Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Ein Anwohner berichtet über ausgerissene bzw. stark beschädigte Bordsteine im Bereich der „Bahnhofstraße“. Hier können Bürger aufgrund der beschädigten Bordsteine stolpern. Er fragt an, wer die Pflicht hat, diese Instand zu setzen.