Sitzung: 15.03.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Befangen: 1
Vorlage: 2-0091/23/15-013
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen beifolgenden
Personen Ausschließungsgründe vor: Herr
Thomas Regnery (Ehemann und Planer der Antragstellerin)
Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen
Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung
vornehmen sollten.
Beschluss:
Die Stadt Hillesheim stimmt dem Antrag
zur Errichtung einer Privatsternwarte / Gartenhaus und 4 Türme in der Gemarkung
Niederbettingen, Flur 2, Parzelle 11 zu.
Sachverhalt:
Der Stadt Hillesheim liegt ein
Bauantrag zur Errichtung einer Privatsternwarte /Gartenhaus und 4 Türme in der
Gemarkung Niederbettingen, Flur2, Parzelle 11 vor.
In dem Gartenhaus sollen
Gartenutensilien und größere, mobile Teleskope gelagert werden. In den Kuppeln
der Türme wird jeweils ein Teleskop fest installiert. Der Standort der Vorhaben
ist in den beigefügten Planunterlagen erkennbar.
Das Vorhaben ist im Flächennutzungsplan
im Mischgebiet ausgewiesen und liegt in der Abgrenzungs-, Abrundungs- und
Erweiterungssatzung der Stadt Hillesheim, Stadtteil Niederbettingen. Es
existiert kein Bebauungsplan für diesen Bereich.
Zuständige Genehmigungsbehörde ist
die Kreisverwaltung Vulkaneifel.