Sitzung: 29.03.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 2-0072/23/33-007
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt die Hinweise
der Verwaltung zur Kenntnis und erklärt sich mit der Errichtung der WEA auf dem
Flurstück 74 einverstanden.
Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird
erteilt.
Sachverhalt:
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hat am 21.11.2022 die Ortsgemeinde
Scheid über der VGV Gerolstein über die beantragte Genehmigung einer
Windkraftanlage in der Gemarkung Scheid, Flur 4, Flurstück-Nr. 74 informiert
und um Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB gebeten. Das Flurstück ist im nachstehenden
Flurkartenauszug markiert.
Das betroffene Flurstück liegt innerhalb der Sonderfläche
Windenergie des Flächennutzungsplanes der ehem. VG Obere Kyll.
Die WEA hat eine Nabenhöhe von 164 m und eine Gesamthöhe von
245,50 m mit einer Nennleistung von 7 MW.
Die Unterlagen können unter dem Link https://www.vulkaneifel.de/downloads/wpscheid.zip
heruntergeladen werden.
Windenergieanlagen sind nach § 35 BauGB privilegiert und zulässig,
wenn öffentliche Belange (z.B. Festsetzungen im Flächennutzungsplan) nicht
entgegenstehen.
Durch die Ausweisung der Fläche im FNP wäre die Anlage auf dem
Grundstück zulässig. Grenzabstände zu den Ortschaften sind nicht durch die
Ortsgemeinde zu prüfen, sondern werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
nach BimSchG geprüft.