Sachverhalt:
Nach den Bestimmungen des § 54 der Gemeindeordnung (GemO)
ist die/der stellvertretende Ortsvorsteher/in nach den Vorschriften des
Landesbeamtengesetzes zum Beamten zu ernennen. Die Ernennung erfolgt in
öffentlicher Sitzung durch Aushändigung der Ernennungsurkunde.
Die Ernennung der/des stellvertretenden Ortsvorstehers/in
erfolgt durch der Stadtbürgermeisterin.
Nach den Bestimmungen des § 54 GemO nimmt die Stadtbürgermeisterin
Gabriele Braun die vorgeschriebene Ernennung der/des stellvertretenden
Ortsvorstehers/in der Stadt Hillesheim des Ortsbezirkes Niederbettingen vor.
Die/Der stellvertretende Ortsvorsteher/in hat den
vorgeschriebenen Diensteid zu leisten und ist anschließend in das Amt
einzuführen.