Sitzung: 23.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-0096/23/05-007
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der
Ortsgemeinderat das IBV gemeinsam mit Landesforsten Rheinland-Pfalz
durchzuführen. Das Verfahrensgebiet wird damit um die Flächen von Landesforsten
im Bereich Steffeln/Duppach erweitert.
Landesforsten Rheinland-Pfalz soll die
Verwaltung bei der Durchführung des IBV beratend unterstützen.
Sachverhalt:
In der Sitzung am 09.11.2022 hat
der Ortsgemeinderat beschlossen, dass ein Interessenbekundungsverfahren (IBV)
für die gemeindeeigenen Flächen im Bereich Windpark
„Rammelsberg / Weitersberg“ durchgeführt werden soll.
In diesem Zusammenhang sind
Landesforsten Rheinland-Pfalz auf die Verwaltung sowie die beteiligten
Ortsgemeinden mit der Anfrage einer gemeinsamen Durchführung des IBV
zugegangen.
Landesforsten Rheinland-Pfalz hat
dabei ihre Vorgehensweise zur Durchführung eines IBV der Verwaltung und den
Ortsbürgermeister:innen präsentiert.
Im Rahmen der Solidargemeinschaft
„Duppacher Rücken“ wurde sich im Nachgang dafür ausgesprochen, dass man das IBV
gerne gemeinsam mit Landesforsten Rheinland-Pfalz durchführen möchte, auch um
dort von den Erfahrungen, zu profitieren. Landesforsten Rheinland-Pfalz wird
die Verwaltung im Rahmen der Durchführung des IBV beraten, sodass die
Verwaltung das Verfahren durchführen kann.
Durch diese gemeinsame
Durchführung würde sich ergänzend das Verfahrensgebiet um die Flächen im
Staatsforst Steffeln/Duppach (südlich der K52) erweitern.