Sitzung: 28.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2-0005/23/26-001
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Antrag
auf Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans
zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zum
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage für das Grundstück Flur 6,
Flurstück 259, Römerstraße 10, vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplans „In den Faulenfeldern“ / Wohngebiet. Die Bauherren beantragen
die erforderlichen Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wg.
der Dachneigung des Wohngebäudes von 22° anstatt 30° und der Dachform und der
Dachneigung der Doppelgarage. Dem Ortsgemeinderat liegen die Planungsunterlagen
vor.
Begründung
der Bauherren:
„Da es sich um ein vorgefertigtes
Fertighaus handelt, wäre eine Dachneigungsanpassung nur mit erheblichen
Mehrkosten im hohen 4-stelligen Bereich möglich. Da dies nur ein Bungalow ist,
passt dieser sich auch in die Umgebung ein.“