Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Nach den Bestimmungen des § 54 der Gemeindeordnung (GemO) ist die/der stellvertretende Ortsvorsteher/in nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zum Beamten zu ernennen. Die Ernennung erfolgt in öffentlicher Sitzung durch Aushändigung der Ernennungsurkunde.

 

Die Ernennung der/des stellvertretenden Ortsvorstehers/in erfolgt durch der Stadtbürgermeisterin.

 

Nach den Bestimmungen des § 54 GemO nimmt die Stadtbürgermeisterin Gabriele Braun die vorgeschriebene Ernennung der/des stellvertretenden Ortsvorstehers/in der Stadt Hillesheim des Ortsbezirkes Niederbettingen vor.

 

Die/Der stellvertretende Ortsvorsteher/in hat den vorgeschriebenen Diensteid zu leisten und ist anschließend in das Amt einzuführen.