Sitzung: 16.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3
Vorlage: 1-0143/23/10-005
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2023 nebst
Plan.
Gleichzeitig werden die Steuersätze in § 4 für die Gemeindesteuern
wie folgt festgesetzt:
·
Grundsteuer A auf 595 v.H. (bisher 495 v.H.)
·
Grundsteuer B auf 595 v.H. (bisher
495 v.H.)
·
Gewerbesteuer auf 395 v. H. (bisher 380 v.H.)
Sachverhalt:
Die
Haushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2023 wurde dem
Ortsgemeinderat durch den Ortsbürgermeister am 22.02.2023 zugeleitet.
In der
Zeit vom 25.02.2023 bis zum 10.03.2023 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur
Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen.
Es
wurden folgende Vorschläge durch Einwohner eingebracht:
Schreiben
von Frau Knörr vom 12.03.23, eingegangen am 14.03.2023. Damit ist die Eingabe
verfristet. Das Schreiben wurde den RM ausgehändigt, der Rat gibt folgende
Stellungnahme ab.
Im
Haushalt 2023 ist ein Ansatz in Höhe von 25.000 € für die Planung des
Wirtschaftswege Dahlemer Straße veranschlagt. Eine Beauftragung der Maßnahmen
ist noch nicht erfolgt. Sollte diese erfolgen, so wird die Ortsgemeinde Esch
die Anregungen/Hinweise berücksichtigen.
Mit
der Planung soll es möglich sein, Anregungen vorzubringen.
Die
Erneuerung der verblassten Straßenschilder ist im Haushalt 2023 vorgesehen.
Der
Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 weist im
Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 799.560 € und Aufwendungen in Höhe von
837.490 € aus, so dass ein Jahresfehlbetrag von 37.930 € erwartet wird.
Der
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt minus 16.940 €.
Die
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 63.300 € und die Auszahlungen
97.800 €, sodass ein negativer Saldo von 34.500 € erwartet wird.
Der
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit beträgt 51.440 €.
Kredite
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden in
Höhe von 90.500 € veranschlagt.