Sitzung: 30.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-0083/23/34-006
Beschluss:
Nach Beratung beschließt der
Ortsgemeinderat den im Sachverhalt dargestellten Kriterienkatalog und
beauftragt die Verwaltung anhand dieses Kriterienkataloges gemeinsam mit den
Landesforsten Rheinland-Pfalz Angebote für die gemeindeeigenen Flächen im
Bereich des Windparks „Rammelsberg/Weitersberg“ anzufragen.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Vorschlages von Landesforsten
Rheinland-Pfalz wurde in der Rahmenvereinbarung „Duppacher Rücken“ über einen
Kriterienkatalog beraten, welcher Grundlage für die Durchführung des IBV werden
soll.
Dieser Kriterienkatalog gibt den Anbietern vor, welche
Angaben im Angebot zwingend zu erfüllen sind und welche Angaben zusätzlich im
Rahmen des Angebotes geliefert werden soll.
Im Konsens wurde nachfolgender Kriterienkatalog
beschlossen, welcher nun durch die Ortsgemeinderäte beraten und beschlossen
werden soll:
Allgemein:
•
Zuschlag vorbehalten
•
keine Ausschreibung lediglich Aufforderung
zur Angebotsabgabe
·
keine Gewährleistung für Eignung der Flächen,
erforderliche Genehmigungen sind durch den Betreiber einzuholen
Im Angebot zu unterstellende Konditionen:
•
Eintragung einer beschränkt persönlichen
Dienstbarkeit
•
Keine Baumhöhenbegrenzung im Umfeld der
Windenergieanlagen
•
Entschädigung für Wegebenutzung und
Arbeitsflächen sowie dauerhafte Jagdwertminderung ist im Gestattungsentgelt
enthalten.
•
Wegebau zur Errichtung der WEA beschränkt auf
technisches Mindestmaß, ordnungsgemäße Wegewiederherstellung, zukünftige
Unterhaltung durch Waldeigentümer in forstüblichen Umfang
•
Gesonderte Entschädigung der zu rodenden
Waldbestände
•
Gesonderte Entschädigung außerhalb der
Wegeflächen verlegter Leitungen
•
Gesonderte Entschädigung von Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
•
Rückbauverpflichtung nach Vertragsende /
Betriebsende (incl. Rekultivierung)
•
Nachbarrechtliche Genehmigungen (und Entschädigungen)
durch Betreiber
•
Nachweis einer Haftpflichtversicherung über
mind. 5 Mio. Euro
•
Ggfls. fällige MwSt. geht zulasten des
Betreibers
Erbetene Angaben im Angebot:
•
Geplanter und spätester
Realisierungszeitpunkt
•
Anzahl, Lage und Flächenbedarf der geplanten
Windenergieanlagen, Wegenutzung und Leitungen
•
Typ, Leistung, Höhe und Rotordurchmesser der
geplanten Windenergieanlagen
•
Ertragsprognose (kWh) je WEA
•
Vertragsdauer?
•
Zukünftiger Betreiber/Eigentümer des
Windparks?
•
Bestehende Vereinbarung zur räumlichen
Fälligkeit der Gewerbesteuer?
•
Höhe der Einmal Entschädigung?
•
Höhe der jährlichen Entschädigung in % des
Einspeiseerlöses? (Keine Staffelung des Angebotes nach Zuschlagshöhe
EEG-Vergütung)
•
Höhe der garantierten jährlichen
Mindestentschädigung ab Baubeginn?
•
Fälligkeiten der jährlichen Zahlungen?
•
Art und Konditionen einer
Wertanpassungsklausel (Inflationsausgleich) sofern keine zeitlich gestaffelten
Pachthöhen angeboten werden
•
Höhe der einmaligen Entschädigung der
Jagdwertminderung während der Bauphase?
•
Höhe der selbstschuldnerischen Bankbürgschaft
für Rückbau?
•
Höhe der selbstschuldnerischen Bankbürgschaft
zur Forderungssicherung?
•
Anpassung der Bürgschaftshöhen während der
Vertragslaufzeit?
•
Möglichkeit von (Bürger-)
Beteiligungsmodellen
•
Möglichkeit von Bürgerstrommodellen
Eine Bewertung der Angebote erfolgt dann anhand der
angebotenen Konditionen. Für eine weitergehende Bewertung bedarf es an dieser
Stelle keiner komplexen Bewertungsmatrix, da die Vorgaben bereits durch die
Ortsgemeinden formuliert wurden.