Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Antrag auf Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zu und erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB.


Sachverhalt:

 

Es liegt eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage für das Grundstück Flur 6, Flurstück 259, Römerstraße 10, vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „In den Faulenfeldern“ / Wohngebiet. Die Bauherren beantragen die erforderlichen Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wg. der Dachneigung des Wohngebäudes von 22° anstatt 30° und der Dachform und der Dachneigung der Doppelgarage. Dem Ortsgemeinderat liegen die Planungsunterlagen vor.

 

Begründung der Bauherren:

„Da es sich um ein vorgefertigtes Fertighaus handelt, wäre eine Dachneigungsanpassung nur mit erheblichen Mehrkosten im hohen 4-stelligen Bereich möglich. Da dies nur ein Bungalow ist, passt dieser sich auch in die Umgebung ein.“