Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2023 nebst Plan.

 

Gleichzeitig werden die Steuersätze in § 4 für die Gemeindesteuern wie folgt festgesetzt:

 

·         Grundsteuer A auf 595 v.H. (bisher 495 v.H.)

·         Grundsteuer B auf 595 v.H. (bisher 495 v.H.)

·         Gewerbesteuer auf 395 v. H. (bisher 380 v.H.)


Sachverhalt:

 

Die Haushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr 2023 wurde dem Ortsgemeinderat durch den Ortsbürgermeister am 22.02.2023 zugeleitet.

 

In der Zeit vom 25.02.2023 bis zum 10.03.2023 hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die Einwohner offen gelegen.

 

Es wurden folgende Vorschläge durch Einwohner eingebracht:

 

Schreiben von Frau Knörr vom 12.03.23, eingegangen am 14.03.2023. Damit ist die Eingabe verfristet. Das Schreiben wurde den RM ausgehändigt, der Rat gibt folgende Stellungnahme ab.

Im Haushalt 2023 ist ein Ansatz in Höhe von 25.000 € für die Planung des Wirtschaftswege Dahlemer Straße veranschlagt. Eine Beauftragung der Maßnahmen ist noch nicht erfolgt. Sollte diese erfolgen, so wird die Ortsgemeinde Esch die Anregungen/Hinweise berücksichtigen.

Mit der Planung soll es möglich sein, Anregungen vorzubringen.

 

Die Erneuerung der verblassten Straßenschilder ist im Haushalt 2023 vorgesehen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 weist im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 799.560 € und Aufwendungen in Höhe von 837.490 € aus, so dass ein Jahresfehlbetrag von 37.930 € erwartet wird.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt minus 16.940 €.

 

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 63.300 € und die Auszahlungen 97.800 €, sodass ein negativer Saldo von 34.500 € erwartet wird.

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit beträgt 51.440 €.

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden in Höhe von 90.500 € veranschlagt.