Sitzung: 21.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2-0093/23/13-009
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der
Ortsgemeinderat den im Sachverhalt dargestellten Kriterienkatalog und
beauftragt die Verwaltung anhand dieses Kriterienkataloges gemeinsam mit den
Landesforsten Rheinland-Pfalz Angebote für die gemeindeeigenen Flächen im
Bereich des Windparks „Rammelsberg/Weitersberg“ anzufragen.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Vorschlages
von Landesforsten Rheinland-Pfalz wurde in der Rahmenvereinbarung „Duppacher
Rücken“ über einen Kriterienkatalog beraten, welcher Grundlage für die
Durchführung des IBV werden soll.
Dieser Kriterienkatalog gibt den
Anbietern vor, welche Angaben im Angebot zwingend zu erfüllen sind und welche
Angaben zusätzlich im Rahmen des Angebotes geliefert werden soll.
Im Konsens wurde nachfolgender
Kriterienkatalog beschlossen, welcher nun durch die Ortsgemeinderäte beraten
und beschlossen werden soll:
Allgemein:
•
Zuschlag vorbehalten
•
keine Ausschreibung lediglich
Aufforderung zur Angebotsabgabe
·
keine Gewährleistung für Eignung
der Flächen, erforderliche Genehmigungen sind durch den Betreiber einzuholen
Im Angebot zu unterstellende
Konditionen:
•
Eintragung einer beschränkt
persönlichen Dienstbarkeit
•
Keine Baumhöhenbegrenzung im
Umfeld der Windenergieanlagen
•
Entschädigung für Wegebenutzung
und Arbeitsflächen sowie dauerhafte Jagdwertminderung ist im Gestattungsentgelt
enthalten.
•
Wegebau zur Errichtung der WEA
beschränkt auf technisches Mindestmaß, ordnungsgemäße Wegewiederherstellung,
zukünftige Unterhaltung durch Waldeigentümer in forstüblichen Umfang
•
Gesonderte Entschädigung der zu
rodenden Waldbestände
•
Gesonderte Entschädigung außerhalb
der Wegeflächen verlegter Leitungen
•
Gesonderte Entschädigung von
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
•
Rückbauverpflichtung nach
Vertragsende / Betriebsende (incl. Rekultivierung)
•
Nachbarrechtliche Genehmigungen
(und Entschädigungen) durch Betreiber
•
Nachweis einer
Haftpflichtversicherung über mind. 5 Mio. Euro
•
Ggfls. fällige MwSt. geht zulasten
des Betreibers
Erbetene Angaben im Angebot:
•
Geplanter und spätester
Realisierungszeitpunkt
•
Anzahl, Lage und Flächenbedarf der
geplanten Windenergieanlagen, Wegenutzung und Leitungen
•
Typ, Leistung, Höhe und
Rotordurchmesser der geplanten Windenergieanlagen
•
Ertragsprognose (kWh) je WEA
•
Vertragsdauer?
•
Zukünftiger Betreiber/Eigentümer
des Windparks?
•
Bestehende Vereinbarung zur räumlichen
Fälligkeit der Gewerbesteuer?
•
Höhe der Einmal Entschädigung?
•
Höhe der jährlichen Entschädigung
in % des Einspeiseerlöses? (Keine Staffelung des Angebotes nach Zuschlagshöhe
EEG-Vergütung)
•
Höhe der garantierten jährlichen
Mindestentschädigung ab Baubeginn?
•
Fälligkeiten der jährlichen
Zahlungen?
•
Art und Konditionen einer
Wertanpassungsklausel (Inflationsausgleich) sofern keine zeitlich gestaffelten
Pachthöhen angeboten werden
•
Höhe der einmaligen Entschädigung
der Jagdwertminderung während der Bauphase?
•
Höhe der selbstschuldnerischen
Bankbürgschaft für Rückbau?
•
Höhe der selbstschuldnerischen
Bankbürgschaft zur Forderungssicherung?
•
Anpassung der Bürgschaftshöhen
während der Vertragslaufzeit?
•
Möglichkeit von (Bürger-)
Beteiligungsmodellen
•
Möglichkeit von Bürgerstrommodellen
Eine Bewertung der Angebote
erfolgt dann anhand der angebotenen Konditionen. Für eine weitergehende
Bewertung bedarf es an dieser Stelle keiner komplexen Bewertungsmatrix, da die
Vorgaben bereits durch die Ortsgemeinden formuliert wurden.