Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Ortsgemeinde Gönnersdorf  ab dem 01.01.2024 in der Fassung des vorgelegten Satzungsentwurfs mit einem Steuersatz von 13 Prozent.


Sachverhalt:

 

Die Satzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung-ZWStS) vom 10.02.1999, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.05.2014 in Kraft seit 01.01.2015, soll zum 01.01.2024 neu gefasst werden.

 

Seit Inkrafttreten der Satzungen im Jahre 2000/2015 hat sich die Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteuer weiterentwickelt und deshalb wird seitens der Verbandsgemeindeverwaltung zur weiteren Gewährleistung der rechtssicheren Steuererhebung die Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung empfohlen. Der vorgelegte Entwurf der Satzung ist angelehnt an die aktuelle Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz.

 

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage sollte zudem entschieden werden, ob der Steuersatz von 12 auf 13 oder 14 Prozent angehoben werden soll. Hier könnte der Ertrag von 2022 i.H.v. rund 23.000 Euro auf rund 25.000,00 Euro (bei einem Steuersatz von 13 Prozent) oder rund 27.000,00Euro (bei einem Steuersatz von 14 Prozent) gesteigert werden.

 

Zum Vergleich:

Im Jahre 2023 erheben im Verbandsgemeindegebiet 25 Ortsgemeinden und die Stadt Hillesheim sowie die Stadt Gerolstein eine Zweitwohnungssteuer. Hiervon erheben 17 Ortsgemeinden sowie die Stadt Hillesheim einen Steuersatz von 10 Prozent, 7 Ortsgemeinden sowie die Stadt Gerolstein ab 01.01.2023 12 Prozent. Die Ortsgemeinde Birgel erhebt einen Steuersatz von 13 Prozent.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Ertrag könnte von rund 23.000 Euro (bei einem Steuersatz von 12 Prozent) auf einen Ertrag von rund 25.000,00 Euro (bei einem Steuersatz von 13 Prozent) gesteigert werden.