Sitzung: 22.03.2023 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Befangen: 1
Vorlage: 2-0105/23/12-034
Beschluss:
Eine Überschreitung der Baugrenze
würde auch eine Reduzierung der Anbauverbotszone entlang der K 33 entsprechen.
Daher ist zwingend die Zustimmung des LBM Gerolstein erforderlich. Diese wurde
seitens der Verwaltung angefragt.
Eine Überschreitung der Baugrenze
widerspricht den Grundzügen der Planung. Da der Pflanzstreifen entlang der K 33
als Ausgleichsfläche festgesetzt ist, lehnt der Bauausschuss eine
Überschreitung der Baugrenze ab.
Der
Investor sollte das Vorhaben so umzuplanen, dass die Festsetzungen des
Bebauungsplans eingehalten werden.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Herbert Lames wird als Eigentümer des
Nachbargrundstückes von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zum
Neubau einer LKW-Halle sowie Aufstellung von 5 Stück 12-Fuss-Containern auf dem
noch städtischen Grundstück Gemarkung Bewingen, Flur 3, Flurstück 52/3,
(Vulkanring) vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Gewerbegebiet Gerolstein, 2. Änderung und 2. Erweiterung“ / Gewerbe. Gemäß den
Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Baugrenze von 10 m einzuhalten. Es
wird ein Antrag auf Befreiung wg. Überschreitung der Baugrenze durch die 5
Container beantragt. Eine Reduzierung der Abstandsflächen zur angrenzenden K 33
ist auch seitens des LBM Gerolstein zustimmungspflichtig.
Begründung
des Antrags:
„Wegen dem kleinen Grundstück (ca.
2.700 m²) wäre zur Bauflächenvergrößerung eine Überschreitung der Baugrenze um
5 m von Vorteil. Die verbleibenden 5 m entsprechen dem Abstand der Stichwege.
Die Verbindungsstraße zwischen Vulkanring und der K33 ist nicht im
Bebauungsplan ausgewiesen. Hier bitte ich auch was mein Bauvorhaben angeht, das
Maß der Baugrenze mit 5 m vorzugeben.“
Eine Überschreitung der Baugrenze
um 5 m widerspricht den Grundsätzen der Planung. Darüber hinaus wurde der
Grünstreifen zwischen Baufenster und K 33 als Ausgleichsfläche im Bebauungsplan
ausgewiesen. Einer Überschreitung der Baugrenze kann somit aus
planungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zugestimmt werden.