Sitzung: 30.05.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1-0162/23/13-012
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung einer
Zweitwohnungssteuer in der Ortsgemeinde Gönnersdorf ab dem 01.01.2024 in der Fassung des
vorgelegten Satzungsentwurfs mit einem Steuersatz von 13 Prozent.
Sachverhalt:
Die Satzung der Ortsgemeinde
Gönnersdorf über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
(Zweitwohnungssteuersatzung-ZWStS) vom 10.02.1999, in der Fassung der 2.
Änderungssatzung vom 20.05.2014 in Kraft seit 01.01.2015, soll zum 01.01.2024
neu gefasst werden.
Seit Inkrafttreten der Satzungen
im Jahre 2000/2015 hat sich die Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteuer
weiterentwickelt und deshalb wird seitens der Verbandsgemeindeverwaltung zur
weiteren Gewährleistung der rechtssicheren Steuererhebung die Neufassung der
Zweitwohnungssteuersatzung empfohlen. Der vorgelegte Entwurf der Satzung ist
angelehnt an die aktuelle Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebunds
Rheinland-Pfalz.
Aufgrund der aktuellen
Haushaltslage sollte zudem entschieden werden, ob der Steuersatz von 12 auf 13
oder 14 Prozent angehoben werden soll. Hier könnte der Ertrag von 2022 i.H.v.
rund 23.000 Euro auf rund 25.000,00 Euro (bei einem Steuersatz von 13 Prozent)
oder rund 27.000,00Euro (bei einem Steuersatz von 14 Prozent) gesteigert
werden.
Zum Vergleich:
Im Jahre 2023 erheben im
Verbandsgemeindegebiet 25 Ortsgemeinden und die Stadt Hillesheim sowie die
Stadt Gerolstein eine Zweitwohnungssteuer. Hiervon erheben 17 Ortsgemeinden
sowie die Stadt Hillesheim einen Steuersatz von 10 Prozent, 7 Ortsgemeinden
sowie die Stadt Gerolstein ab 01.01.2023 12 Prozent. Die Ortsgemeinde Birgel
erhebt einen Steuersatz von 13 Prozent.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Ertrag könnte von rund 23.000
Euro (bei einem Steuersatz von 12 Prozent) auf einen Ertrag von rund 25.000,00
Euro (bei einem Steuersatz von 13 Prozent) gesteigert werden.