Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat nimmt die Hinweise der Verwaltung zur Kenntnis und erklärt sich mit der Errichtung der WEA auf dem Flurstück 74 einverstanden.

 

Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.


Sachverhalt:

 

Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hat am 21.11.2022 die Ortsgemeinde Scheid über der VGV Gerolstein über die beantragte Genehmigung einer Windkraftanlage in der Gemarkung Scheid, Flur 4, Flurstück-Nr. 74 informiert und um Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB gebeten.  Das Flurstück ist im nachstehenden Flurkartenauszug markiert.

 

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Das betroffene Flurstück liegt innerhalb der Sonderfläche Windenergie des Flächennutzungsplanes der ehem. VG Obere Kyll.

 

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Die WEA hat eine Nabenhöhe von 164 m und eine Gesamthöhe von 245,50 m mit einer Nennleistung von 7 MW.

Die Unterlagen können unter dem Link https://www.vulkaneifel.de/downloads/wpscheid.zip heruntergeladen werden.

 

Windenergieanlagen sind nach § 35 BauGB privilegiert und zulässig, wenn öffentliche Belange (z.B. Festsetzungen im Flächennutzungsplan) nicht entgegenstehen.

Durch die Ausweisung der Fläche im FNP wäre die Anlage auf dem Grundstück zulässig. Grenzabstände zu den Ortschaften sind nicht durch die Ortsgemeinde zu prüfen, sondern werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BimSchG geprüft.