textfestsetzungen, Begründung, den
Umweltaspekten und der artenschutzrechtlichen Einschätzung öffentlich nach § 3
(2) BauGB auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4
(2) BauGB am Verfahren zu beteiligen. Der Bebauungsplanentwurf „Am obersten
Gierten“ hat in der Zeit vom 23.01.2022 bis einschl. 27.02.2023 gem. § 3 (2)
BauGB im Rathaus der Verbandsgemeinde Gerolstein öffentlich ausgelegen. Die
Bekanntmachung hierüber erfolgte am 13.01.2023 im Mitteilungsblatt der
Verbandsgemeinde Gerolstein „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“.
Die von der Planung berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom
20.01.2023 am Verfahren beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Für die Fortführung des Verfahrens ist nunmehr die Abwägung zu den während der
Offenlage eingegangenen Stellungnahmen erforderlich. Die Stellungnahmen sind
aus der beigefügten Aufstellung mit jeweiligen Abwägungsvorschlag beigefügt.
Diplom-Ingenieur Daniel Heßer
stellt dem Ortsgemeinderat die Stellungnahmen vor und erläutert im Anschluss,
wie diese zu bewerten sind.
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.