Sitzung: 30.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-0086/23/34-008
Beschluss:
Nach
Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das IBV gemeinsam mit Landesforsten
Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das Verfahrensgebiet wird damit um die Flächen
von Landesforsten im Bereich Steffeln/Duppach erweitert.
Landesforsten
Rheinland-Pfalz soll die Verwaltung bei der Durchführung des IBV beratend
unterstützen.
Sachverhalt:
In der Sitzung am 03.11.2022 hat der Ortsgemeinderat beschlossen,
dass ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) für die gemeindeeigenen Flächen im
Bereich Windpark „Rammelsberg / Weitersberg“
durchgeführt werden soll.
In diesem Zusammenhang sind Landesforsten Rheinland-Pfalz auf die
Verwaltung sowie die beteiligten Ortsgemeinden mit der Anfrage einer
gemeinsamen Durchführung des IBV zugegangen.
Landesforsten Rheinland-Pfalz hat dabei ihre Vorgehensweise zur
Durchführung eines IBV der Verwaltung und den Ortsbürgermeister:innen
präsentiert.
Im Rahmen der Solidargemeinschaft „Duppacher Rücken“ wurde sich im
Nachgang dafür ausgesprochen, dass man das IBV gerne gemeinsam mit
Landesforsten Rheinland-Pfalz durchführen möchte, auch um dort von den Erfahrungen,
zu profitieren. Landesforsten Rheinland-Pfalz wird die Verwaltung im Rahmen der
Durchführung des IBV beraten, sodass die Verwaltung das Verfahren durchführen
kann.
Durch diese gemeinsame Durchführung würde sich ergänzend das
Verfahrensgebiet um die Flächen im Staatsforst Steffeln/Duppach (südlich der
K52) erweitern.