Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Befangen: 1

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:  Herr Thomas Regnery (Ehemann und Planer der Antragstellerin)

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

Beschluss:

 

Die Stadt Hillesheim stimmt dem Antrag zur Errichtung einer Privatsternwarte / Gartenhaus und 4 Türme in der Gemarkung Niederbettingen, Flur 2, Parzelle 11 zu.


Sachverhalt:

 

Der Stadt Hillesheim liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer Privatsternwarte /Gartenhaus und 4 Türme in der Gemarkung Niederbettingen, Flur2, Parzelle 11 vor.

 

In dem Gartenhaus sollen Gartenutensilien und größere, mobile Teleskope gelagert werden. In den Kuppeln der Türme wird jeweils ein Teleskop fest installiert. Der Standort der Vorhaben ist in den beigefügten Planunterlagen erkennbar.

 

Das Vorhaben ist im Flächennutzungsplan im Mischgebiet ausgewiesen und liegt in der Abgrenzungs-, Abrundungs- und Erweiterungssatzung der Stadt Hillesheim, Stadtteil Niederbettingen. Es existiert kein Bebauungsplan für diesen Bereich.

 

Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Kreisverwaltung Vulkaneifel.